OLG Oldenburg: Keine Verlängerung der Widerrufsfrist beim E-Auto-Kauf ohne Telefonnummer
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung beim Kauf eines Elektroautos nicht automatisch zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist führt. Das Gericht wies die Berufung eines Klägers ab, der seinen Widerruf mehr als 14 Tage nach Erhalt des Fahrzeugs erklärte.
Der Kläger hatte das Elektrofahrzeug im Mai 2022 online erworben und es im Dezember 2022 erhalten.
Seinen Widerruf erklärte er im August 2023. Er argumentierte, dass sich die Widerrufsfrist verlängert habe, da die Widerrufsbelehrung des Händlers keine Telefonnummer enthielt. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah dies jedoch anders.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die fehlende Telefonnummer bei einem solch bedeutenden Geschäft wie dem Kauf eines Elektroautos nicht die Gefahr begründe, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht abgehalten werde.
Ein Käufer würde den Widerruf in einem solchen Fall ohnehin aus Beweisgründen beispielsweise schriftlich per E-Mail erklären.
dts Nachrichtenagentur
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