Grüne fordern Union zu Initiative für AfD-Verbotsprüfung auf

Grüne fordern Union zu Initiative für AfD-Verbotsprüfung auf

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hat die Union zur Beteiligung an einer Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren aufgerufen. Seit über einem Jahr reagierten die Spitzen der Union auf Bundesebene nicht auf ihre Initiative, gemeinsam ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, sagte die Bundestagsabgeordnete der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

Es sei sehr zu begrüßen, dass nun bei Teilen der Union in den Ländern das Bewusstsein gewachsen sei, dass man als demokratische Kräfte jetzt handeln müsse. Eine Initiative seitens des Bundesrats werde damit wahrscheinlicher. „Aus unserer Sicht darf sich aber auch die Union auf Bundesebene nicht länger wegducken“, so Mihalic.

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Sie verwies darauf, dass Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) mit Blick auf Sachsen-Anhalt bereits den Bundeszwang ins Gespräch gebracht hat. „Ein Instrument, mit dem man ein Bundesland zur Erfüllung seiner Pflichten zwingen kann, wenn es sich weigert, das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze zu befolgen“, sagte die Grünen-Politikerin. „Herr Frei scheint also selbst verfassungswidriges Verhalten der AfD zu erwarten. Damit stellt sich die Frage erst recht, warum die CDU/CSU keine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht anstrebt.“

Die AfD sei „keine Partei wie jede andere, sondern eine rechtsextreme Kraft, die unsere Demokratie und ihre Prinzipien frontal angreift“, so Mihalic. „Die offensichtlichen nächsten Schritte weiter hinauszuzögern, wäre fahrlässig.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

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