Oldenburg

BLB verwirft Neubau auf Rathausplatz

Der Siegerentwurf für den Rathausmarkt sieht ein 25 Meter hohes Gebäude vor, das sich auch durch seine Farbgebung stark von den benachbarten Bauten abhebt. Foto: BLB Immobilien

Oldenburg (zb) Ursprünglich wollte die BLB Immobilien GmbH ihren Gebäudekomplex am Rathausplatz abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Dafür hatte sie eigens einen Wettbewerb ausgeschrieben, der zugunsten eines Berliner Architekturbüros entschieden wurde. Doch die Kritik an der Juryentscheidung ließ nicht lange auf sich warten. Sowohl viele Oldenburger als auch der zuständige Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zeigten dem Vorschlag die rote Karte. Selbst der anschließend vorgelegte modifizierte Siegerentwurf änderte nichts an der strikten Haltung.

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Vorgelegt wurde ein fast 25 Meter hoher Putzbau, der sich durch Architektur und Farbgebung stark von den übrigen Gebäuden abhebt. Insgesamt 35 Millionen Euro sollten die Investitionskosten für das Vorhaben mit einer vermietbaren Fläche von 10.000 Quadratmetern betragen. Doch für diesen Entwurf erntete die BLB-Vertreter harsche Kritik. Zu wuchtig, zu einnehmend, überdimensioniert, wie ein Klotz würde das geplante Gebäude wirken. Der Siegerentwurf würde keine Rücksicht auf die denkmalgeschützten Nachbarbauten wie Rathaus und Lambertikirche nehmen. Da könne man besser das jetzige Gebäude modernisieren, hieß es.

Die Ablehnung der Stadt und das damit verbundene Votum der Stadtbaurätin Gabriele Nießen, die der Jury als eine von zwei städtischen Vertretern angehörte, ist darin begründet, „dass es sich zwar um einen stimmigen Entwurf handelt, der aber die falsche architektonische Antwort für den Rathausmarkt ist“, heißt es seitens der Stadtbaurätin Gabriele Nießen.

So sieht der Rathausmarkt gegenwärtig aus. Der BLB-Gebäudekomplex gegenüber der Lambertikirche soll durch einen Neubau ersetzt werden.

So sieht der Rathausmarkt gegenwärtig aus. Der BLB-Gebäudekomplex gegenüber der Lambertikirche soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Sämtliche Argumente der BLB nützten nichts, der Ausschuss gab den BLB-Vertretern zu verstehen, dass in Oldenburg immer noch der Rat über Neubauprojekte entscheidet und die Politik dieses Vorhaben nicht mittragen werde. Doch das war nicht alles. Einstimmig beschloss der Ausschuss die Änderung des Bebauungsplanes für das Marktcarré und befeuerte damit die Debatte. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne wird am 20. November zur Beschlussfassung dem Rat vorgelegt. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, Bauvoranfragen und Bauanträge, die während der Ausarbeitung des Bebauungsplans eingehen, zurückstellen zu können. Die BLB wäre somit gezwungen, den vorgelegten Entwurf zu verändern.

Doch damit waren die BLB-Vertreter nicht einverstanden und brachten Regressforderungen ins Spiel. Doch der Ausschuss blieb davon unbeeindruckt und die Stadtbaurätin teilt die Rechtsauffassung der BLB nicht. Die BLB ihrerseits erklärte jetzt auf Nachfrage, dass sie sich nur noch der Revitalisierung des Gebäudekomplexes widmen werde. „Die Neubau-Idee haben wir verworfen“, stellt Jürgen Elbin, Geschäftsführer BLB-Immobilien GmbH, klar. Somit hat sich das Thema erledigt und die Investitionssumme von rund 35 Millionen Euro, die ein Neubau gekostet hätte, wird erheblich geringer ausfallen. Was den Rathausplatz betrifft, wird sich der Anblick des Rathausplatzes kaum verändern.

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3 Kommentare

  1. Harald Wolf
    7. November 2017 um 16.09 — Antworten

    Da haben sich die ewigen Nörgler mal wieder durchgesetzt und der Modernen die rote Karte gezeigt. Schlimm ist das. So wie die Architektur jetzt aussieht, mit ihren 70er Jahre Look, ist es ja wohl am schlimmsten.

    • Manfred Murdfield
      8. November 2017 um 13.14 — Antworten

      Im Umkehrschluss heisst das, dass dort, wo sich die Nörgler nicht durchsetzen, modern gebaut wird. Da warte ich noch auf eine Erleuchtung. Beim Marktcarré waren die städtebaulichen Vorgaben von Verwaltung und Politik offenbar nicht zielführend genug. Ausserdem: wenn der 1. Preis tatsächlich (wie anderswo vermutet war) im Vorfeld schon Favorit war, sehe ich einen Verstoss gegen die offizielle Registrierung bei der Architektenkammer und gegen die für alle Beteiligten verpflichtenden Wettbewerbsvorschriften. Und wenn die beiden Verwaltungsmitglieder davon wussten, dann hätten sie m. E. nicht an der Preisgerichtssitzung teilnehmen dürfen. Das Zurückweisen des 1. Preises durch die Stadtbaurätin gleich am nächsten Tag deutet für mich darauf hin, dass im gesamten Prozess der Wurm drin war, vorsichtig ausgedrückt. Die Teilnehmer eines offiziellen Wettbewerbs müssen sich darauf verlassen können, dass auf der Grundlage der Auslobungsunterlagen ein Ergebnis erzielt werden kann, welches den Rahmenvorgaben von Verwaltung, Politik und Bauherrn entspricht. Warum dem hier nicht so ist, wird sich vielleicht noch klären. Und noch eins: der Vorsitzende der Wettbewerbsjury ist auch Vorsitzender des Oldenburger Gestaltungsbeirates?!?!

  2. Manfred Murdfield
    8. November 2017 um 17.03 — Antworten

    Der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan 424 aus dem Jahre 1973 setzt für die marktseitige Front Staffelungen sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Ebene fest. Der 1. Preis wäre danach so nicht genehmigungsfähig. Als Wettbewerbsteilnehmer geht man ein solches Risiko doch nur dann ein, wenn die Wettbewerbsunterlagen dies zulassen, oder wenn man meint, sich nicht darum kümmern zu müssen. Jetzt soll der Bebauungsplan geändert werden, aber wohin, wenn eine plane Fassade schon jetzt nicht zulässig ist und der Bauherr, sicherlich nicht nur auf Grund des öffentlichen Drucks; sich hinter die vorhandenen Strukturen zurückzieht. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln, da mit dem Finanzamt offenbar das nächste städtebauliche Defizit oder Dilemma heranrollt.

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