Oldenburg

Oldenburger Justiz bleibt im Gerichtsviertel

Die Oldenburger Justiz bleibt in den bekannten Räumlichkeiten und bekommt kein neues Justizzentrum.

Das neue Justizzentrum kommt nicht.
Foto: Katrin Zempel-Bley

Oldenburg (zb) Nun ist es amtlich. Die Oldenburger Justiz bleibt in den bekannten Räumlichkeiten und bekommt kein neues Justizzentrum. Das teilte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz jetzt mit und begründete ihre Entscheidung mit den zu hohen Kosten für einen Neubau.

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„Die Oldenburger Justiz bleibt an Ort und Stelle und damit für die Bürger gut erreichbar und im gesamten Stadtbild integriert“, erklärte Niewisch-Lennartz. „Nun gilt es, im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten Schritt für Schritt die Justizgebäude zu sanieren. Die Politik der langen Bank ist damit endgültig Geschichte.“ Die Belastungen für den Landeshaushalt wären bei einer Investorenmietlösung über Jahrzehnte hinweg hoch. Eine solche Entscheidung hätte auch die traditionelle Verwurzelung der Justiz in das Oldenburger Stadtbild nachhaltig verändert“, begründete die Ministerin ihre Entscheidung.

Die Diskussion in Oldenburg bewertet die Ministerin positiv. „Die leidenschaftlich und öffentlich geführte Diskussion in Oldenburg zeigt uns, dass es Bürgern wichtig ist, wo und wie die Justiz in ihren Reihen untergebracht ist. Ich anerkenne in diesem Zusammenhang das große Engagement, mit dem sich viele Streiter für ein Justizzentrum eingesetzt haben. OLG-Präsident Dr. Gerhard Kircher hatte die Debatte über einen Justizneubau hinter dem ZOB beim Hauptbahnhof in Gang gesetzt.

Hintergrund ist der zum Teil marode Zustand der Gebäude an zwölf verschiedenen Standorten in Oldenburg aber auch die mangelnde Sicherheit. Und weil die Gerichte im Gerichtsviertel unterschiedliche Eingänge haben und das Personal knapp bemessen ist, kann nur eine stichprobenartige Personenkontrolle erfolgen, was zu Lasten der Sicherheit aller geht.

Bevor sich Niewisch-Lennartz entschieden hat, bestand sie auf einer Abstimmung, weil sie sich für die Haltung der rund 750 Mitarbeiter interessierte. Die ging mit 72,6 Prozent klar zugunsten der jetzigen Lösung aus. 22,32 Prozent der Beschäftigten sprachen sich für den Neubau aus, 5,05 Prozent interessierten sich nicht für die Thematik. Die Wahlbeteiligung lag bei 96 Prozent.

Nach der Entscheidung der Ministerin soll nun ein Unterbringungs- und Sanierungskonzept erarbeitet werden, das sämtliche Justizgebäude einbezieht. Sinnvolle Anmietungen sollen erhalten, Sanierungsstau abgebaut und das erforderliche Neubauvolumen so gering wie möglich gehalten werden. In die vorhandene Bausubstanz soll über den Abbau des Sanierungsstaus hinaus nicht eingegriffen werden, heißt es. So wird jetzt eine Arbeitsgruppe unter Federführung des OLG-Präsidenten ihre Arbeit aufnehmen, in der Vertreter der Justizbehörden aber auch Fachleute der Bau- und Liegenschaftsverwaltung vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe soll nach einer Bestandsaufnahme die einzelnen Sanierungsschritte erarbeiten und begleiten.

Noch in diesem Jahr wird die Nebenstelle des Verwaltungsgerichts an den Kasinoplatz verlagert. Durch diese Maßnahme wird die Unterbringung von Verwaltungsgericht und Sozialgericht verbessert. Zugleich wird die Raumnot des Oberlandesgerichts vermindert, das die vom Verwaltungsgericht bislang genutzten Flächen in der Ritterstraße übernimmt. Außerdem können bereits in diesem Jahr die Fenster des Amtsgerichts Oldenburg saniert werden. Hierfür stellt das Land aus dem für die Jahre 2014 bis 2018 gebildeten Sondervermögen für energetische und allgemeine Sanierung 243.000 Euro bereit.

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1 Kommentar

  1. robert nähle
    20. März 2014 um 15.16 — Antworten

    gibt es eigentlich irgendetwas daß in dieser stadt nicht falsch entschieden wird?

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