Neue Regeln für Gehwegparken in Oldenburg

Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wird das Gehwegparken in Oldenburg neu geregelt.

Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wird das Gehwegparken in Oldenburg neu geregelt.
Foto: Jonas Wendt

Oldenburg (pm/ki) Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wird das Gehwegparken in Oldenburg neu geregelt. Die Stadtverwaltung hat entschieden, strengere Vorgaben einzuführen, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger zu gewährleisten. Betroffen sind insbesondere historische Stadtquartiere, in denen bislang aufgesetztes Parken toleriert wurde.

Neue Mindestbreite für Gehwege

Um Gehwegparken zu erlauben, muss der Gehweg künftig eine Mindestbreite von 2,10 Meter aufweisen. Von dieser Breite dürfen maximal 50 Zentimeter für das Parken genutzt werden, sodass mindestens 1,60 Meter für Fußgänger frei bleiben. Diese Regelung orientiert sich an den Empfehlungen der Stadt Karlsruhe und den aktuellen Standards der Fußverkehrsplanung, die eine Breite von 80 Zentimetern pro Person im Begegnungsverkehr ansetzen. Für Rollstuhlfahrer muss eine Breite von 1,60 Meter gewährleistet sein, um Barrierefreiheit zu sichern.

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Markierungen zur Einhaltung der Breiten

Um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Breiten eingehalten werden, plant die Stadt Markierungen auf den Gehwegen. Dazu gehören Trennlinien oder Markierungsnägel. Erfahrungen zeigen, dass solche Maßnahmen effektiv sind und die erlaubte Parkfläche besser eingehalten wird. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen, wobei Straßen mit besonders hohem Problemdruck Vorrang haben.

Wo aufgesetztes Parken verboten wird

Die Stadtverwaltung hat Gehwege und Straßen überprüft, in denen aufgesetztes Parken bisher geduldet wurde. In sechs Straßen ist ein sofortiges Eingreifen notwendig, da die Mindestgehwegbreiten nicht eingehalten werden können. Dazu gehören:

  • Am Zuggraben (vier Parkplätze im Einmündungsbereich)
  • Fritz-Reuter-Straße
  • Hochhauser Straße (von Wehrbachstraße bis Ziegelhofstraße)
  • Strackerjanstraße
  • Tangastraße
  • Wilhelm-Wisser-Straße

Hier wird das Parken neu geordnet, und das Gehwegparken wird untersagt. In anderen Straßen kann das aufgesetzte Parken weiterhin erlaubt werden, sofern die Mindestbreiten gewährleistet sind. Die Stadt wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über Änderungen informieren.

Folgen für den Parkraum

Durch die neuen Regelungen könnte es zu Einschränkungen beim Parken kommen. In einigen schmalen Straßen wird das beidseitige Parken nicht mehr möglich sein, was bedeutet, dass bis zu 50 Prozent der bisherigen Parkplätze entfallen könnten. Dies könnte den Parksuchverkehr in umliegenden Gebieten verstärken.

Hintergrund des Urteils

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts basiert auf einer Revision eines Falls aus Bremen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte im Dezember 2022 entschieden, dass die Stadt Bremen bei Beschwerden über Gehwegparken handeln muss, um die Nutzung der Gehwege zu sichern. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Juni 2024, dass Anwohnende bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Verkehrsbehörde haben.

Die Stadt Oldenburg hat sich auf diese Vorgaben eingestellt und wird die neuen Regelungen sukzessive umsetzen, um die Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Weitere Überprüfungen im Stadtgebiet könnten folgen.

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