Baumschutzsatzung bleibt Streitfall

Für geschützte Bäume gelten in Oldenburg besondere Regeln. SPD/BSW wollen die Baumschutzsatzung ändern, die CDU will sie vorläufig aussetzen.
Foto: Chris Willemsen
Oldenburg (am/ki/pm) Die Baumschutzsatzung beschäftigt die Oldenburger Politik erneut. SPD und BSW wollen das Regelwerk im Umweltausschuss am Donnerstag, 11. Juni, ändern. Die CDU-Fraktion lehnt diese Korrekturen ab und beantragt, die Satzung ab dem 1. Juli 2026 vorläufig außer Vollzug zu setzen. Vorgesehen sind Verwaltungsausschuss und Rat am 29. Juni. Auslöser sind Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu Kosten, Ersatzpflanzungen und Verfahren bei kranken oder gefährdenden Bäumen.
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SPD und BSW schlagen mehrere Änderungen vor. Die Satzung soll eine Befreiung ermöglichen, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck vereinbar ist. Zudem wollen beide Fraktionen die Vorgaben für Ersatzpflanzungen senken. Statt eines Baums mit 20 bis 25 Zentimetern Stammumfang soll künftig ein Jungbaum mit 12 bis 14 Zentimetern reichen. Kann kein Baum nachgepflanzt werden, soll die Ausgleichszahlung 400 Euro pro Baum betragen.
Der SPD-Umweltpolitiker Paul Behrens verweist auf Kritik aus der Bürgerschaft. „An einigen Stellen wollen wir die Satzung praxisnäher gestalten. Besonders häufig wird der Umgang mit kranken oder gefährlichen Bäumen kritisiert“, sagt Behrens. Nach dem Antrag sollen Eigentümer/innen von Gebühren der Beratung befreit werden. SPD und BSW wollen außerdem prüfen lassen, wie die Verwaltung vor einer formellen Antragstellung eine kostenfreie und unbürokratische Vorberatung anbieten kann.
Die CDU hält die Änderungen für unzureichend. Sie will den Beschlussvorschlag von SPD und BSW ersetzen. Nach ihrem Antrag soll die Satzung ab dem 1. Juli 2026 bis zu einer grundlegenden Überarbeitung nicht angewendet werden. In dieser Zeit sollen keine Genehmigungs-, Gebühren-, Ersatzpflanzungs- oder Ausgleichszahlungspflichten nach der Baumschutzsatzung entstehen. Für bereits laufende Verfahren sollen ab der Aussetzung ebenfalls keine solchen Pflichten mehr festgesetzt werden, soweit rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.
CDU-Fraktionschef Christoph Baak sieht den Antrag von SPD und BSW als Beleg für Probleme im Regelwerk. „Der Vorstoß der beiden Fraktionen bestätigt, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form nicht praxistauglich ist“, sagt Baak. Die umweltpolitische Sprecherin Barbara Woltmann fordert eine grundlegende Überarbeitung. „Eine vorläufige Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der Satzung halten wir für dringend erforderlich. Ziel muss ein ganz neuer Ansatz sein, der Baumschutz nicht gegen die Bürgerschaft organisiert, sondern mit ihr.“
Die CDU will die Verwaltung beauftragen, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen neuen Vorschlag vorzulegen. Daran sollen Bürgervereine, Initiator/innen des Bürgerbegehrens, Umwelt- und Naturschutzverbände, Wohnungswirtschaft, Haus & Grund, Baumsachverständige und weitere betroffene Gruppen beteiligt werden. Gesetzliche Schutzvorschriften sollen nach dem CDU-Antrag weiter gelten. Dazu zählen das Bundesnaturschutzgesetz, das Niedersächsische Naturschutzgesetz, der Artenschutz sowie Schutzregeln für Naturdenkmale und besonders geschützte Bereiche.
Die Baumschutzsatzung gilt seit dem 19. Juli 2025. Der Rat hatte sie am 30. Juni 2025 beschlossen. Sie schützt unter anderem Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern. Diese Bäume dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nicht gefällt oder erheblich beschädigt werden. Beim Bürgerentscheid am 22. Februar 2026 stimmte zwar eine Mehrheit der Abstimmenden für die Aufhebung der Satzung. Für eine verbindliche Entscheidung reichte das aber nicht aus, weil das gesetzlich erforderliche Quorum nicht erreicht wurde. Daher blieb die Satzung in Kraft.
Für Bürger/innen geht es nun vor allem um Kosten und Pflichten bei einer Fällung. SPD und BSW wollen die Satzung behalten, aber einzelne Regelungen ändern. Die CDU will die Anwendung der Satzung stoppen, bis ein überarbeitetes Regelwerk vorliegt. Die Entscheidung ist für die Ratssitzung am 29. Juni vorgesehen.





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