Oldenburg

Zuschüsse zur preiswerten Vermietung

Die Stadt Oldenburg gibt einen Zuschuss, wenn eine Wohnung preisgebunden an Personen mit einfachem Wohnberechtigungsschein vermietet wird.

Die Stadt Oldenburg gibt einen Zuschuss, wenn eine Wohnung preisgebunden an Personen mit einfachem Wohnberechtigungsschein vermietet wird.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (pm) Die Stadt Oldenburg gibt ab sofort einen Zuschuss, wenn Vermieter eine Wohnung preisgebunden an Personen mit einfachem Wohnberechtigungsschein vermieten. Dazu hat der Rat auf Empfehlung des Arbeitskreis „Bündnis Wohnen in Oldenburg“ Ende letzten Jahres eine Richtlinie beschlossen und 400.000 Euro in den städtischen Haushalt eingestellt. Entsprechende Anträge können bei der Stadt gestellt werden.

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„Mit der Förderung von Belegungs- und Mitpreisbindungen möchte die Stadt Oldenburg den Erhalt beziehungsweise auch die Schaffung von preiswertem Wohnraum forcieren“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Richtlinie ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt preiswerten Wohnraums.“

Voraussetzung ist, dass die Wohnung keiner Belegungs- und oder Mietpreisbindung unterliegt. Der Zuschuss liegt bei 0,80 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Zusätzlich ist ein Zuschuss von 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr in den ersten fünf Jahren vorgesehen und für die nächsten fünf Jahre in Höhe von 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Das bedeutet für eine 60 Quadratmeter große Wohnung einen Zuschuss von 10.260 Euro. Dazu kommt noch der vereinbarte Mietzins. Die Nettokaltmiete darf maximal 5,70 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat betragen.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Oldenburg oder unter www.oldenburg.de/belegungsbindungen erhältlich.

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