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Weitere Lockerungen für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat weitere Lockerungen verordnet.

Das Land Niedersachsen hat weitere Lockerungen verordnet.
Foto: Dominik Jaeck

Oldenburg / Hannover (am/pm) Ab Montag, 8. Juni, werden weitere Verordnungen, die durch die Corona-Krise erlassen wurden, gelockert. Die Landesregierung „zündet“ die Stufe 4. Anlass dafür ist das aktuell stabile Infektionsgeschehen in Niedersachsen.

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Mit jeder Stufe der Lockerungen steigt die Eigenverantwortung. Weiterhin gilt, dass persönliche Kontakte auch weiterhin auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränkt werden müssen. In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand zugleich ohne Abstandsbeschränkungen aufhalten. Ansonsten gilt weiter das Abstandsgebot von eineinhalb Metern. Die Hygieneregeln müssen genauso wie die Dokumentationspflichten eingehalten werden.

Corona: Die wichtigsten Neuerungen in Niedersachsen

In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglicht werden. Es soll sichergestellt werden, dass ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park für die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner wieder gemacht werden können.

Angebote für Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind jedoch bis nach den Sommerferien nicht möglich.

Bars, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen, in denen eher Getränke als Speisen angeboten werden, können wieder öffnen.

Kulturelle Aufführungen unter freiem Himmel sind ab Montag wieder erlaubt. Teilnehmen dürfen daran bis zu 250 Menschen. Dabei muss das Publikum allerdings sitzen.

An Hochzeitsfeiern und Beerdigungen dürfen nun 50 Personen teilnehmen.

Busreisen sind unter bestimmten Regeln (Mund-Nase-Bedeckung, Abstand, Klimaanlage, Dokumentation) wieder erlaubt. Ferienwohnungen und -häuser können nun auch ohne die bisher geltende Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen vermietet werden. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfenbis zu 80 Prozent belegt werden – und nicht mehr zu 60 Prozent wie vorher. Der spezielle Inselparagraf entfällt.

Sportlerinnen und Sportler können auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, nutzen. Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird. Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.

Versammlungen unter freien Himmel bedürfen keiner Genehmigung durch die Versammlungsbehörde mehr, sondern sind den Regelungen des Versammlungsgesetzes entsprechend von den Veranstalterinnen und Veranstaltern lediglich rechtzeitig anzuzeigen. Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Aus demselben Grund sind Beschränkungen der Versammlung durch die Versammlungsbehörde möglich.

Die Vorschriften im Detail: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Schweden-Touristen müssen in Quarantäne

Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies teilte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute mit. Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte Inzidenz von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner am Wochenende überschritten.

Die Quarantäne wird in § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für 14 Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

Mehr zum Thema Quarantäne: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-quarantane-187498.html

Die aktuellen Inzidenzen (Anzahl der neu auftretenden Erkrankungen) für Europa:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html?nn=13490888

UPDATE 7. Juni 19.45 Uhr
Damit es nicht zu Unklarheiten kommt, hier ein Update: Weiterhin geschlossen bleiben: Clubs, Discos, Shisha-Bars, Opern- und Konzerthäuser, Saunen, Messen, Kinos und Bordelle.

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2 Kommentare

  1. Rosi
    7. Juni 2020 um 22.23 — Antworten

    Eine wichtige Nachricht der Bundesregierung:
    „Corona wurde gestern offiziell beendet.
    Wir freuen uns ihnen mitteilen zu können,dass die Trauerfeier mit ca. 20.000 Menschen das beenden der Maßnahmen eingeläutet hat.

  2. Jessica
    8. Juni 2020 um 9.00 — Antworten

    14 Tage Quarantäne, wenn ich von einer Wohnmobiltour aus Schweden komme, um die Natur zu genießen und kaum Kontakt zu Menschen habe. Aber in Deutschland darf ich auf eine Open-Air Feier mit 250 Menschen gehen … Der Irrsinn nimmt kein Ende.

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