Oldenburg

Frist für OB-Wahl endet früher

Eine Wahlurne in einem Wahllokal: Für die Oberbürgermeisterwahl in Oldenburg endet die Frist für Wahlvorschläge am 6. Juli 2026.

Eine Wahlurne in einem Wahllokal: Für die Oberbürgermeisterwahl in Oldenburg endet die Frist für Wahlvorschläge am 6. Juli 2026.
Foto: KI


Oldenburg (am/ki/pm) Parteien, Gruppen und Einzelbewerber/innen müssen Wahlvorschläge für die Oldenburger Oberbürgermeisterwahl früher einreichen als bisher geplant. Die Frist endet am Montag, 6. Juli 2026, um 18 Uhr im städtischen Wahlbüro. Grund ist eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts.

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In Oldenburg finden am Sonntag, 13. September, die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und die Wahl des neuen Stadtrates statt. Für die Stadtratswahl bleibt es bei der bisherigen Frist. Wahlvorschläge für den neuen Rat müssen bis Montag, 20. Juli, um 18 Uhr vorliegen. Die neue Frist für die OB-Wahl ersetzt den bisher maßgeblichen 69. Tag vor der Wahl. Das wäre in diesem Jahr der 20. Juli gewesen.

Ausschlussfristen gelten verbindlich

Beide Termine sind Ausschlussfristen. Das heißt: Fehlen bis zum jeweiligen Fristende Unterlagen, lässt der Wahlausschuss die betroffene Kandidatin oder den betroffenen Kandidaten nicht zur Wahl zu. Die Wahlleitung rät Bewerber/innen, Parteien und Gruppen deshalb zu frühem Kontakt mit dem Wahlbüro. So können sie fehlende oder fehlerhafte Unterlagen rechtzeitig klären.

Weitere Informationen stehen unter www.oldenburg.de/kommunalwahl.

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