Rettungsdienst-Reform: Oldenburg hat erste Berechnungen vorliegen

Die Stadt Oldenburg prüft die finanziellen Folgen der Rettungsdienst-Reform. Erste Berechnungen liegen vor.
Foto: Stadt Oldenburg
Die vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung könnte die Stadt Oldenburg finanziell belasten. Die Stadt hat bereits erste Modellrechnungen zu den möglichen Folgen für ihren Rettungsdienst erstellt. Das bestätigte die Pressestelle der Feuerwehr auf Anfrage der Oldenburger Onlinezeitung (OOZ). Die Berechnungen beruhten auf vorläufigen Annahmen und erlaubten noch keine abschließende Aussage über die tatsächlichen Auswirkungen. Sie seien ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und könnten deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Bund will mit der Reform die medizinische Notfallversorgung neu regeln und die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten, Krankenhäusern und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst verbessern. Zugleich befürchten die niedersächsischen Kommunen, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr sämtliche notwendigen Kosten des Rettungsdienstes übernehmen. Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages warnt vor einem Defizit von mehr als 260 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren. Über diese Kritik hatte die OOZ bereits berichtet.
So hat der Städtetag gerechnet
Auf Nachfrage der OOZ erläuterte der Niedersächsische Städtetag die Annahmen hinter seiner Hochrechnung. Ausgangspunkt sind die für 2026 bereits vereinbarten oder voraussichtlich noch auszuhandelnden Budgets der Rettungsdienste. Für die kommenden Jahre nimmt der Verband eine jährliche Kostensteigerung von fünf Prozent an. Darin berücksichtigt er insbesondere steigende Ausgaben für Personal, Fahrzeuge, Energie und den laufenden Betrieb.
Die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen könnte dagegen langsamer wachsen. Ursache sind gesetzliche Begrenzungen der Vergütungssteigerungen, deren mögliche Anwendung auf den Rettungsdienst umstritten ist. Diese richten sich nach der Entwicklung der sogenannten Grundlohnsumme, also der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für 2027 setzt der Städtetag eine Steigerungsrate von 3,42 Prozent an. Der gesetzlich vorgesehene Abschlag von einem Prozentpunkt ist darin bereits berücksichtigt. Damit ergibt sich gegenüber der angenommenen Kostensteigerung eine Differenz von 1,58 Prozentpunkten. Für die Folgejahre verwendet der Verband den Durchschnitt der Grundlohnraten von 2017 bis 2027 als rechnerische Annahme.
Kritik auch außerhalb Niedersachsens
Die Bedenken beschränken sich nicht auf Niedersachsen. Auch der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst und der Landkreistag Brandenburg kritisieren die Bindung der Vergütungssteigerungen an die Grundlohnsumme. Sie verweisen insbesondere auf steigende Personalkosten und die Ausgaben für die ständige Einsatzbereitschaft. Beide Verbände warnen vor einer möglichen Unterfinanzierung des Rettungsdienstes.
Der Niedersächsische Städtetag betont, dass seine Hochrechnung keine exakte Vorhersage ist. Weder die künftige Entwicklung der Grundlohnsumme noch die tatsächlichen Kostensteigerungen seien bekannt. Die Berechnung solle zeigen, welche Belastungen für die Kommunen entstehen könnten, falls die gesetzlichen Begrenzungen auf den Rettungsdienst angewendet werden.
Das Bundesgesundheitsministerium vertritt dagegen die Auffassung, dass die notwendigen Kosten des Rettungsdienstes grundsätzlich weiterhin refinanziert werden können. Es verweist dabei auf gesetzliche Ausnahmeregelungen.
Der Bundesrat soll sich am 20. November mit der Reform befassen. Die niedersächsischen Kommunalverbände fordern, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
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