Oldenburg

Klagen gegen Ausbau der Bahnstrecke erfolglos

Die Klage der Stadt gegen die Pläne der Bahn war erfolglos.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Oldenburg / Leipzig (pm) Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (2019) zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Donnerstag entschieden.

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Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden versehen. Das Vorhaben dient der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

Die beim erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht erhobenen Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, der Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner blieben erfolglos. Entgegen der Auffassung der Kläger weist die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose keine methodischen Mängel auf, so das Bundesverwaltungsgericht. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept seien nicht zu beanstanden. Die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse war ebenfalls fehlerfrei; das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genügt den rechtlichen Anforderungen.

Update, 15. Oktober, 14.09 Uhr: Statement der IHK
„Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig kann eines der wichtigsten Bahnprojekte im Nordwesten nun pünktlich bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die dann durchgehende Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschlands einzigem Tiefwasserhafen, dem JadeWeserPort, sondern ermöglicht einen besseren Anschluss der Region an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn. Davon wird auch das Oberzentrum Oldenburg profitieren“, so Felix Jahn, Geschäftsführer der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer für den Bereich Verkehr.

Update, 15. Oktober, 14.18 Uhr: Statement der Stadt
Die Stadt Oldenburg wollte mit der Klage erreichen, dass der Stadtstreckenausbau nicht durchgeführt wird und stattdessen eine Bahnumgehung im östlichen Stadtgebiet realisiert wird. Die Stadtverwaltung hat das Gerichtsurteil mit Bedauern und Ernüchterung zur Kenntnis genommen. „Die Rechte der Stadt und der vom Bahnausbau Betroffenen hatten wir stärker eingeschätzt“, so Stadtbaurat Dr. Sven Uhrhan. Der Richterspruch führe nun zu kilometerlangen Lärmschutzwänden. Das Stadtbild und damit die städtebauliche Identität unserer Stadt werden leiden, befürchtet Uhrhan. „Für mich ist der Umgang des Bundesverwaltungsgerichts mit den Bahnübergängen, insbesondere Am Stadtrand, enttäuschend. Hier habe ich eine qualitative Auseinandersetzung des Gerichts mit der Problematik erwartet. Dies ist anscheinend nicht erfolgt“, kritisiert der Dezernent. „Wir werden das Urteil auswerten und im neuen Jahr die Planung der Bahnübergänge beginnen“, kündigt Uhrhan an.

Update, 15. Oktober, 16.07 Uhr: Kommentar
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Ausbau der Bahn-Stadtstrecke abgewiesen und (fast nebenbei) die Träume vom Neubau einer Umfahrungstrasse um Oldenburg herum zerstört. Nun könnte man sagen, das habe sich seit einiger Zeit abgezeichnet, aber das wäre untertrieben. Ein Kommentar von Michael Exner.

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2 Kommentare

  1. Markus
    15. Oktober 2020 um 13.55 — Antworten

    So, die Verzögerungstaktik wäre damit beendet. Ob jetzt wohl ein paar seltene Wellblechwachteln oder linksdrehende Drahtbürstenkäfer auf der Strecke „gefunden“ werden?

    • Manfred Murdfield
      16. Oktober 2020 um 12.08 — Antworten

      Alu-bewehrte Betonhelme behindern gerne den Blick auf das Wesentliche.

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