Stimmen zum Altpapier-Beschluss

Oldenburg (pm) – Das Verwaltungsgericht hat das von der Stadt Oldenburg ausgesprochene sofortige Altpapiersammelverbot für die Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (Arge) zurückgewiesen (die OOZ berichtete). Hier einige Stellungnahmen dazu.

FDP-Ratsfraktion

„Das durch die Stadt ausgesprochene Altpapiersammelverbot hat sich – wie von vornherein prognostiziert – auf der ganzen Linie als Rohrkrepierer erwiesen“, schreibt Hans-Richard Schwartz von der FDP-Ratsfraktion. „Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Rechtsposition der Arge in massiver Weise gestärkt worden, während die Position der Stadt eine große Schwächung erfahren hat“, gibt der Ratsherr zu bedenken.

Die immer wieder von der Ratsmehrheit vorgetragene vollmundige Behauptung, die Stadt befände sich in diesem Rechtsstreit auf der sicheren Seite, habe sich damit als Phantom herausgestellt. „Als Konsequenz kann unseres Erachtens nur gelten, dass die Stadt von der Einlegung einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss absieht und umgehend mit der Arge eine Einigung anstrebt. Diese mag letztlich auch darin enden, dass der Arge die Sammeltätigkeit ganz überlassen bleibt und dabei eine verträgliche gemeinsame Lösung für die künftige Verwendung der städtischen Altpapiertonnen sowie entsprechender Fahrzeuge erzielt wird“, sagt Schwartz.

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CDU und Freie Wähler

Durch die Altpapier-Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg sehen sich CDU und Freie Wähler in ihrer Auffassung bestätigt. „Wir haben von Anfang an rechtliche Bedenken bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Untersagungsverfügung gehabt“, sagte Gruppensprecher Olaf Klaukien, „sind aber leider bei Verwaltung und rot-rot-grüner Ratsmehrheit nicht durchgedrungen. Nach der Entscheidung des Gerichtes muss schnell eine Lösung auf den Tisch, die den finanziellen Schaden für die Gebührenzahler begrenzt. Etwaige Gebührenerhöhungen wegen einer fehlerhaften städtischen Entscheidung dürfen nicht sein“, forderte Klaukien. Er erwarte einen konstruktiven Vorschlag von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Die Fortführung des Untersagungsverfahrens ist für die Gruppe CDU/FW-BFO keine Option. „Die Argumentation des Verwaltungsgerichtes ist sehr deutlich. Der Stadt Oldenburg wurde ins Stammbuch geschrieben, was nicht geht“, betonte Klaukien. Dazu gehöre auch das Verdrängen eines funktionierenden privaten Entsorgungssystems vom Markt. „Dies ist auch einer der Hauptkritikpunkte der Gruppe CDU/FW-BFO gewesen“, machte Olaf Klaukien deutlich. Und hier müsse sich auch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit fragen lassen, ob sie mit ihrer wirtschaftsfeindlichen Auffassung auf dem richtigen Weg gewesen sei. „Ich bin weiterhin entsetzt darüber, mit welchen Wortbeiträgen die ARGE bei Debatten im Stadtrat von Ratsmitgliedern der rot-rot-grünen Ratsmehrheit in Ecke der Sittenwidrigkeit gestellt worden ist“, sagte Klaukien. Das Verwaltungsgericht habe durch seinen Beschluss auch diesen Aspekt gerade gerückt.

Gruppe Linke/Piratenpartei

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Papiermüllstreit soll in die 2. Instanz, teilt Hans-Henning Adler von der Gruppe Die Linke/Piratenpartei mit. Das Verwaltungsgericht gehe davon aus, dass „bereits eine funktionierende Sammlung durch einen gewerblichen Sammler bestehe“, weshalb dem Privatunternehmen die Sammlung nicht untersagt werden dürfe. Dabei hat das Gericht übersehen, dass dies nur für die Zeit bis zum 31.Dezember 2013 galt. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hätte die ARGE eine Genehmigung gehabt. Für die Zeit danach habe die Stadt den freien Gestaltungsspielraum die Papiermüllentsorgung in die eigene Hand zu nehmen oder privaten Anbietern zu überlassen. Wenn man der Stadt dieses Recht absprechen wolle, laufe der Streit auf die Grundsatzfrage hinaus: Darf eine Kommune zum Wohle der Allgemeinheit Entscheidungen treffen, wenn ein Privatunternehmens dadurch in seinen Möglichkeiten, Gewinn zu erzielen, eingeschränkt wird? Dieser Streit solle ausgefochten werden.

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Björn Schaeper, Geschäftsführer für den Bereich Umwelt bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK), sagt zur Entscheidung: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hat Signalwirkung für Oldenburg – und darüber hinaus. Das Gericht hat klargestellt, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gewerbliche Konkurrenz nicht einfach verbieten darf, um den Aufbau einer eigenen Sammlung durchzusetzen. Damit stehen die Chancen gut, dass das Sammelverbot auch im Verfahren der Hauptsache aufgehoben wird. Die Stadt sollte nun weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden und aus der für sie defizitären Sammlung aussteigen. Noch hat die Stadt die Chance, eine möglichst günstige Lösung für beide Seiten zu erreichen. So hatte die Arge in der Vergangenheit bereits angeboten, die extra angeschafften Fahrzeuge und Tonnen der Stadt zu übernehmen.“

Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg wie folgt: „Wir begrüßen die eindeutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Auch im Hauptverfahren stehen die Chancen der Stadt denkbar schlecht. Sie hat sich in der Sache völlig verrannt. Der neue Oberbürgermeister muss dem Schrecken nun ein Ende zu setzen und das städtische Altpapier-Engagement schnellstmöglich beenden. Jedes Abwarten kostet die Steuer- und Gebührenzahler zusätzlich.“

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sagt dazu: „Die Auseinandersetzung um die Altpapiersammlung in Oldenburg wurde endlich sachlich und neutral bewertet. Das ist eine gute Entscheidung für die Beibehaltung der leistungsfähigen Sammelstrukturen Oldenburger Entsorgungsunternehmen“. Zwar handele es sich noch nicht um das Hauptverfahren, doch nach Auffassung des bvse spricht die Ausführlichkeit und Gründlichkeit, mit der das Gericht seine Entscheidung erläutert hat, dafür, dass die ARGE Duales System Oldenburg gute Chancen hat, ihre gewerbliche Altpapiersammlung in Oldenburg auch in Zukunft durchführen zu können.

Rehbock: „Diese Entscheidung zeigt auch die offensichtliche Unfähigkeit der Stadt Oldenburg als zuständige Behörde, eine staatliche Vollzugsaufgabe objektiv wahrzunehmen, wenn gleichzeitig ein wirtschaftliches Eigeninteresse besteht. Dies offenbart ein bedenkliches Staatsverständnis und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.“

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