Kramermarkt: Urteil wegen Schlägerei rechtskräftig

Wegen einer Schlägerei auf dem Kramermarkt hatte das Landgericht Oldenburg eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Wegen einer Schlägerei auf dem Kramermarkt hatte das Landgericht Oldenburg eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.
Foto: Markus Daams / flickr; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg / Karlsruhe (am/pm) Nach einer Schlägerei auf dem Oldenburger Kramermarkt 2014 wurde ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Eine Revision wurde jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen.

Das Schwurgericht am Landgericht Oldenburg hatte zuvor festgestellt, dass der Angeklagte in der Nacht zum 28. September 2014 auf dem Oldenburger Kramermarkt vor den Weser-Ems Hallen dem Opfer ohne Anlass mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, so dass er zu Boden ging. Die umfangreiche Beweisaufnahme der Kammer hat weiterhin ergeben, dass der Angeklagte dem damals 25-jährigen Opfer anschließend einen Tritt in das Gesicht versetzt hat und der bereits auf dem Boden kauernde Geschädigte auf den Rücken geschleudert wurde. Anschließend – so die Feststellungen im Urteil – trat ihm der Angeklagte ein weiteres Mal in das Gesicht. Die Kammer konnte nicht ausschließen, dass auch eine weitere Person aus dem Umfeld des Angeklagten auf den Geschädigten eingetreten hat.

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Das Opfer wurde massiv verletzt, musste intubiert und beatmet in das Krankenhaus gebracht und mehrfach, unter anderem wegen Frakturen im Gesichtsbereich, operiert werden.

Gegen dieses Urteil hat der in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte Revision eingelegt. Diese wurde vom Bundesgerichtshof durch einstimmigen Beschluss als unbegründet verworfen. Das Strafverfahren sei damit – soweit es den Angeklagten betrifft – rechtskräftig abgeschlossen, so das Landgericht Oldenburg.

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