Fall Lorenz: 21 Prozesstermine stehen fest

Am Ort der tödlichen Schüsse in der Oldenburger Innenstadt erinnern Blumen und Kerzen an den im April 2025 erschossenen Lorenz A.

Am Ort der tödlichen Schüsse in der Oldenburger Innenstadt erinnern Blumen und Kerzen an den im April 2025 erschossenen Lorenz A.
Archivfoto: Christian Kruse

Im Strafverfahren um die tödlichen Schüsse auf Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt stehen die Verhandlungstermine fest. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat mit den Verfahrensbeteiligten insgesamt 21 Termine abgestimmt. Der erste Verhandlungstag ist für den 18. Januar 2027 angesetzt, der letzte bislang vorgesehene Termin ist der 16. Juni. Über die Uhrzeiten will das Gericht noch gesondert informieren.

Der Verhandlungsort war bereits im Oktober festgelegt worden. Der Prozess soll im Sitzungssaal 1 des Landgerichts Oldenburg stattfinden. Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses hatte das Gericht zuvor nach einem geeigneten Raum gesucht. Eine Alternative außerhalb des Gerichtsgebäudes fand sich nach Angaben des Landgerichts nicht.

Anzeige

Grüne fordern mehr Zuschauerplätze

Die Oldenburger Landtagsabgeordnete Lena Nzume und der Bundestagsabgeordnete Dr. Alaa Alhamwi (beide Bündnis 90/Die Grünen) kritisieren die räumlichen Bedingungen. Sie fordern, weitere Möglichkeiten für mehr Zuschauerplätze zu prüfen. Dazu zählen aus ihrer Sicht auch andere geeignete Räumlichkeiten. „Mit dem Prozess können die offenen Fragen endlich öffentlich aufgearbeitet werden – genau dieses ,öffentlich‘ ist nun gefährdet“, erklärt Nzume. Alhamwi betont die Bedeutung des Verfahrens für das Vertrauen in staatliches Handeln: „Vollständige Aufklärung braucht Öffentlichkeit und Öffentlichkeit braucht Raum.“

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Lorenz A. wurde in der Nacht zum 20. April 2025 bei einem Polizeieinsatz in der Oldenburger Innenstadt durch Schüsse eines Polizeibeamten getötet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten fahrlässige Tötung vor. Das Landgericht ließ die Anklage am 13. Juli zur Hauptverhandlung zu und eröffnete damit das Hauptverfahren. Über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung des Beamten ist noch nicht entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für die Hauptverhandlung hat das Gericht zudem einen Sachverständigen für Polizeipsychologie bestellt. Er soll die Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Beamten während der nur wenige Sekunden dauernden Situation beurteilen.

Mehr aus diesem Ressort
OldenburgKibum: Über 2.000 Bücher und die Zukunft im BlickOldenburgMit offenen Augen durch Oldenburg: Spaziergang zum SicherheitsgefühlOldenburgGegen Gewalt an Frauen: Oldenburger Club startet Aktion in mehr als 30 Lokalen
StartseiteKommentieren
Weitere Artikel
NachrichtenBundestag beschließt FührerscheinreformArtikel lesenNachrichtenUnionsfrauen unterstützen Aigner als BundespräsidentinArtikel lesenNachrichtenBundeswehr richtet Hotline für Opfer sexuellen Fehlverhaltens einArtikel lesenNachrichtenAiwanger: Obduktion liefert keine Anhaltspunkte für FremdverschulenArtikel lesenNachrichtenEx-Botschafterin rechnet mit Präsidentschaftskandidatur von VanceArtikel lesenNachrichtenProteste in Frankreich gehen weiterArtikel lesenAnzeigeSchaufensterPaletten sicher umreifen: Was Betriebe in Oldenburg über Umreifungsband wissen solltenArtikel lesenAnzeigeSchaufensterDie Packliste fürs Ferienlager beginnt mit dem TagesprogrammArtikel lesen

Anzeige

StellenmarktJobs in OldenburgAktuelle Stellenangebote aus Oldenburg und der Region.LokalesNachrichten aus OldenburgAlle Meldungen aus der Stadt auf einen Blick.Immer informiertWhatsApp-KanalDie wichtigsten Nachrichten direkt aufs Handy.MenschenOldenburger/in des MonatsJeden Monat ein besonderes Gesicht der Stadt.
Im FokusTopthemenWie sicher ist Oldenburg?UOdMVerkehrStadtverwaltung
Social MediaFolge unsFacebookInstagramYouTubeTikTok