Oldenburg

Grüne fordern umfassende Ermittlungen im Fall Lorenz A.

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf den 19-jährigen Lorenz A. am Ostersonntag in Oldenburg fordern die Grünen eine umfassende Aufklärung, bevor über eine mögliche Einstellung des Verfahrens entschieden wird. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Fall derzeit abschließend, ob es zu einer Anklage wegen Totschlags kommt, ist noch offen.

Die Oldenburger Landtagsabgeordnete Lena Nzume (Grüne) sagte, ihre Partei begrüße die bisherigen Ermittlungen.

Wichtig sei, dass auch Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sich für umfassende Untersuchungen eingesetzt hätten. „Unsere klare Erwartungshaltung an das Verfahren ist, dass es keine voreilige Einstellung gibt, solange die Ergebnisse zentraler Ermittlungsinstrumente ausstehen“, sagte Nzume.

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Zu den ausstehenden Ermittlungen zählte sie ein Sachverständigengutachten zum Schusswaffengebrauch, ein Gutachten zum möglichen Pfefferspray-Einsatz sowie eine 3D-Rekonstruktion des Tatorts durch das Landeskriminalamt. Erst, wenn diese vorlägen, könne der Vorfall vollständig beurteilt werden.

Der Anwalt der Mutter von Lorenz kritisierte laut Grünen zudem, dass ihm bislang keine vollständige Akteneinsicht gewährt worden sei.

Ein faires Verfahren sei erst dann möglich, wenn die Familie alle Unterlagen einsehen könne und genügend Zeit zur Stellungnahme erhalte.

dts Nachrichtenagentur

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5 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    18. August 2025 um 17.22 — Antworten

    Einstellung des Verfahrens??? Allein die Idee läßt auf Willkür schließen. Von hinten aus sehr kurzer Distanz erschossen – was gibts da überhaupt noch zu deuteln? Vertreter der Staatsgewalt, die so etwas tun, verdienen wahrhaft eigentlich die Todesstrafe – aber lebenslang Haft darf man ja wohl als realistisch erwarten.

  2. Markus
    18. August 2025 um 23.45 — Antworten

    Jemanden hinterrücks zu erschiessen ist meiner Meinung nach kein Totschlag, sondern eher Mord. Kaltblütiger Mord. Aber wie üblich wird endlos zu Tode „ermittelt“ AKA auf Zeit gespielt und dann irgendwann, wenn kein Hahn mehr danach kräht, eingestellt.
    Mich ekelt.

    • Lars
      19. August 2025 um 9.10 — Antworten

      Bevor Sie von Mord sprechen vielleicht mal Paragraph 211 StGB durchlesen?

      • W. Lorenzen-Pranger
        19. August 2025 um 13.48 — Antworten

        Ja – und? Rassenhaß IST ein niedriger Beweggrund.

        • Lars
          20. August 2025 um 8.33 — Antworten

          Sie kennen den Polizisten?

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