Oldenburg

Finanzamt Oldenburg: Jetzt rücken die Bagger an

Das Finanzamt Oldenburg in der 91er Straße wird abgerissen.

Nach dem Einrichten der Baustelle wird das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes abgerissen.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (am/pm) Die Abrissarbeiten für das ehemalige Gebäude des Finanzamtes in der 91er Straße haben begonnen. Wie das niedersächsische Finanzministerium heute mitteilte, sind die aufwendigen Voruntersuchungen und Planungen für den Abriss abgeschlossen und die Firma Moß GmbH mit dem Rückbau beauftragt worden. Zurzeit wird die Baustelle eingerichtet.

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In den kommenden Tagen wird das fest eingebaute Mobiliar im Gebäude entfernt. Im Anschluss daran soll die Fassade demontiert werden und es wird mit dem Rückbau des Gebäudeteils C begonnen. „Das Land stellt sich seiner Verantwortung und wird so schnell wie möglich, dieses zentrale Grundstück für eine neue Verwendung frei räumen“, erklärt Finanzminister Reinhold Hilbers. Er rechnet allerdings damit, dass der Abriss zwei Jahre dauern wird. Gründe dafür sind die hohe Schadstoffbelastung und beengte Grundstücksverhältnisse. Größte Herausforderung sei die Entfernung der Wärmedämmung, die in den 1970er Jahren über die gesamte Fläche mit einem asbesthaltigen Kleber angebracht worden sei. Die Klebeflächen müssen komplett abgefräst werden. Zum Schutz der Anwohner und Passanten werden die Gebäude – teilweise bis zu 34 Meter hoch – abschnittsweise eingekleidet und die Abbrucharbeiten in einem Unterdruckverfahren durchgeführt. Für den gesamte Rückbau wurden rund 12,7 Millionen Euro eingeplant.

Finanzamt Oldenburg

Das Finanzamt Oldenburg ist landesweit das Finanzamt mit den zweithöchsten Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Von 1975 bis bis Februar 2017 hatte die Behörde in der 91er Straße ihren Standort. Aufgrund starker Mängel an Stützen und Betonbrüstungsplatten ist die dauerhafte Verkehrssicherheit des 40 Jahre alten Gebäudes nicht mehr gewährleistet. Es ist marode und zudem asbestbelastet. Innerhalb von nur einem Jahr wurde deshalb ein neues Gebäude in Container-Systembauweise im Stubbenweg im Stadtteil Etzhorn geplant, realisiert, mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet und in Betrieb genommen. Das Grundstück wurde für zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption von neun Jahren gepachtet. Zwölf Millionen Euro hat es gekostet, 300 Mitarbeiter sind dorthin umgezogen.

Grundstück an der 91er Straße

Das alte Grundstück in zentraler Innenstadtlage soll verkauft und schnell wieder bebaut werden, berichtete Finanzminister Reinhold Hilbers im Rahmen seiner Sommertour im vergangenen Jahr. Eine Alternative wäre, dass die Stadt das Grundstück kauft und dem Land im Gegenzug ein geeignetes Grundstück für ein neues Finanzamtsgebäude zur Verfügung stellt. Aber auch das Grundstück am Stubbenweg wäre eine Option. Noch herrscht keine Eile, denn das Finanzamt könnte noch 17 Jahre am aktuellen Standort in Etzhorn bleiben.

Informationsabend

Über den Ablauf der Abrissarbeiten an der 91er Straße lädt das Staatliche Baumanagement Ems-Weser, Peterstraße 42, die Anlieger am 5. und 6. Februar, jeweils 18.30 Uhr, zu Informationsveranstaltungen ein.

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8 Kommentare

  1. Volker
    14. Januar 2019 um 21.46 — Antworten

    Ein Gebäude, dass in den 1970er Jahren erbaut wurde und jetzt schon marode ist, spricht nicht für Qualität am Bau sondern eher für Pfusch am Bau. Wurde das von Seiten der Stadtverwaltung auch mal geprüft? Wie sieht es mit Regressansprüchen an den Bauträger aus? Wieviele Gebäude in der Stadt aus diesen Jahren wohl noch mit Asbest verseucht sind. Sollte auch mal überprüft werden. Die eventuell betroffenen Mitarbeiter/innen sollten die Stadtverwaltung oder Landesbehörden nicht im Ungewissen lassen.

    • Markus
      15. Januar 2019 um 18.35 — Antworten

      Regress an solche Firmen? Keine Chance, wenn es anfängt kritisch zu werden (also die Reklamationen überhand nehmen) gehen sie halt pleite. Einen Tag später macht eine neue auf, zieht gleich in dieselben Räume ein, übernimmt die Mitarbeiter und der neue Inhaber ist der Schwippschwager des alten. Das Spiel wiederholt sich endlos…

  2. Erhard Stammberger
    15. Januar 2019 um 13.36 — Antworten

    Haben Sie schon einmal einen Bau der Öffentlichen Hand gesehen, der von einem Bauträger errichtet wurde?

    Außerdem wäre nicht die Stadtverwaltung zuständig, sondern die Landesverwaltung.

    • Volker
      16. Januar 2019 um 10.14 — Antworten

      Danke für die Ergänzung Herr Stammberger. Einen Verantwortlichen für diesen Bau gibt es. Wer auch immer das ist, ist dann egal. Dann geht meine Frage in Richtung Landesverwaltung.

      • Erhard Stammberger
        16. Januar 2019 um 16.08 — Antworten

        Nach meiner Kenntnis war das, was zum Abriss geführt hat, die mangelhafte Tragwerkskonstruktion, und der im Kleber von Dämmstoffen verwendete Asbest ist nur durch den Abriss ein Problem, weil er sonst eingeschlossen wäre und keinen Schaden anrichten könnte.

        Architekt war ein „gefeierter Stararchitekt aus Hamburg“, der sich möglicherweise damit heraus reden kann, dass die Planung den damals gültigen Erkenntnissen entsprach uind vom Bauherren abgenommen wurde.

        Warum (auch in Oldenburg) sehr viel ältere Gebäude auch noch heute sicher stehen, liegt u.a. daran, dass man bis etwa zum Beginn des 20. Jahrhunderts keine statischen Berechnungen durchgeführt, sondern lieber die Mauern deutlich großzügiger als notwendig gebaut hat.

        • W. Lorenzen-Pranger
          17. Januar 2019 um 1.10 — Antworten

          Mir hat ein ehemaliger Mitarbeiter eines Bauamtes in meiner Nachbarschaft erzählt, daß man bei solchen Bauten „natürlich“ die Mischung des Betons so mager als möglich hält. Gerade noch wie zugelassen (wenn denn gerade kontrolliert wird) – und daß die Vorschriften nun mal eigentlich nicht ausreichen. Sand ist billig, Zement teuer… So einfach ist das.
          Früher mal nannte man sowas Pfusch am Bau – und keinem Maurermeister wäre eingefallen, sich womöglich noch zu Lebzeiten sowas nachsagen zu lassen. Aber dann kam die Zeit der geldgierigen Geschäftemacher von Schlage eines stadtbekannten „erfolgreichen Geschäftmannes und Förderers der Kunstszene“ (wobei der er sich, „großzügig“ wie er war, sicherlich auch noch ne goldene Nase verdiente). Da wars dann vorbei mit dem dem Anstand – und er war ja auch nicht der Einzige. Fast alle, die „etwas auf sich hielten“, machten mit – und Hazy Osterwald sang dazu die richtigen Schlager: „Gehn sie mit der Konjunktur…“
          https://www.youtube.com/watch?v=pjacOmKDJ80

      • Manfred Murdfield
        19. Januar 2019 um 16.18 — Antworten

        Zuständig damals das Staatshochbauamt, heute Staatliches Baumanagement, siehe dazu § 74 Bauordnung Nds. Es müsste ja erst einmal klar sein, dass gegen die damals geltenden Baubestimmungen und -vorschriften verstossen wurde. Beton-Probewürfel waren auch seinerzeit z.T. schon vorgeschrieben, und soweit ich mich erinnere, hatte z.B. die damalige Ingenieurakademie für die Bauingenieure auch eine Vorrichtung zur Druckprüfung. Damals wie heute gab und gibt es schwarze Schafe, und nichts gegen ein gesundes Halbwissen, aber es wäre sinnvoll zu wissen, auf wen und warum mit Dreck geworfen wird. Im übrigen kann ja auch keiner dem Opel Manta den Vorwurf machen, dass er noch keine Elektronik zum selber Einparken hatte. Auch die Technik der damaligen Autos ist nicht mit heute zu vergleichen, so auch bei vielen Dingen am Bau. Von all den digitalen Veränderungen einmal abgesehen.

        • Markus
          21. Januar 2019 um 19.17 — Antworten

          Die Probewürfel dürften ja auch die vorgeschriebene Mischung gehabt haben.

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