Oldenburg

Ermittlungen: Rettungsgasse blockiert

Die Polizei ermittelt wegen des Blockierens einer Rettungsgasse auf der Autobahn.

Die Polizei ermittelt wegen des Blockierens einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.
Foto: Marco / flickr.com; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg (ots) Die Polizei hat gestern eine Anzeige gegen einen bislang unbekannten Fahrzeugführer entgegengenommen und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Die Anzeige wurde von Mitarbeitern eines Rettungsdienstes erstattet. Demzufolge hatte der Fahrzeugführer am Nachmittag auf der Autobahn eine Rettungsgasse blockiert und dadurch die Durchfahrt eines Krankenwagens verhindert.

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Der Rettungswagen war gegen 16 Uhr mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf der A 28 in Fahrtrichtung Emden / Leer unterwegs. Zwischen dem Kreuz Oldenburg-Ost und der Abfahrt Eversten staute sich der Verkehr; die Autofahrer bildeten eine Rettungsgasse, um die Durchfahrt des Rettungswagens zu ermöglichen. Der unbekannte Mercedesfahrer nutzte die Rettungsgasse jedoch für sich und fuhr unmittelbar vor dem Einsatzfahrzeug ebenfalls in Richtung Leer weiter. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs musste mehrmals abbremsen. In dem Rettungswagen befand sich ein Patient, der dringend in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er wurde während der Fahrt von einem Notarzt betreut.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Bilden einer freien Gasse zur Durchfahrt von Polizei- und Rettungsfahrzeugen auf Autobahnen und Außerortsstraßen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch Leben retten kann. Das Blockieren einer Rettungsgasse kann Bußgelder von bis zu 320 Euro, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote nach sich ziehen.

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2 Kommentare

  1. TRN
    5. Dezember 2018 um 9.18 — Antworten

    Wieso unbekannter Faher? Kein Kennzeichen?

  2. Erhard Stammberger
    6. Dezember 2018 um 6.44 — Antworten

    Das Kennzeichen kann dem Halter des Fahrzeugs zugeordnet werden, aber nicht dem Fahrer.

    Der Halter kann u.U. die Aussage verweigern, wer den Wagen gefahren hat. Er kann dann zwar zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden, im konkreten Falle hilft das aber nicht mehr.

    Bei einem Fahrzeug dieses Typs ist (je nach Alter) die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt.

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