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Wertermittlung bei der Scheidung – wer hat ein Anrecht auf das Haus?

Eine Scheidung kann oftmals zur Schlammschlacht werden, wenn es um Werte wie ein gemeinsames Haus geht.

Foto: Picsuite

Anzeige In Deutschland landet jede dritte Ehe vor dem Scheidungsrichter und nicht selten ist eine Scheidung eine richtige Schlammschlacht. Oftmals ist dies der Fall, wenn es um Werte wie ein gemeinsames Haus geht. Für die Eheleute ist es eine sehr anstrengende Zeit, denn es sind nicht nur die hohen emotionalen Belastungen, die zu schaffen machen. Die Ehepaare müssen sich zugleich auf finanziellem Sektor einig sein. Ein Haus wird da schnell zu einem Zankapfel: Wer muss eigentlich wen auszahlen, wer darf im Haus wohnen bleiben und wie kann man ein Haus aufteilen?

Der Zugewinn entscheidet

Kommt es zu einer Trennung und anschließend zu einer Scheidung, dann wird alles, was das Ehepaar im Laufe seiner Ehe zusammen erworben hat, aufgeteilt. Dieser sogenannte Zugewinn gilt ebenfalls für das Haus, was die Eheleute zusammen gebaut oder gekauft haben. Diese gesetzliche Vereinbarung gilt, wenn es keinen anders lautenden Ehevertrag gibt. Die Immobilienbewertung bei Scheidung ist eine wichtige Angelegenheit, denn in der Regel ist der Wert eines Hauses während der Ehe gestiegen, beispielsweise, wenn das Haus aufwendig renoviert wurde. Andererseits kann sich auch die Wohnlage verbessert haben oder die Preise für Immobilien sind kräftig gestiegen. Diese Aspekte spielen bei der Bewertung der Immobilie eine wichtige Rolle.

Immer die Hälfte

Ist nur einer der Eheleute als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen, dann steht dem anderen Partner bei einer Scheidung die Hälfte des Zugewinns zu. Ein Beispiel: Gehört das Haus dem Ehemann, weil er es schon vor der Ehe für 250.000 Euro erworben oder gebaut hat, dann hat das Eigenheim nach nur fünf Jahren Ehe einen Zugewinn von 100.000 Euro. Kommt es zur Scheidung, muss der Ehemann seiner Ex-Frau die Hälfte, also 50.000 Euro auszahlen. Falls beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch stehen, gibt es noch andere Gesichtspunkte, die zu beachten sind. In dem Fall spielt es eine Rolle, ob der Zugewinn, beispielsweise die durchgeführten Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, eine gemeinschaftliche Leistung waren oder ob einer der Eheleute allein die Arbeiten bezahlt oder durchgeführt hat. Hier ist es immer gut, wenn die Details schriftlich festgehalten wurden und es entsprechende Quittungen gibt. Hier gibt es wichtige Details weitere Infos zum Ertragswertverfahren.

Was wird aus den gemeinsamen Kindern?

Neben dem Zugewinn muss bei einer Scheidung noch über das Nutzungsrecht entschieden werden. Dabei sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse von Interesse, sondern zudem andere Lebensumstände, wie die gemeinsamen Kinder. In diesem Fall kann der Richter bei einer Scheidung anordnen, dass der Elternteil, der in Zukunft das Sorgerecht hat, mit den Kindern im Haus bleiben darf. Dies muss nicht zwingend der Eigentümer des Hauses sein, hier kann das Nutzungsrecht auch auf den jeweiligen Ehepartner übertragen werden. Das Wohl der Kinder steht hier immer im Mittelpunkt.

Fazit

Die finanzielle und tatsächliche Teilung eines Hauses sind vor dem Gesetz zwei vollkommen unterschiedliche Dinge, die auch getrennt behandelt werden. Paare, die eine Scheidung wollen und ein Eigenheim besitzen, sollten auf jeden Fall im Vorfeld mit einem Anwalt sprechen. Er kennt die genauen Details und weiß, was auf die beiden Eheleute in Bezug auf ihr Haus zukommt, wenn sie sich scheiden lassen.

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