Politik

CDU klagt nicht gegen Sachse-Wahl

Oldenburgs Sozialdezernentin Dagmar Sachse.

Dagmar Sachse.
Foto: Stadt Oldenburg

Oldenburg (Michael Exner) Die CDU wird nicht gegen die Wahl von Sozialdezernentin Dagmar Sachse klagen. Der Fraktionsvorsitzende Olaf Klaukien begründete diese Entscheidung nach einer Sitzung der Ratsfraktion mit einer Abwägung des Kosten/Chancen-Risikos.

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Die 57 Jahre alte Dezernentin war vor einer Woche vom Rat im zweiten Anlauf für eine weitere Amtszeit (bis Mai 2027) gewählt worden, nachdem sie im Juni die gesetzlich vorgeschriebene absolute Mehrheit (26) um eine Stimme verpasst hatte. Die zweite Entscheidung fiel mit 31:19 deutlich aus. Ausschlaggebend war ein Schwenk von Linken und Piraten, die sich beim ersten Mal enthalten hatten. Die CDU hatte schon vor der Abstimmung eine Klage erwogen. Sie hadert mit der seit 2011 amtierenden Dezernentin vor allem wegen deren Inklusionspolitik.

Rechtlich ging es dabei um die Frage, ob Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) die einmal durchgefallene Dezernentin erneut hatte vorschlagen dürfen. Die Kommunalverfassung ist in diesem Punkt nicht eindeutig – und vor Gericht ist ein solcher Fall noch nicht gelandet. „Es gibt zwei Meinungen“, sagt Klaukien, selbst Verwaltungsjurist, und räumt ein, dass für die Juristen in der Fraktion die Klärung dieses Punktes „spannend“ gewesen wäre.

Dagegen sprach das finanzielle Risiko. „Bei zwei Instanzen wären etwa 10.000 Euro Gerichtskosten zusammengekommen“, hat der Fraktionsvorsitzende ausgerechnet. „Das ist das Jahresbudget der Fraktion.“ Angesichts des unsicheren Ausgangs eines Verfahrens habe man das schlicht nicht riskieren wollen. Dafür bewege man sich „auf zu dünnem Eis“. Zudem hat nach Klaukiens Worten noch ein anderer Aspekt eine Rolle gespielt. Man habe auch eine Verantwortung gegenüber Personen und Positionen. Die CDU wolle vermeiden, dass eine derartige städtische Position dauerhaft in die öffentliche Diskussion gerate.

Möglicherweise hat bei dieser Überlegung auch die Erfahrung mitgespielt, dass vor allem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (als zweite Instanz) für eine bisweilen überaus zeitintensive Sorgfalt bekannt ist – und ein solches Verfahren doch vor Pensionierung der Betroffenen abgeschlossen werden sollte.

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