Bundestagsverwaltung: BSW-Finanzierung vorerst unproblematisch

Sahra Wagenknecht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundestagsverwaltung hat nach einer Prüfung vorerst keine Einwände gegen die Finanzpraxis des Bündnisses Sahra Wagenknecht, das zunächst einen Verein gegründet hat, aus dem Spenden später an die Partei überwiesen wurden. „Die Bundestagsverwaltung hat derzeit im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß“, sagte ein Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

Er fügte hinzu: „Bei der so genannten ‚Übertragung‘ von Spendengeldern an die Partei BSW wird seitens der Bundestagsverwaltung von Spenden des Vereins an die Partei ausgegangen.“ Es gebe „keine Hinweise“ darauf, dass „es zwischen einem Geldgeber des Vereins und dem Verein eine Absprache dahingehend gegeben“ habe, „einen bestimmten Geldbetrag im eigenen Namen (also im Namen des Vereins) an die Partei weiterzuleiten. Dies wäre ein Gesetzesverstoß.“

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Freilich sei das Ergebnis der Prüfung nur vorläufig, so der Sprecher. Bei Vorliegen neuer Hinweise könne sie „noch zehn Jahre lang wieder aufgenommen werden“.

Tatsächlich heißt es in Paragraf 25 des Parteiengesetzes, Spenden seien nicht zulässig, wenn „es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.

Der Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, Wolfgang Jäckle, sieht die Bewertung der Bundestagsverwaltung kritisch. „Die Verknüpfung des Vereins mit der Partei ist offenkundig“, sagte er dem RND. „Man kann deshalb nicht ausschließen, dass es sich um Weiterleitungsspenden handelt. Letztlich gilt hier das Prinzip Vertrauen.“

Er fuhr fort: „Der Bundestagsverwaltung fehlen die Befugnisse für eine wirksame Kontrolle. Sie verlässt sich darauf, dass alle Angaben richtig sind. Das ist unbefriedigend. Nötig wäre eine unabhängige Prüfungsinstanz, die sich um solche Fälle kümmert.“

Laut Bundestagsverwaltung hat die Partei BSW vor der Prüfung „Übersichten über die Zusammensetzung der Einnahmen des BSW-Vereins“ übergeben, „ohne hierzu verpflichtet zu sein“. Daraus gehe hervor, „dass sich der Verein – wiederum ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig – bei seiner Spendeneinwerbung und -vereinnahmung demonstrativ an den Regeln des Parteiengesetzes orientiert hat“.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Sahra Wagenknecht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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