Oldenburg

Zukunftsaussichten für das ehemalige Finanzamtsgelände

Noch gibt es keine Entscheidung, was mit dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes passieren soll.

Noch gibt es keine Entscheidung, was mit dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes passieren soll.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (pm/Anastasia Strehl) Immer noch steht die Frage offen, wie das Gelände des ehemaligen Finanzamtes in der 91er Straße genutzt werden kann. Mithilfe einer Machbarkeitsstudie soll bis Sommer entschieden werden, was hier entstehen könnte. Eine öffentliche Grünanlage oder ein Nutzungsmix in einem Gebäude? Die nächsten Monate sollen die Entscheidung bringen.

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Oberbürgermeister Jürgen Krogmann betont: „Der soziale, ökonomische und immobilienwirtschaftliche Druck auf diese exponierte Fläche in der nördlichen Innenstadt ist enorm. Fakt ist: Bezüglich der Entwicklung der 91er-Straße und des Finanzamtsgeländes bleibt es spannend – und es gibt noch einige offene Fragen zu klären.“

Machbarkeitsstudie soll Antworten geben

Eine Machbarkeitsstudie soll bis zum Sommer Ergebnisse liefern. Mit der Erstellung wurden die Planungsbüros Junker & Kruse in Kooperation mit Pesch und Partner von der Stadt beauftragt. Sie wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert.

Die Fläche liegt direkt an einem der Eingangstore zur Innenstadt und soll Impulse für weitere städtebauliche Aufwertungen in der Stadt geben. Sie soll den Eingangsbereich in die Innenstadt attraktiv gestalten und für einen positiven Eingang in die Innenstadt sorgen. Die Gestaltung soll sich in dem städtebaulichen Erscheinungsbild widerspiegeln und für eine Impulswirkung für zukünftige Bauprojekte sorgen.

Evaluierung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts

Ebenfalls im Sommer wird mit Ergebnissen des Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EEK) gerechnet, das derzeit evaluiert wird. In der bisher gültigen Fassung von 2015 wird die Heiligengeiststraße und somit auch das Gelände des ehemaligen Finanzamtes als zentraler Versorgungsbereich Innenstadt abgegrenzt. Die mittlerweile 5. Arbeitskreissitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Politik, der Einzelhandelsverbände und Institutionen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kaufmannschaft wird am 7. März stattfinden.

Stadt besitzt „Vorkaufsrecht“ für landeseigene Fläche

Aktuell wird der Ankauf des Grundstücks vom Land Niedersachsen geprüft, das der Stadt ein „Vorkaufsrecht“ eingeräumt hat – allerdings nur für Nutzungen des Gemeinbedarfes und wenn es der Erlangung der definierten Sanierungsziele dient. Darunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Museen Bibliotheken, Theater, Kindergärten und mehr.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842

Im Januar 2021 gab es einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842 – mit dem Ziel, für die ehemalige Finanzamtsfläche eine richtungsweisende Neubebauung zu ermöglichen. Dabei soll einerseits das „Neue“ von den Oldenburgerinnen und Oldenburgern akzeptiert werden, andererseits sollen aber auch die hohen städtebaulichen Ansprüche an dieser exponierten Stelle erfüllt werden.

Zukünftiges Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (NI)

Nachdem sich die Stadt Oldenburg zum 1. Juni 2021 um die Aufnahme des Bereichs der nördlichen Innenstadt, zu dem auch das ehemalige Finanzamtsgrundstück zählt, in die Städtebauförderung beworben hat, erfolgte im Herbst 2022 die Zusage durch das Land. Für März 2023 ist die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im sogenannten umfassenden Verfahren geplant. Daraus ergeben sich unter anderem Rechtsfolgen im Hinblick auf das gemeindliche Vorkaufsrecht und die Kaufpreisprüfung bei Grundstücksgeschäften. So steht der Stadt Oldenburg zukünftig grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu, das allerdings nur ausgeübt werden kann, wenn es der Erlangung der definierten Sanierungsziele dient. Grundstücksgeschäfte sind zukünftig genehmigungspflichtig und können nur die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erhalten, wenn sie zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert erfolgen. Veräußerungen zum Höchstpreis sind somit für den Zeitraum der Sanierung ausgeschlossen.

Im Laufe des Jahres werden nun die zukünftigen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet erarbeitet und in Form einer Rahmenplanung vom Rat der Stadt Oldenburg verbindlich beschlossen werden. Die Sanierungsziele leiten sich grundsätzlich aus den in der Vorbereitenden Untersuchung festgestellten Missständen, Zielen und Maßnahmen ab.

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1 Kommentar

  1. Manfred Murdfield
    20. Februar 2023 um 1.01 — Antworten

    Das FA-Grundstück gehört zu dem städtebaulichen Entwicklungsgebiet „Nördliche Innenstadt“, hier soll nach den vorbereitenden Untersuchungen eine Sanierungssatzung beschlossen werden. Nach Antrag kann das Land Niedersachsen Geldmittel für eine Städtebauförderung gewähren. Nach den Förderrichtlinien ist als Fördervoraussetzung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes Entwicklungskonzept zu entwickeln und vorzulegen. Nun gab es zwar am 09.01.23 eine Bürgerversammlung, aber das ist ja keine Beteiligung. Auch in Hinblick auf das Grundstück bin ich gespannt, wie die Stadt Oldenburg die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchführt. Die Bürgerbeteiligung bei Satzungsverfahren sollte davon unbenommen sein.

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