Laborverbände fordern Anpassungen bei GOÄ-Reform

Laborverbände fordern Anpassungen bei GOÄ-Reform

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Berufsverbände und Fachgesellschaften der Labordiagnostik fordern, die Bewertungen der ärztlichen Laboratoriumsuntersuchungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) grundlegend zu überprüfen und zu korrigieren. Die vorgesehene Abwertung der medizinischen Labordiagnostik um rund 34 Prozent sei für die fachärztlichen Labore „wirtschaftlich nicht tragbar“, teilten die Verbände am Mittwoch in Berlin mit. Eine entsprechende Stellungnahme wurde demnach am 10. September an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und nun öffentlich gemacht.

Die Taskforce setzt sich aus verschiedenen Berufsverbänden und Fachgesellschaften zusammen, darunter die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI), die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sowie die Gesellschaft für Virologie (GfV).

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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) untermauerte die Bedenken der Facharztlabore. Die Analyse zeigte eine gegenläufige Entwicklung zwischen der vorgesehenen Vergütungsentwicklung und den steigenden Kosten der Labore. Die wirtschaftlichen Folgen einer Gebührenanpassung könnten „weitreichend“ sein, weshalb die Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle offengelegt werden sollten, um eine systematische Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung vorzunehmen.

Die Berufsverbände und Fachgesellschaften forderten zudem eine grundlegende Anpassung des Kapitels M der GOÄ. Kalkulationsgrundlagen und Folgenabschätzungen müssten offengelegt und die Leistungen betriebswirtschaftlich neu bewertet werden. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM, sagte, dass durch eine Korrektur der bestehenden strukturellen Defizite Einsparungen entstehen könnten, die genutzt werden sollten, um die Leistungen sachgerecht zu bewerten. „So können die Vorschläge der Task Force für PKV und Beihilfe weitgehend kostenneutral umgesetzt werden, ohne die GOÄ-Reform insgesamt infrage zu stellen.“

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