Oldenburg (pm) – Als nicht sachgerecht hat der Oldenburger CDU-Fraktionsvorsitzende Olaf Klaukien die Entscheidung der Landesregierung zur Übertragung der Abfall-Zuständigkeiten auf die Kommunen auch bei deren eigener wirtschaftlicher Betroffenheit bezeichnet. Die Diskussionen in Oldenburg hätten gezeigt, dass es bei eigenen wirtschaftlichen Interessen seitens einer Kommune kaum eine neutrale Entscheidung durch Verwaltung und Politik in einem Untersagungsverfahren geben könne, erklärte Klaukien in einer Pressemitteilung.

„Da wird der Bock zu Gärtner gemacht“, kritisierte er die Entscheidung der Landesregierung. „Private Unternehmen werden es schwer haben, ihre Rechte aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wahrzunehmen. Die Folge seien vielfache jahrelange Rechtsstreitigkeiten“, ist der CDU-Politiker überzeugt.

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Er könne verstehen, dass das Niedersächsische Umweltministerium solche komplexen abfallrechtlichen Untersagungsverfahren nicht führen wolle. Sinnvoller als eine Übertragung auf die Kommunen wäre die Wahrnehmung der Aufgabe durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, schlug Klaukien vor. Auch Oldenburgs Erste Stadträtin Silke Meyn habe in der vergangenen Ratssitzung erklärt, dass sie darüber froh sei, dass sie das Untersagungsverfahren nicht selber führen müssen. „Das sollte in Hannover Gehör finden“, meint Klaukien.

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