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Ehrenamtlich engagiert in Oldenburg – bin ich da versichert?

Ehrenamt ist für viele Oldenburgerinnen und Oldenburger Ehrensache.

Foto: zamrznutitonovi

Anzeige Ehrenamt ist für viele Oldenburgerinnen und Oldenburger Ehrensache: Weit über 40 Prozent engagieren sich ehrenamtlich, sei es in der Nachbarschaftshilfe, bei kirchlichen oder kommunalen Einrichtungen, im Sport- oder im Tierschutzverein. Von diesem Engagement profitiert die ganze Gesellschaft. Wie jede Arbeit kann jedoch auch die Ausübung eines Ehrenamts mit Risiken verbunden sein. Viele stellen sich daher die Frage: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus – insbesondere der Haftpflicht?

Warum das Ehrenamt in Oldenburg boomt

Dass es sich in Oldenburg besonders gut leben lässt, hat vielleicht keinen Nachrichtenwert. Bemerkens- und mitteilenswert ist allerdings, dass das ehrenamtliche Engagement der Oldenburgerinnen und Oldenburger weit über dem deutschen Durchschnitt liegt: Mehr als 46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Oldenburg üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, während es im Bundesdurchschnitt knapp 20 Prozent sind (Stand 2024). Das bedeutet: In Oldenburg ist der Anteil der ehrenamtlich Engagierten mehr als doppelt so hoch wie bundesweit – eine Zahl, auf die man stolz sein kann.

Gefördert werden ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement beispielsweise durch die 2006 gegründete „Oldenburger Bürgerstiftung“, in der sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Projekte etwa zu Bildung und Chancengleichheit einbringen können, sowie durch die „Agentur :ehrensache“. Sie arbeitet unter dem Schirm des „Fachdiensts Bürgerschaftliches Engagement“ der Stadt Oldenburg, vermittelt und berät Ehrenamtliche, betreut diverse Projekte und unterstützt verschiedene gemeinnützige Einrichtungen.

Die Möglichkeiten, in Oldenburg ehrenamtlich zu arbeiten, sind vielfältig. Einbringen können sich Interessierte im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Natur- und Tierschutz. Auch der Bildungs- und Kulturbereich freut sich über Unterstützung, beispielsweise in Form von ehrenamtlicher Schülernachhilfe, bei Angeboten zur Sprachförderung oder in der Kulturarbeit. In den zahlreichen kirchlichen Einrichtungen ist ehrenamtliches Engagement ebenfalls willkommen.

Versicherungsfragen im Ehrenamt – ein Überblick

Ein umfassender Versicherungsschutz ist in jeder Lebenssituation wichtig – auch im Ehrenamt. Denn das Leben ist oft nicht vollständig planbar: Das Risiko von Unfällen und Missgeschicken, durch die man selbst, andere Personen oder Sachen zu Schaden kommen, lässt sich auch mit größter Umsicht nicht komplett ausschließen. Umso wichtiger ist die Absicherung im Ehrenamt über private Versicherungen, welche die gesetzlichen Versicherungen ergänzen.

Übt man eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, können je nach Art der Arbeit neue versicherungstechnische Fragen auftauchen: Zwar hat man keine hauptamtliche Verantwortung, jedoch agiert man aber auch „nicht nur“ als Privatperson.

Unfallversicherung

Ein Unfall kann schlimmstenfalls zu bleibenden Schäden und infolgedessen dazu führen, dass man seinen gewohnten Beruf nicht länger ausüben kann. Zwar besteht im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten eine gesetzliche Unfallversicherung, doch greift diese nur, wenn sich ein Sturz oder sonstiger Unfall im direkten Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts ereignet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung schließen. Erwerbstätige sollten die BU-Versicherung möglichst vor dem Auftreten chronischer Erkrankungen abschließen, um auch gegen eine Berufsunfähigkeit in Folge einer Erkrankung versichert zu sein.

Haftpflichtversicherung

Viele ehrenamtlich Engagierte fragen sich, ob auch bei Schadensfällen im Ehrenamt die private Haftpflicht-Versicherung greift. Tatsächlich ist in den allermeisten privaten Haftpflichtversicherungen eine Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit ausdrücklich miteingeschlossen – mehr dazu weiter unten.

Dienstreisekaskoversicherung

Ist man im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit mit dem eigenen Wagen unterwegs, wenn man etwa einen Einkauf für eine Vereinsfeier erledigt, kann eine Dienstreisekaskoversicherung für Ehrenamtliche Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Sie ergänzt damit die private Kfz-Haftpflichtversicherung.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Relevant ist sie meist für den Vorstand von Vereinen sowie für andere Ehrenamtliche mit besonderer Verantwortung.

Bin ich automatisch versichert?

Nicht immer ist man automatisch im Ehrenamt versichert, aber insbesondere bei der ehrenamtlichen Tätigkeit in Sport- und anderen Vereinen ist die Frage der Absicherung bei Unfällen sowie bei Personen- und Sachschäden relevant. Was Unfälle anbetrifft, existiert ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (meist über die Kommunen). Anzuraten ist, diese gesetzliche Unfallversicherung mit einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung zu ergänzen, um im Fall eines Verlusts der Arbeitsfähigkeit eine monatliche Rente zu erhalten.

Einen Schaden, den andere aufgrund der eigenen Handlungen erleiden, reguliert die Haftpflicht-Versicherung. Beispiel: Wenn man bei einer Besprechung versehentlich den Laptop eines anderen Teilnehmenden vom Schreibtisch stößt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Erstattung der für die Behebung des Schadens entstehenden Kosten. Da Schaden und Kosten auch deutlich größer sein können als in diesem Beispiel, zählt die private Haftpflicht-Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen: Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, läuft Gefahr, im schlimmsten Fall lebenslang Schulden für den entstandenen Schaden abbezahlen zu müssen.

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen bietet die private Haftpflichtversicherung auch einen Versicherungsschutz während ehrenamtlicher Tätigkeiten. Voraussetzung ist, dass der/die Versicherte kein öffentliches oder hoheitliches Ehrenamt innehat. Übt man ein solches öffentliches oder hoheitliches Ehrenamt aus, muss der Träger für eine Haftpflicht-Versicherung sorgen. Ebenfalls besteht kein privater Haftpflicht-Schutz, wenn für die Ausübung der ehrenamtlichen Arbeit eine berufliche Haftpflichtversicherung erforderlich ist, beispielsweise bei ehrenamtlich tätigen Ärztinnen oder Therapeuten.

Zur Förderung des Ehrenamts bieten die Bundesländer Ehrenamtlichen einen zusätzlichen Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfallversicherung). Kirchliche Träger haben ebenfalls Rahmenverträge mit Versicherungen abgeschlossen. Jedoch sollte man sich immer erkundigen, ob und in welchem Umfang ein solcher Versicherungsschutz für die eigene ehrenamtliche Tätigkeit besteht.

Fazit: Ehrenamt ist wertvoll – doch Absicherung schützt alle Beteiligten

Gerade wann man sich ehrenamtlich, also unentgeltlich und gemeinnützig betätigt, sollte man durch die geleistete Arbeit nicht irgendwelchen Risiken ausgesetzt sein. Um sich abzusichern, empfiehlt sich vorab ein kurzer Check, ob man in jeder Situation ausreichend versichert ist.

In Bezug auf die private Haftpflicht-Versicherung, die jede/r haben sollte, kann man üblicherweise davon ausgehen, dass sie auch bei während des ehrenamtlichen Engagements verursachten Schäden greift. Und natürlich kann man auch einfach beim Versicherer nachfragen, ob die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit vom Versicherungsschutz der eigenen Police umfasst ist.

Der Träger, für den man tätig ist, wird zudem gern aufklären, ob und in welchem Umfang mögliche Schäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit entstehen können, über ihn abgesichert sind. Ist man sich nicht ganz im Klaren, wie die Lage ist, sollte man daher nicht zögern, beim Träger um eine rechtsverbindliche Auskunft zu bitten – so übt man das Ehrenamt jederzeit mit einem guten Gefühl der Sicherheit aus.

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