Coronavirus: Die aktuelle Entwicklung in Oldenburg
30. September, 11.45 Uhr: Corona-Testabstriche und spezielle Abstrichsprechstunden
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat aktuell einem Plan zugestimmt, mit dem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die in der Herbstsaison zu erwartende Infektwelle mit der Testung und Behandlung von Corona-Patienten bewältigen können. Die Versorgung von Patienten mit Symptomen soll verstärkt werden. Die Versorgung von potentiell infizierten Patienten und die Durchführung von Abstrichen für die Praxen bedeute einen zusätzlichen Aufwand, so die KVN. Daher hat die Vertreterversammlung der KVN – das Ärzteparlament – zunächst für das 4. Quartal eine Förderung beschlossen, um den zusätzlichen Aufwand zumindest zum Teil vergüten zu können. Für jeden Abstrich bei Patienten mit einem begründeten klinischen Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 sowie bei Nutzern der Corona-Warn-App mit Hinweis „erhöhtes Risiko“ erhalten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich einen Zuschlag von 10 Euro.
Einige Praxen in Niedersachsen sind aus gesundheitlichen oder räumlichen Gründen nicht in der Lage, Abstriche in ihren eigenen Praxen durchzuführen. Um auch hier eine Unterstützung anzubieten, können sich ab sofort Praxen freiwillig für spezielle Abstrichsprechstunden melden. Diese sind mit den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn genannten Fieberambulanzen vergleichbar und erhalten ebenfalls eine Förderung durch die KVN. „Um den angenommen Bedarf von einer Praxis pro 50.000 Einwohnern abzudecken, benötigen wir rund 210 Praxen in allen Regionen Niedersachsens, die sich bereit erklären, spezielle Abstrichsprechstunden für von Kolleginnen und Kollegen zugewiesene Patienten anzubieten. Die weitere Behandlung der Patienten aus den Abstrichsprechstunden – unabhängig vom Testergebnis – verbleibt grundsätzlich beim zuweisenden Arzt“, so Barjenbruch. Alle niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte werden bei Bedarf die Patienten den Abstrichsprechstunden zuweisen.
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29. September, 16.30 Uhr: Aktuelle Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen im Landkreis Oldenburg beträgt aktuell 508 bestätigte Fälle. Die Steigerung um sechs Fälle sei auf verteilte Einzelfälle zurückzuführen, teilt die Landkreisverwaltung mit. Von der Gesamtzahl 508 gelten aktuell 455 Personen wieder genesen. Elf Personen sind verstorben. Somit gibt es aktuell 42 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit 588 Personen.
Bei den aktuell 42 Infizierten handelt es sich um Personen aus den Gemeinden Ganderkesee (2), Großenkneten (15), Hatten (11), Hude (3) und Wardenburg (7), der Samtgemeinde Harpstedt (2) sowie der Stadt Wildeshausen (2).
In der Gemeinde Dötlingen gibt es derzeit keine nachgewiesenen Infektionen.
23. September, 18.12 Uhr: Corona-Infos aus dem Landkreis Ammerland
Eine Schülerin der Berufsbildenden Schulen Ammerland wurde positiv auf das COVID-19-Virus getestet. Die betroffene Schülerin befindet sich, wie auch die bisher ermittelten Kontaktpersonen, in häuslicher Quarantäne. Innerhalb der Quarantänezeit von vierzehn Tagen wird das Gesundheitsamt zwei Abstrichuntersuchungen durchführen. Von den am vergangenen Samstag in der Kindertagesstätte in Metjendorf durchgeführten 14 Abstriche, liegen dem Gesundheitsamt inzwischen alle Testergebnisse vor: Sie sind alle negativ.
23. September, 16.48 Uhr: Geänderte Corona-Verordnung
Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wird erneut geändert. Sportveranstaltungen können wieder vor einem größeren Publikum stattfinden. Bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze dürfen belegt werden. Beispiel: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z.B.: 4000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein. Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.
Voraussetzungen: Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme). Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend). Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
23. September, 14.12 Uhr: Gesundheitsamt erläutert Teststrategie
An den Oldenburger Schulen sind mehrere Schülerinnen und Schüler positiv auf COVID-19 getestet worden. Aktuell sind dies jeweils eine Schülerin oder ein Schüler an der BBS 3 (Berufliches Gymnasium Kurse des Jahrgangs 12), der BBS Wechloy (Fachoberschule Jahrgang 12) und der BBS Haarentor (Fachoberschule Jahrgang 12). Insgesamt werden deshalb 125 Schülerinnen und Schüler unter Quarantäne gestellt. 80 an der BBS 3, 21 an der BBS Wechloy und 24 an der BBS Haarentor.
In diesem Zusammenhang erläutert das Gesundheitsamt noch einmal die Teststrategie bei positiven Tests in Schulen. Getestet wird immer im Einzelfall, wenn Symptome vorliegen. Danach erfolgt eine zügige Kontaktpersonenermittlung und eine sofortige Anordnung von Quarantäne oder Absonderung. Darüber hinaus werden gegebenenfalls Kurse, Klassen oder Jahrgänge geschlossen. Flächendeckende Testungen hält das Gesundheitsamt dagegen nicht für das richtige Mittel, um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern. Sie verursachen einen enormen Aufwand und bieten letztlich keine Sicherheit. Stattdessen werden enorme Kapazitäten gebunden. Die Testungen erfolgen bei begründetem Verdacht – also wenn Symptome vorliegen – über die Hausärztinnen und Hausärzte. „Bisher ist das Gesundheitsamt mit dieser Strategie in Oldenburg sehr gut gefahren, so dass derzeit keine Änderung angestrebt wird“, teilt die Stadt mit.
22. September, 16.31 Uhr: Schulklassen dürfen wieder ins Museum
Ab sofort dürfen Schulklassen wieder das Horst-Janssen-Museum, das Edith-Russ-Haus für Medienkunst und das Stadtmuseum Oldenburg besuchen. Dies war aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Monaten nicht möglich. Sowohl Führungen als auch Kunstpraxis können – unter Corona-Auflagen – jetzt wieder angeboten werden. Voraussetzung für einen Museumsbesuch mit der Klasse ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an museumsvermittlung@stadt-oldenburg.de oder telefonisch unter 04 41 / 235-34 03 (Stadtmuseum und Horst-Janssen-Museum) und unter 04 41 / 235-35 57 (Edith-Russ-Haus). Die Anmeldepflicht gilt auch für Schulklassen, die das Museum ohne gebuchte Führung besuchen möchten. Zudem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Museumsbesuches nötig, wenn sich zeitgleich andere Museumsgäste in den Ausstellungsräumen aufhalten.
22. September, 16.26 Uhr: Corona-Schutz als Kunstprojekt
In diesen Wochen ist immer wieder von einer möglichen „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie die Rede. Dennoch verblassen die Erinnerungen an den Lockdown und die Schutzmaßnahmen werden zunehmend laxer gehandhabt. Die Stadt Oldenburg ruft deshalb Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kreative dazu auf, Ideen zu entwickeln, wie die geltenden Regelungen auf positive Weise öffentlich präsent bleiben können. Kreativ, nahbar, humorvoll, clever, sympathisch, überraschend – möglichst locker und unkompliziert will die Stadt Oldenburg darauf hinweisen, dass manche Regeln nach wie vor gelten und dass wir sie weiterhin beachten sollten. Platziert werden sollen die Erinnerungen in und um die Innenstadt. Für die Realisierung stehen den drei Siegerentwürfen je 2000 Euro zur Verfügung. Der komplette Ausschreibungstext findet sich unter www.oldenburg.de/kulturbüro
21. September, 16.17 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen im Landkreis Oldenburg beträgt aktuell 478 bestätigte Fälle. Der Anstieg über das Wochenende hat in erster Linie mit den Nachtestungen in einem Zerlegebetrieb in der Gemeinde Hatten zu tun. Hier haben die Tests elf positive Fälle hervorgebracht womit sich bei diesen Personen die Quarantäne hierdurch verlängert. Von der Gesamtzahl 478 gelten aktuell 450 Personen wieder genesen.
Elf Personen sind verstorben. Somit gibt es aktuell 17 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit 72 Personen. Bei den aktuell 17 Infizierten handelt es sich um Personen aus den Gemeinden Ganderkesee (1), Großenkneten (1), Hatten (8), Hude (5) und Wardenburg (1) sowie der Stadt Wildeshausen (1). In der Gemeinde Dötlingen sowie der Samtgemeinde Harpstedt gibt es derzeit keine nachgewiesenen Infektionen.
21. September, 11.18 Uhr: Covid-19-Infektionen in Niedersachsen
18.922 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) gemeldet worden. Insgesamt 669 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet. Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 16.310 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 86,2 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 188 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 151 Erwachsene auf Normalstationen, 29 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 13 Erwachsene, einer davon per ECMO, beatmet werden. Acht Kinder werden im Krankenhaus auf einer Normalstation behandelt.
16. September, 14.37 Uhr: 100.000 Euro für Sportvereine
Die Stadt Oldenburg einen „Soforthilfefonds Sport“ mit einem Finanzvolumen in Höhe von 100.000 Euro aufgelegt. Vereine können ab sofort Anträge stellen. Die maximale Förderung beträgt grundsätzlich 2500 Euro pro Verein. In Ausnahmefällen kann diese Höchstgrenze angehoben werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Verein durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in seiner Existenz gefährdet ist.
16. September, 9.44 Uhr: 21 Infizierte in Oldenburg
Aktuell gibt es in Oldenburg 21 Infizierte. 72 Personen sind in Quarantäne.
8. September, 14.29 Uhr: Neue Fallzahlen aus Niedersachsen
17.398 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) gemeldet worden. Insgesamt 665 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet. Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 15.295 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht 87,9 Prozent. In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 145 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 111 Erwachsene auf Normalstationen, 23 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 13 Erwachsene beatmet werden. Zehn Kinder werden im Krankenhaus auf einer Normalstation, eines auf der Intensivstation, behandelt.
7. September, 16.53 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
In der Belegschaft eines fleischverarbeitenden Betriebes in der Gemeinde Hatten gibt es weitere Infektionen mit dem Corona-Virus. Bevor die abschließenden Arbeiten in dem Betrieb durchgeführt werden durften, mussten alle für die Arbeitsquarantäne in Frage kommenden Mitarbeiter erneut getestet werden. Bei diesen Tests gab es zehn weitere positive Befunde. Insgesamt gibt es damit 24 positiv getestete Personen in dem Betrieb. 16 Personen leben im Landkreis Oldenburg, acht in der Stadt Oldenburg. Nach Abschluss der restlichen Arbeiten sind alle Mitarbeiter in strikter häuslicher Quarantäne. Für alle in Quarantäne gesetzten Personen steht nach Ablauf der Quarantäne-Zeit ein erneuter Test an. Erst mit einem negativen Test darf die Arbeit wieder aufgenommen werden. Aktuell gibt es 24 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen.
7. September, 15.29 Uhr: Neue Fallzahlen aus Niedersachsen
17.294 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) gemeldet worden. Insgesamt 665 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet. Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 15.199 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht 87,9 Prozent. In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 166 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 124 Erwachsene auf Normalstationen, 29 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 13 Erwachsene beatmet werden. 12 Kinder werden im Krankenhaus auf einer Normalstation, eines auf der Intensivstation, behandelt.
7. September, 15.26 Uhr: Neue Regeln für den Abenteuerspielplatz
Der Abenteuerspielplatz am Brandsweg ist ab jetzt wieder ohne Voranmeldung geöffnet. Kinder können den Platz montags bis freitags jeweils in der Zeit von 14 bis 18 Uhr besuchen, das Tor steht in dieser Zeit offen. Sie müssen sich allerdings beim Betreten des Platzes die Hände waschen, sich mit ihren Kontaktdaten beim Personal anmelden und beim Verlassen wieder abmelden. Es dürfen sich zeitgleich bis zu 50 Kinder auf dem Platz aufhalten. Es gilt das Abstandsgebot, es besteht aber keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, da alle Aktivitäten im Freien stattfinden.
4. September, 10.10 Uhr: HWK sagt Meisterfeier endgültig ab
Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen bei Großveranstaltungen muss die Handwerkskammer Oldenburg die zunächst verschobene Meisterfeier 2020 nun komplett ausfallen lassen. Anstelle der Feier werden nun Überraschungspakete übergeben.
1 Kommentar
Wie kann man so weltfremd sein, Schulen, Kindergärten, Supermärkte nicht zur kritischen Infastruktur zu zählen @Land Niedersachsen ?
Diese absurde Einteilung führt jetzt dazu, das Betreuungen für Kinder gesucht werden, obwohl es die Einrichtungen doch gibt. Schulen und Kindergärten sollen doch sowieso einen Notdienst bereit stellen, warum nicht auch für die Kinder von Betreuungskräften?
Schwachsinn im Quadrat.
Regierungsmitglieder haben diese Probleme natürlich nicht … Beamte auch nicht, nur Arbeiter und Angestellte, die dafür ihren Urlaub und ihre Überstunden aufbrauchen. Deutschland ist eine 2 Klassen Gesellschaft …
„Die Notbetreuung soll vor allem dazu dienen, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“