Region

Coronavirus: Die aktuelle Entwicklung in Oldenburg

18. Dezember, 17.05 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Es sind insgesamt 210 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 389 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 103,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

18. Dezember, 17.03 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Gestern gab es 284 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg. 1387 Personen waren in Quarantäne. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei 104,1 auf 100.000 Einwohner_innen.

Anzeige

18. Dezember, 16.51 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Ein weiterer Patient aus dem Landkreis Oldenburg sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Es handelt sich um einen 81-jährigen Mann aus der Gemeinde Ganderkesee. „Täglich gibt es solche traurigen Nachrichten, das ist bedrückend. Ich spreche den Angehörigen mein herzliches Beileid aus“, sagt Landrat Carsten Harings. Derweil geht ein gestern in Verbindung mit dem Coronavirus gemeldeter Todesfall aus der Gemeinde Hude wegen einem Übermittlungsfehler zur Infektion nicht in die Corona-Statistik ein. Damit gibt es insgesamt 38 Covid-19-assozierte Todesfälle im Landkreis Oldenburg. Aktuell gibt es 434 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 928 Personen. Über 260 Fälle sind diffus verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören unter anderem die Fleisch- und Schlachtbranche (51 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (105 Fälle). Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 158,1 auf 100.000 Einwohner_innen.

17. Dezember, 18.03 Uhr: Im Lockdown Kurzarbeit nutzen
Auch im Bezirk der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven konnten zuletzt viele Unternehmen die Kurzarbeit beenden. Mit dem Lockdown seit Mittwoch kommt es in vielen Betrieben wieder zum Arbeitsausfall. Arbeitgeber sollten diese Regelung kennen: Wenn Kurzarbeitergeld drei Monate oder länger nicht abgerechnet wurde, erlischt die gestellte Anzeige. Unternehmen müssen daher unverzüglich schriftlich oder elektronisch eine erneute Anzeige bei ihrer Agentur für Arbeit stellen.

Viele Unternehmen beschäftigten sich jetzt erstmalig mit der Kurzarbeit. Mit diesem Instrument werden Arbeitsplätze gesichert und Beschäftigte gehalten. Arbeitgeber können unsere Online-Angebote nutzen. Ausführliche Informationen gibt es auf www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung nun für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind und deren maximale Bezugsdauer von bisher 21 Monaten noch nicht abgelaufen ist, auf maximal bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.

Für einen stabilen Arbeitsmarkt im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert. Ab dem vierten Monat gibt es 70 bzw. 77 Prozent (mit Kind) und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent vom ausgefallenen Nettolohn. Voraussetzung ist, dass der Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden sein muss.

17. Dezember, 17.54 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Es sind insgesamt 222 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 429 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 92,1 auf 100.000 Einwohner_innen.

17. Dezember, 17.53 Uhr: Landesregierung startet Hotline
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 998 86 65 zu klären. Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

17. Dezember, 16.41 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell sind 284 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg registriert. 1387 Personen sind in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 88,7 auf 100.000 Einwohner_innen.

17. Dezember, 16.40 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Zwei weitere Patienten aus dem Landkreis Oldenburg sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Es handelt sich um zwei Frauen, eine 80-jährige Frau aus der Gemeinde Hatten und eine 83-jährige aus der Gemeinde Hude. Damit gibt es insgesamt 38 Covid-19-assozierte Todesfälle im Landkreis Oldenburg. Aktuell gibt es 408 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 911 Personen. Über 260 Fälle sind diffus verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören unter anderem die Fleisch- und Schlachtbranche (43 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (90 Fälle). Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 126,1 auf 100.000 Einwohner_innen.

16. Dezember, 16.53 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Es sind insgesamt 228 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 467 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 103,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

16. Dezember, 16.52 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell sind 272 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg registriert. 1201 Personen sind in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 91,1 auf 100.000 Einwohner_innen.

16. Dezember, 16.47 Uhr: Weitere Coronafälle im St. Josef Stift
Im Oldenburger Alten- und Pflegeheim St. Josef hat sich die Zahl der an Corona erkrankten Bewohner und Pflegekräfte auf insgesamt 40 erhöht. Positiv getestet wurden 26 Bewohnerinnen und Bewohner und 14 Pflegende über den gesamten Zeitraum gesehen. Ein Bewohner ist leider verstorben, eine Bewohnerin und ein Bewohner sind noch im Krankenhaus. Das ist das Ergebnis der aktuell vorgenommen Testungen. Bereits in der vergangenen Woche hatte es einige Corona-Fälle in der Einrichtung gegeben. Das Alten- und Pflegeheim St. Josef ist mit 131 Plätzen das größte Pflegeheim in Oldenburg. Davon fallen 32 Plätze auf das Wohngemeinschaftshaus (geschützter Bereich für Demenzkranke), das schon letzte Woche betroffen war. Die Infizierten und Nichtinfizierten werden nach Wohnbereichen getrennt und auch getrennt versorgt. Es wird überlegt, inwieweit die baulichen Strukturen für eine noch effizientere Trennung genutzt werden können. Die gesamte Einrichtung ist zurzeit auch für Besucher geschlossen, weitere strukturierte Tests werden folgen.

16. Dezember, 16.36 Uhr: Landkreis meldet starken Anstieg der Infektionen
Einen hohen Anstieg bei Neuinfektionen hat die Kreisverwaltung registrieren müssen. 69 zusätzliche Infektionen zeigt die Statistik auf. Davon fallen allein 23 Infektionen auf eine Seniorenunterkunft in der Stadt Wildeshausen. Dies, obwohl die Einrichtung in den Wochen zuvor mit Antigentests gescreent hat. Aktuell gibt es 392 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 949 Personen. Über 260 Fälle sind diffus verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören unter anderem die Fleisch- und Schlachtbranche (34 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (96 Fälle). Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 104,7 auf 100.000 Einwohner_innen.

16. Dezember, 16.33 Uhr: Die Polizei erhöht Präsenz
Die Polizeidirektion (PD) Oldenburg wird die Einhaltung der neuen Regeln, wie bereits in den vergangenen Monaten, mit Schwerpunktkontrollen überwachen und Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung ahnden. Dieses Vorgehen wurde zwischen den zuständigen Inspektionsleitern und der Behördenleitung der PD Oldenburg erörtert und abgestimmt. Mit Beginn des Lockdowns befinden sich in allen Inspektionen deutlich mehr Beamtinnen und Beamte im Dienst, um die polizeiliche Präsenz zu erhöhen. Ausdrücklich weist die PD Oldenburg darauf hin, dass an Silvester und Neujahr
weder das Mitführen noch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen erlaubt ist. Darüber hinaus sind Ansammlungen von mehreren Personen nicht zulässig, selbst wenn dabei die Abstandsregelungen eingehalten werden.

16. Dezember, 11.03 Uhr: Niedersachsen auf einem guten Weg
Die 7-Tages-Inzidenz in Niedersachsen liegt heute bei 98,5 und damit unter der fast aller anderen Bundesländer. Trotzdem bewegt sich die tägliche Zahl der Neuinfektionen nach wie vor natürlich auch hier auf einem hohen Niveau.

15. Dezember, 17.09 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Es sind insgesamt 225 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 528 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 102,5 auf 100.000 Einwohner_innen.

15. Dezember, 17.08 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell sind 255 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg registriert. 1108 Personen sind in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 89,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

15. Dezember, 17.06 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Erneut muss die Kreisverwaltung Todesfälle in Verbindung mit einer Covid-19-Erkrankung vermelden. Vier weitere mit dem Coronavirus infizierte Menschen sind im Landkreis Oldenburg verstorben. Es handelt sich um zwei Frauen (80 und 82 Jahre alt) aus Wildeshausen und eine Frau (96 Jahre alt) und einen Mann (83), beide aus der Gemeinde Wardenburg. Damit erhöht sich die Zahl der Covid-19-assozierten Todesfälle im Landkreis Oldenburg auf 36. „Den Angehörigen spreche ich mein herzliches Beileid aus“, sagt Landrat Carsten Harings.

Aktuell gibt es 345 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 892 Personen. Über 220 Fälle sind diffus verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören unter anderem die Fleisch- und Schlachtbranche (36 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (70 Fälle). Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 100,8 auf 100.000 Einwohner_innen.

15. Dezember, 17.03 Uhr: Verbot der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Kurort Bad Zwischenahn
Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Kurort Bad Zwischenahn eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 20. Dezember in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 10. Januar, dem Ende der Weihnachtsferien, und umfasst alle Verkaufsstellen, die aufgrund des Kurortprivilegs sonntags grundsätzlich geöffnet sein dürften. Der Landkreis Ammerland behält sich eine Verlängerung dieser Allgemeinverfügung ausdrücklich vor.

15. Dezember, 16.42 Uhr: VHS Oldenburg schließt ab 16. Dezember
Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die VHS Oldenburg den Kursbetrieb ab 16. Dezember zunächst bis zum 10. Januar an allen Standorten einstellen. Ob und in welchem Umfang der Kursbetrieb anschließend bis zum Ende des Wintersemesters fortgesetzt werden kann, wird nach dem Jahreswechsel entschieden. Unabhängig davon werden die Online-Kurse weitergeführt. Die VHS ist für die Beratung weiterhin über alle bekannten Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail außer zwischen Weihnachten und Neujahr erreichbar.

15. Dezember, 16.36 Uhr: Landesbibliothek bleibt geöffnet
Die Landesbibliothek Oldenburg bleibt während des Lockdown ab 16. Dezembergeöffnet. Zur Sicherheit der Nutzer und Mitarbeiter sind alle Serviceangebote weitgehend kontaktlos organisiert. Das Lern- und Informationszentrum (LIZ) bleibt geschlossen.

15. Dezember, 15.22 Uhr: Wertstoffhöfe im Landkreis bleiben offen
Trotz des allgemeinen Lockdowns bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises weiter geöffnet. Zwar haben die drei Sammelstellen für Grünabfall in Harpstedt, Großenkneten und Hatten bereits planmäßig geschlossen, die übrigen Wertstoffhöfe und die Müllumschlagstation in Neerstedt sollen zu den normalen Zeiten weiterhin geöffnet haben. Die übliche Regeln sind einzuhalten.

15. Dezember, 15.15 Uhr: Regelungen für städtische Einrichtungen
Kindertagestätten:
Die Kitas haben weiter Regelbetrieb und sind geöffnet. Die Eltern entscheiden, ob sie eine Betreuung für ihr Kind benötigen. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg informiert die Erziehungsberechtigten in einem Elternbrief über die aktuelle Situation. Ab dem 23. Dezember gehen die städtischen Kitas in die Weihnachtsferien (Wiederbeginn im neuen Jahr ist der 4. Januar).

Schulen:
Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen. Tests, Klassenarbeiten und Klausuren sind ab Mittwoch abgesagt. Die Schulen bleiben aber für diejenigen geöffnet, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Am Montag, 21. Dezember, beginnen die auf drei Wochen verlängerten Weihnachtsferien.

Bürgerbüros:
Ein Besuch in den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminbuchung online unter www.oldenburg.de sowie telefonisch unter 0441 235-4444 oder unter der Behördennummer 115 möglich. „Bereits vereinbarte Termine haben Bestand. Wir bitten aber darum, zu prüfen, ob die Neuvereinbarung von Terminen unbedingt jetzt notwendig ist oder ob das Anliegen warten kann, bis der Shutdown wieder aufgehoben ist“, appelliert Michael Lorenz, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.

Standesamt:
Im Standesamt sind Dienstleistungen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 04 41 / 235-25 44 oder 04 41 / 235-44 44 möglich. Angemeldete Trauungen finden wie vereinbart statt. Die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Anzahl der Personen im Trauzimmer) können im Standesamt erfragt werden.

Fachdienst Sicherheit und Ordnung:
Termine im Fachdienst Sicherheit und Ordnung können nur nach telefonischer Vereinbarung wahrgenommen werden. Nur in Notfällen ist eine Vorsprache ohne Termin möglich. Soweit möglich, sollen alle Anträge und Schreiben für gewerbliche Angelegenheiten (An-, Um- und Abmeldungen), Markt- und Bußgeldangelegenheiten schriftlich (auch per E-Mail) an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung gesandt werden.

Ausländerbüro:
Ein Besuch im Ausländerbüro ist nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung oder unter 0441 235-4444 sowie bei bestimmten Dienstleistungen (Abholung elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise, Besuchseinladungen, Termine beim Hochschulservice) auch online unter www.oldenburg.de möglich. In Anbetracht des Infektionsgeschehens wird die Anzahl der Termine reduziert, um noch größere Abstände unter dem Publikum sicherzustellen und Begegnungen möglichst zu vermeiden.

Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement:
Die Fachstelle mit dem inForum und der Agentur :ehrensache hat vom 21. Dezember bis zum 3. Januar geschlossen.

Einrichtungen des Amtes für Jugend und Familie:
Folgende Einrichtungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar:
Bergstraße 25 :Telefon: 04 41 / 235-24 04
Bloherfelder Straße 39: 04 41 / 235-29 73

Allgemeine Sozialdienste:
ASD Süd: 04 41 / 235-30 50
ASD Nord: 04 41 235-31 69
ASD Mitte/Ost: 04 41 / 235-31 90
ASD West: 04 41 / 235-31 80

Jugendfreizeitstätten und Stadtteiltreffs/ Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit:
Die Einrichtungen werden für den offenen Betrieb bis einschließlich Freitag, 15. Januar, geschlossen. Die Freizeitstätten, der Abenteuerspielplatz und das Jugendkulturzentrum Cadillac stellen ihre direkten Angebote im Haus ein. Vor und nach den ohnehin im Zuge der Weihnachtsferien geplanten Schließungen finden Distanzangebote, digitale Angebote und Jugendberatungen nach Terminvereinbarung statt. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bereits während des ersten Shutdowns im Frühjahr mit großem Ideenreichtum bewiesen, dass sie Jugendliche auf vielen Kanälen erreichen können. Das wird auch diesmal so sein“, sagt Dr. Frank Lammerding, Leiter des Amtes für Jugend und Familie. Die Stadtteiltreffs und Standorte der Gemeinwesenarbeit schließen ebenfalls ihre Türen, bleiben aber trotzdem erreichbar. Sie stehen telefonisch und per E-Mail für die Anliegen von Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die internen und externen Beratungsangebote finden nach Terminvergabe statt.

Stadtbibliothek, Kinderbibliothek, Stadteilbibliotheken:
Alle Einrichtungen der Stadtbibliothek (Stadtbibliothek im PFL, Kinderbibliothek am PFL sowie die Stadtteilbibliotheken in Eversten, Flötenteich, Kreyenbrück und Ofenerdiek) sind für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Aktuell wird weiterhin ein Abholservice von Medien nach vorheriger Reservierung angeboten, und Medien können kontaktlos zurückgegeben werden. Ab dem 24. Dezember bis zum 2. Januar setzen auch diese Services kurzzeitig aus. Weitere Informationen gibt es unter www.stadtbibliothek-oldenburg.de.

Museen, PFL und Literaturhaus:
Geschlossen sind das Stadtmuseum, das Horst-Janssen-Museum, das Edith-Russ-Haus und die Artothek sowie das Kulturzentrum PFL und das Literaturhaus.

Musikschule:
Der Unterricht vom 16. bis 18. Dezember findet ausschließlich digital statt. Aufgrund des vom Niedersächsischen Kultusministerium vorgezogenen Beginns der Weihnachtsferien am 21. Dezember entfällt der Unterricht der Musikschule am 21. sowie 22. Dezember. In den Weihnachtsferien ist die Verwaltung der Musikschule bis einschließlich 5. Januar geschlossen. Ab dem 6. Januar ist diese zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer 0441 235-2735 sowie per E-Mail an musikschule@stadt-oldenburg.de erreichbar. Bisher ist geplant, dass der Musikschulunterricht ab dem 11. Januar wieder in Präsenz angeboten wird. Eventuelle Änderungen werden schnellstmöglich auf der Homepage www.oldenburg.de/musikschule bekanntgegeben.

Abfallwirtschaftsbetrieb:
Die Wertstoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg (Felix-Wankel-Straße 7) bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Auch die Abfallbehandlungsanlage und das Kompostwerk am Barkenweg bleiben geöffnet. „Wir sind in der Lage, die Betriebsabläufe möglichst sicher zu gestalten. Es hat sich bereits eine Pandemie-bedingte Routine eingestellt“, sagt AWB-Betriebsleiter Volker Schneider-Kühn. Für Kundeninnen und Kunden gilt an allen Standorten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWB sind mit Masken ausgestattet. Das Servicebüro des AWB an der Wehdestraße 70 schließt für den Kundenverkehr und ist bei besonderen Anliegen telefonisch unter 04 41 / 235-20 00 und per E-Mail an servicebuero@awb-oldenburg.de erreichbar, so dass in wichtigen Fällen eine bedarfsgerechte Lösung ermöglicht wird.

Wochenmärkte:
Die Wochenmärkte können weiterhin stattfinden.

Sportstätten:
Alle städtischen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze und das Marschwegstadion) sind für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen. Spitzen- und Profisport ist unter strengen Regeln weiterhin zulässig.

OLantis Huntebad:
Das OLantis-Huntebad sowie die Hallenbäder in Eversten und Kreyenbrück bleiben geschlossen.

Oldenburg-Info im Lappan:
Die Oldenburg-Info im Lappan schließt in der Zeit vom 16. Dezember bis voraussichtlich zum 10. Januar. Alle Stadtführungen sind bis auf Weiteres abgesagt.

Online-Services:
Viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung sind online nutzbar. Eine Übersicht gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/online-services.

14. Dezember, 17.56 Uhr: Niedersachsen fährt runter – Die neuen Regeln
Weihnachten
Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partner_innen treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten.

Kirche
Alle Gläubigen in Niedersachsen werden in den nächsten Wochen auch um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen auch in Niedersachsen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche führen, wie bei den eventuell dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen möglichst minimiert werden kann.

Silvester
Es wird an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Pyrotechnik wird in diesem Jahr verboten. Alle diejenigen, die noch Raketen oder Böller zu Hause liegen haben, bittet Ministerpräsident Stephan Weil herzlich, auf das Zünden zu verzichten. Stephan Weil: „‚Stille Nacht‘ – das ist leider auch für den Jahreswechsel das Motto!“ Im privaten Bereich dürfen sich auch an Silvester und am Neujahrstag nur bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Einzelhandel
In Niedersachsen wird der gesamte Einzelhandel jenseits von lebensnotwendigen Bereichen vom 16. Dezember an bis zum 10. Januar komplett geschlossen. Finanzielle Hilfen des Bundes werden bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe III. Insbesondere Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken. Obwohl viele Menschen bereits einen vorweihnachtlichen Termin bei ihrem Friseur gemacht haben, müssen auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege schließen. Ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Der Bund hat mit etwa 11 Milliarden Euro umfassende Hilfen für die von der Schließung betroffenen Unternehmen angekündigt. Weiterführende Informationen gibt es auf den Webseiten des Landes.

Schulen und Kitas
Die aktuelle Situation in den Schulen ist unübersichtlich. Was die Schule anbelangt, hatte Niedersachsen es bereits ab dem morgigen Montag den Eltern freigestellt, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Ministerpräsident Stephan Weil: „Bitte machen Sie davon möglichst weitgehend Gebrauch. Die Schulen sollen in der nächsten Woche spürbar leerer werden.“ In den Kindertagesstätten wird ab Mittwoch entsprechend verfahren. Auch hier werden Eltern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, eine Betreuung der Kinder zu Hause zu ermöglichen.

14. Dezember, 17.49 Uhr: Gemeindeverwaltung Bad Zwischenahn beschränkt Publikumsverkehr
Der Zugang zum Rathaus, zum Rathausnebengebäude und zum Sozialamt im Alten Kurhaus ist ab Mittwoch, 16. Dezember, bis zunächst Freitag, 8. Januar, nur noch eingeschränkt möglich. Die Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen besprechen möchten, werden gebeten, telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen und ggf. einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren. Es wird auch auf die Möglichkeit verwiesen, die auf der gemeindlichen Homepage angebotenen Online-Dienstleistungen „Bürgerservice-Online“ zu nutzen.

14. Dezember, 17.47 Uhr: Asphalt-Magazin stellt vorläufig Verkauf ein
Das Asphalt-Magazin stellt bis zunächst einmal zum 10. Januar den Verkauf des Asphalt-Magazins ein. Die gut 200 Verkäufer_innen werden, wie schon im ersten Lockdown, wöchentlich mit Gutscheinen für den Lebensmitteleinkauf in Höhe von je 25 Euro unterstützt. Diese Gutscheine müssen aus Spenden finanziert werden, insofern bittet die Asphalt-Redaktion in Hannover um eine entsprechende Unterstützung.

14. Dezember, 17.45 Uhr: Land unterstützt Schaustellergewerbe und Kinos
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, unterstützt das niedersächsische Wirtschaftsministerium Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Kinos, Veranstaltungs- und Schaustellergewerbe sind durch die Verbote von Großveranstaltungen und Messen seit April besonders betroffen. Gleichzeitig konnten Unternehmen dieser Branchen von den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes bisher oft nur unzureichend profitieren. Die Einschränkungen waren für diese Branchen bereits über das ganze Jahr seit März sehr streng. Daher fördern wir Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.“ Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Dies sind beispielsweise Messebauer, Caterer, Tontechniker, Beleuchter, Bühnenbauer sowie Betreiber von Diskotheken. Sieben Millionen Euro innerhalb des Programms sind speziell für die Kinos in Niedersachsen reserviert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.

Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert. Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten.

Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50.000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung.

14. Dezember, 17.43 Uhr: Kreishaus Westerstede unter Corona-Bedingungen
Wegen der aktuellen Corona-Infektionslage können das Kreishaus und seine Außenstellen ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar, nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Danach wird ein persönlicher Termin vergeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg zu erreichen. Ralf Denker, der zuständige Dezernent, weist darauf hin, dass das Betreten des Kreishauses zur Abgabe von Unterlagen durch die Nutzung des Hausbriefkastens umgangen werden kann.

10. Dezember, 17.28 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell sind 234 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg registriert. 888 Personen sind in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 89,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

10. Dezember, 17.24 Uhr: Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage

Kontaktbeschränkungen:
Die direkten Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember. An diesen Weihnachtsfeiertagen dürfen sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben.
Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.

Alkohol:
Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten werden.

Schule:
Von Montag, 14. bis Freitag, 18. Dezember, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.

Einzelhandel:
Die Niedersächsische Landesregierung sieht sich gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und mit dem Bund austauschen.

10. Dezember, 16.29 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Bei 16 neuen Fällen sind insgesamt 218 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 569 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 119,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

10. Dezember, 15.35 Uhr: Niedersachsen nimmt Teile der Lockerungen zurück
Wie der NDR berichtet, werden die geplanten Lockerungen teilweise zurückgenommen: NDR-Artikel

10. Dezember, 15.27 Uhr: Ein weiterer Todesfall im Landkreis Oldenburg
Ein weiterer Patient aus dem Landkreis Oldenburg ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Es handelt sich um einen 81-jährigen Mann aus der Gemeinde Ganderkesee. Damit gibt es insgesamt 29 Covid-19-assozierte Todesfälle im Landkreis Oldenburg. Aktuell gibt es 301 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 767 Personen. Über 200 Fälle sind diffus verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören unter anderem die Fleisch- und Schlachtbranche (31 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (51 Fälle). Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 111,5 auf 100.000 Einwohner_innen.

10. Dezember, 10.13 Uhr: 15 positive Tests im Alten- und Pflegeheim St. Josef
Im Alten- und Pflegeheim St. Josef in der Kolpingstraße sind 15 Bewohnerinnen und Bewohner an COVID 19 erkrankt. Das hat eine Testung ergeben. Betroffen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte. Aufgetreten sind die Corona-Erkrankungen in einem geschlossenen Wohnbereich der Einrichtung, in dem insgesamt 24 Menschen leben. Dieser Bereich ist isoliert worden. Er ist räumlich getrennt vom Hauptteil der Einrichtung, der über 90 Plätze verfügt. Gleichzeitig ist in der gleichen Einrichtung ein Ausbruch in einem Wohngemeinschaftsbereich zu verzeichnen. Dort sind zehn Pflegeplätze. Erkrankt sind zwei Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner und eine Pflegekraft. Auch hier läuft die Kontaktpersonennachverfolgung. Das Gesundheitsamt wird weitere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegekräfte testen lassen.

7. Dezember, 17.49 Uhr: Gesundheitsamt beantwortet Unternehmensanfragen
Die Stadt Oldenburg bietet auch für Unternehmen einen Beratungsservice im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an. Konkret berät das Gesundheitsamt Arbeitgeber aus der Stadt Oldenburg bei Fragen im Zusammenhang mit an Covid-19 erkrankten Beschäftigten. Beim Auftreten von Corona-Erkrankungen sollten sich Unternehmen möglichst zeitnah nach dem Bekanntwerden informieren, wie weiter vorzugehen ist. Anfragen können per E-Mail an gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de gerichtet werden. Telefonische Anfragen werden vom städtischen ServiceCenter per Telefon unter 04 41 / 235-44 44 entgegen genommen.

7. Dezember, 17.44 Uhr: Impfzentrum für den Landkreis Oldenburg
Das Impfzentrum für den Landkreis Oldenburg wird im ehemaligen Euronics am Westring in Wildeshausen eingerichtet. Zuständig für die Errichtung und auch den Betrieb des Impfzentrums wird der Malteser Hilfsdienst, Bezirk Oldenburg-Nord, sein. Geplant für das Impfzentrum sind in der letzten Ausbaustufe drei sogenannte Impfstraßen. Das bedeutet, dass gleichzeitig zwölf Personen geimpft werden können. Pro Impfstraße sollen am Tag innerhalb von acht Stunden 160 Personen geimpft werden. Dies ist die theoretische Berechnung. Die Engstelle wird das vorgelagerte persönliche Impfgespräch mit einem Arzt sein. Denn bevor es zur Impfung kommt, werden in diesem Vier-Augen-Gespräch zwischen Arzt und zu impfender Person offene Fragen beantwortet und letztendlich die Entscheidung getroffen, ob geimpft wird oder nicht. Und solch ein Gespräch lässt sich nicht auf einen festen zeitlichen Rahmen abstecken. Darum ist die tatsächliche Anzahl der täglichen Impfungen eher theoretischer Natur.

Die Impfung selber ist nur ein kleiner, wenn auch wesentlicher Teil des Impfzentrums. Die durch das Land Niedersachsen vorgegebene Konzeption für Impfzentren sieht folgenden Ablauf vor. Die zu impfenden Personen gelangen zuerst zur Anmeldung. Danach geht es zur Registrierung und dann zum Impfgespräch. Fällt die Entscheidung pro Impfung erfolgt diese nun entsprechend. Danach verweilen die geimpften Personen noch kurz in einem Wartebereich. Zu dem festen Impfzentrum am Westring erfolgt gleichzeitig der Aufbau von zwei mobilen Impfteams, die in Einrichtungen vor Ort zum Einsatz kommen. Wer wann geimpft wird entscheidet aber nicht die Kreisverwaltung sondern das Land Niedersachsen. Impfstoffbeschaffung, Impflogistik und auch das Terminmanagement für die landesweiten Zentren werden einheitlich durch das Land organisiert. Fest steht zunächst erst einmal, dass das Impfzentrum nach Vorgabe des Landes mindestens bis zum 30. Juni (mit der Maßgabe, das sich der Einsatz bis zum 31. Dezember 2021 verlängern kann) einsatzbereit sein muss.

7. Dezember, 17.33 Uhr: Neue Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell sind 199 mit dem Coronavirus infizierte Menschen in Oldenburg registriert. 791 Personen sind in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 81 auf 100.000 Einwohner_innen.

7. Dezember, 17.31 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Bei 26 neuen Fällen sind insgesamt 203 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert, 615 Menschen sind in Quarantäne, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 95,3 auf 100.000 Einwohner_innen.

7. Dezember, 17.29 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Von Freitag bis Montag wurden im Landkreis Oldenburg 64 zusätzliche Infektionen mit dem Coronavirus registriert. Somit gibt es aktuell 238 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit im Kreisgebiet 630 Personen. 28 Personen sind verstorben. Über 160 Fälle sind diffus in der Bevölkerung verteilt. Zu den definierbaren und eingrenzbaren Infektionsschwerpunkten gehören weiter die Fleisch- und Schlachtbranche (28 Fälle) und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet (43 Fälle). Im Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen gibt es aktuell einen Ausbruch. Insgesamt wurden 106 Personen (54 Patienten und 52 Mitarbeiter_innen) von zwei Stationen abgestrichen. Davon waren jeweils 10 Patienten und 10 Mitarbeiter_innen positiv auf das Coronavirus getestet. Das Krankenhaus hat umgehend in enger Abstimmung mit dem Kreis-Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Kumulative 7-Tage-Inzidenz: 94,7 auf 100.000 Einwohner_innen.

2. Dezember, 15.02 Uhr: 17 Corona-Fälle im Seniorenheim Küstenkanal
Im Seniorenheim am Küstenkanal sind insgesamt 17 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, dabei handelt es sich um neun Bewohner und acht Pflegekräfte. Das Gesundheitsamt hat sich deshalb dazu entschlossen, alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses mehrfach testen zu lassen. Dies erfolgt morgen und danach erneut im Abstand von fünf oder sechs Tagen und ein weiteres Mal in etwa 10 bis 14 Tagen. Außerdem wurde die Schließung der Einrichtung angeordnet. Besuche und Neuaufnahmen sind daher für etwa 14 Tage nicht möglich.

1. Dezember, 18.52 Uhr: Personal für Impfzentrum gesucht
Für das im Landkreis Ammerland geplante Impfzentrum, das in einem neu erstellten Erweiterungsbau auf dem Gelände der Berufsbildenden Schulen in Bad Zwischenahn-Rostrup installiert werden soll, sucht der Landkreis Ammerland qualifiziertes Personal sowohl für die Durchführung der Impfungen als auch für die Aufbereitung des Impfstoffes. Das Impfzentrum wird von montags bis freitags voraussichtlich im Zwei-Schicht-Betrieb zwischen 7 und 21 Uhr geöffnet sein.

„Sobald der Impfstoff vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird, voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2021, nimmt das Impfzentrum seinen Betrieb auf, der zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant ist“, so Landrat Jörg Bensberg. Er bittet daher impfbefähigtes Personal wie Medizinische Fachangestellte, Arzthelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Pharmazeutisch-technische Assistenten für die Aufbereitung des Impfstoffes, sich kurzfristig beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede oder unter impfzentrum@ammerland.de zu bewerben.

1. Dezember, 15.05 Uhr: Mehr Busse für Oldenburger Schüler_innen
Die VWG setzt auf dieser Basis ab dem 3. Dezember je drei zusätzliche Fahrzeuge morgens und mittags zur Kapazitätsentlastung im Schülerverkehr ein. Hierfür werden unter anderem ein kurzfristig verfügbares Feldversuchsfahrzeug eines Herstellers eingesetzt und ein weiterer Bus gekauft. Diese Fahrzeuge kommen an Schultagen zum Einsatz und verstärken morgens Fahrten auf den Linien 309 und 323 in Fahrtrichtung Innenstadt sowie auf der Linie 322 zum Schulzentrum Ofenerdiek. Mittags profitieren insbesondere die berufsbildenden Schulen in Wechloy und Haarentor und alle Innenstadtschulen von zusätzlichen Angeboten auf den Linien 301, 308, 310, 313 und 318. Der Einsatz erfolgt insbesondere dort, wo in den letzten Wochen häufig „volle Busse“ gemeldet worden sind.

1. Dezember, 12.06 Uhr: Betrug mit Corona-Hilfen: Erste Verfahren abgeschlossen
Die Zahl der Ermittlungsverfahren in Niedersachsen wegen des Verdachts zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen steigt weiter an. Ermittelten die Strafverfolger Anfang Oktober noch in 1052 Verfahren, stieg die Zahl Anfang November auf 1196. Insgesamt geht es dabei um ausgezahlte Fördermittel in Höhe von rund 9,3 Mio. Euro (Vormonat: ca. 8,2 Mio. Euro). Die Summe vorläufig gesicherter Beträge stieg auf rund 880.000 Euro (Vormonat ca. 840.000 Euro). Die Staatsanwaltschaften haben in 110 Fällen eine Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (Vormonat: 64). Insgesamt 25 Verfahren konnten bereits rechtskräftig abgeschlossen werden (Vormonat: 13). In 134 Verfahren haben die Strafverfolger die Ermittlungen eingestellt, weil eine Straftat nicht nachweisbar war. Die meisten Verfahren hatte bislang die Staatsanwaltschaft Hannover zu bearbeiten (474), gefolgt von Hildesheim (134), Oldenburg (100) und Braunschweig (99).

1. Dezember, 12.04 Uhr: Mehr Schulbusse im Ammerland
Der Landkreis Ammerland wird ab Anfang Dezember bis zum Beginn der Osterferien 2021 zusätzliche Busse auf den stark frequentierten Schulbuslinien einsetzen, um das Risiko für Covid-19-Infektionen zu vermindern. Dazu haben Landrat Jörg Bensberg und der stellvertretende Landrat Rüdiger Kramer im Anschluss an eine Beratung im Kreisausschuss eine Eilentscheidung getroffen. Welche Linien mit zusätzlichen Verstärkerbussen unterstützt werden, ist Anfang der Woche auf der Landkreis-Website unter www.ammerland.de/öpnv abrufbar. Der Landrat bittet Schülerinnen und Schüler darum, die Raumkapazitäten der zusätzlich eingesetzten Busse trotz eventuell damit verbundener kurzer Wartezeiten zu nutzen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Gleichzeitig weißt er erneut darauf hin, dass auch beim Warten an der Bushaltestelle unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sei.

Vorheriger Artikel

Nordrhein-Westfalen: Zwei Coronavirus-Todesfälle bestätigt

Nächster Artikel

Bartsch will Stopp von Bus- und Flugreisen aus Norditalien nach Deutschland

1 Kommentar

  1. Chelsea Manning
    14. März 2020 um 11.15 — Antworten

    Wie kann man so weltfremd sein, Schulen, Kindergärten, Supermärkte nicht zur kritischen Infastruktur zu zählen @Land Niedersachsen ?

    Diese absurde Einteilung führt jetzt dazu, das Betreuungen für Kinder gesucht werden, obwohl es die Einrichtungen doch gibt. Schulen und Kindergärten sollen doch sowieso einen Notdienst bereit stellen, warum nicht auch für die Kinder von Betreuungskräften?

    Schwachsinn im Quadrat.

    Regierungsmitglieder haben diese Probleme natürlich nicht … Beamte auch nicht, nur Arbeiter und Angestellte, die dafür ihren Urlaub und ihre Überstunden aufbrauchen. Deutschland ist eine 2 Klassen Gesellschaft …

    „Die Notbetreuung soll vor allem dazu dienen, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,
    Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.