Migrationsberatung in Oldenburg vor deutlichen Einschnitten

Der Verein IBIS bietet in Oldenburg verschiedene Beratungen für Geflüchtete und Zugewanderte an

Der Verein IBIS bietet in Oldenburg verschiedene Beratungen für Geflüchtete und Zugewanderte an. Seine unabhängige Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung Blankenburg könnte von erheblichen Kürzungen betroffen sein.
Foto: Christian Kruse

Bei Anträgen für andere Behörden helfen oder Ratsuchende zu Behördenterminen begleiten: Solche Leistungen sollen Fachkräfte der bundesgeförderten Migrationsberatung ab 2027 nicht mehr übernehmen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung Kürzungen bei der Migrationsberatung und der unabhängigen Asylverfahrensberatung. Nach Recherchen der Oldenburger Online Zeitung (OOZ) befürchten die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Verein IBIS und die Stadt Oldenburg erhebliche Folgen für Ratsuchende und Beratungsstellen.

Besonders stark betroffen wäre die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB). Ihre Bundesmittel sollen von 24,5 Millionen Euro im Jahr 2026 auf fünf Millionen Euro im kommenden Jahr sinken – ein Rückgang um knapp 80 Prozent. Für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) sieht der Regierungsentwurf rund 73,5 statt bisher 77,5 Millionen Euro vor. Beschlossen sind die Kürzungen noch nicht. Der Bundestag soll am 27. November entscheiden.

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Strengere Regeln für die Migrationsberatung

Beim AWO Bezirksverband Weser-Ems arbeiten nach Angaben des Verbandes zwei Mitarbeitende in der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte. Die AWO warnt vor steigenden Personal- und Sachkosten bei unzureichender Refinanzierung. Bereits seit Jahren müssten die Träger höhere Eigenanteile aufbringen, um ihre Angebote zu erhalten.

Zusätzlich bereitet die geplante Neufassung der MBE-Förderrichtlinie Sorgen. Nach Angaben der Stadt Oldenburg soll die Beratung grundsätzlich auf Menschen begrenzt werden, deren Einreise höchstens drei Jahre zurückliegt. Ausnahmen seien bis maximal fünf Jahre möglich. Ab dem 1. Januar 2027 sollen zudem die Formularhilfe für andere Behörden und Regeldienste sowie die persönliche Begleitung zu Behördenterminen entfallen. Auch die Einbürgerungsberatung ist laut Stadt betroffen.

Die AWO befürchtet, dass dadurch insbesondere Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen sowie traumatisierte Zugewanderte benachteiligt werden. Sie benötigten häufig länger Unterstützung, etwa weil Kindererziehung, gesundheitliche Einschränkungen oder belastende Erfahrungen den Spracherwerb und den Einstieg ins Berufsleben erschwerten.

Der Verband warnt davor, Ratsuchende an bereits überlastete Einrichtungen verweisen zu müssen. Manche könnten dann keine ausreichende Beratung mehr erhalten. Die AWO sieht zudem die Gefahr, dass unseriöse Anbieter die entstehenden Lücken nutzen und kostenpflichtige, fachlich unzureichende Hilfe anbieten.

IBIS: Unabhängige Beratung nicht ersetzbar

Der Verein IBIS berät in der Erstaufnahmeeinrichtung in Oldenburg-Blankenburg nach eigenen Angaben jährlich mehrere Hundert Asylsuchende. Die Mitarbeitenden bereiten sie unter anderem auf ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Zudem helfen sie, besondere Schutzbedürfnisse zu erkennen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte bietet IBIS im Landkreis Friesland an, nicht in der Stadt Oldenburg.

Künftig soll die Bundesförderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung auf besonders schutzbedürftige Menschen beschränkt werden. IBIS hält das für problematisch. „Besondere Schutzbedarfe sind häufig nicht unmittelbar erkennbar“, erklärt der Verein. Sie zeigten sich vielfach erst in persönlichen Gesprächen, die Vertrauen und eine individuelle Betrachtung der Lebenssituation ermöglichten.

Darin sieht IBIS einen grundlegenden Widerspruch: Wenn der Zugang zur Beratung davon abhänge, dass eine besondere Schutzbedürftigkeit bereits festgestellt wurde, könnten gerade diejenigen ausgeschlossen werden, deren Unterstützungsbedarf noch unerkannt ist.

Durch die Kürzungen könnten weniger Menschen beraten werden. Zugleich bliebe voraussichtlich weniger Zeit für einzelne Gespräche. IBIS befürchtet, dass dadurch wichtige persönliche Umstände im Asylverfahren unzureichend berücksichtigt werden.

Seit Juni 2026 bietet das BAMF eine kostenlose amtliche Rechtsauskunft an. Diese könne die unabhängige Beratung nach Auffassung von IBIS nicht ersetzen. Das Bundesinnenministerium sieht die Wirksamkeit der bisherigen unabhängigen Asylverfahrensberatung hingegen nicht eindeutig belegt.

Stadt erwartet zusätzliche Belastungen

Die Stadt Oldenburg rechnet damit, dass Ratsuchende verstärkt kommunale und landesfinanzierte Beratungsangebote nutzen werden. Diese seien bereits stark ausgelastet. Zudem könnten qualifizierte Fachkräfte verloren gehen.

Die Verwaltung bietet selbst eine Migrationssozialarbeit an. Außerdem fördert sie 2026 nach eigenen Angaben sieben freie Träger mit insgesamt 373.748 Euro. Dazu gehören unter anderem IBIS, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) und das Diakonische Werk.

Diese Einrichtungen unterstützen Zugewanderte bei unterschiedlichen Anliegen. Die Stadt befürchtet deshalb, dass Einschränkungen bei bundesfinanzierten Angeboten den Druck auf andere Beratungsstellen erhöhen.

Alhamwi kritisiert Kürzungen – andere Antworten fehlen

Der Oldenburger Bundestagsabgeordnete Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert die Pläne der Bundesregierung. „Durch diese Kürzungen werden die vorhandenen Strukturen langsam kaputtgespart“, erklärte er in einer Pressemitteilung. Es sei unklar, wer die fehlende Unterstützung auffangen solle. Ehrenamtliche Helfer/innen könnten die professionelle Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden nicht ersetzen.

Alhamwi fordert insbesondere seinen Oldenburger Bundestagskollegen Dennis Rohde (SPD) auf, sich gegen die Kürzungen einzusetzen. Rohde ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium.

Die OOZ hat auch Rohde und Stephan Albani (CDU) um Stellungnahmen zu den geplanten Kürzungen und möglichen Änderungen im Haushaltsverfahren gebeten. Bis zum Redaktionsschluss lagen von beiden keine Antworten vor.

Entscheidung steht noch aus

Wie viele Arbeitsplätze oder Beratungsstunden in Oldenburg tatsächlich wegfallen könnten, ist derzeit offen. Die Stellungnahmen der Einrichtungen und der Stadt zeigen jedoch, welche Folgen sie bei einer Umsetzung der Pläne erwarten.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Etat des Bundesinnenministeriums im Oktober zunächst ohne zahlenmäßige Änderungen gebilligt. Am 12. November folgt die Bereinigungssitzung, bei der noch zahlreiche Änderungen am Bundeshaushalt erwartet werden. Die abschließende Entscheidung des Bundestages ist für den 27. November vorgesehen.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI geschrieben.

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