Antrag auf Bürgerbegehren zum Stadion eingereicht

Im Rathaus der Stadt Oldenburg ist ein Antrag auf ein Bürgerbegehren zum Stadionneubau eingereicht worden.

Im Rathaus der Stadt Oldenburg ist ein Antrag auf ein Bürgerbegehren eingereicht worden.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (am) Eine Initiative aus Oldenburg hat nach eigenen Angaben am 31. März einen Antrag auf ein Bürgerbegehren zur Finanzierung eines neuen Fußballstadions bei der Stadt Oldenburg eingereicht. Die Gruppe will die finanzielle Beteiligung der Kommune begrenzen. Ziel ist eine Entscheidung durch die Bürger/innen über die künftige Kostenverteilung. Weitere Schritte richten sich nach dem formalen Verfahren.

Die Initiatoren formulieren die Frage, ob die Stadt oder eine städtische Stadiongesellschaft höchstens die Hälfte der Kosten für Bau und Betrieb tragen soll. Zur Begründung heißt es: „Derzeit plant der Stadtrat, dass die Stadt Oldenburg 100 Prozent der Baukosten (zirka 50 Millionen Euro) und des jährlichen Defizits im Betrieb (zirka 2,6 Millionen Euro) für das neue Fußballstadion alleine trägt.“ Die Initiative nennt für den Betrieb ein Defizit von rund 2,6 Millionen Euro. Die Stadt rechnet je nach Szenario mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rund 1,7 bis gut 2 Millionen Euro. Die Gruppe verweist zudem auf die angespannte Haushaltslage. Sie nennt ein geplantes Defizit von 69 Millionen Euro für 2026 sowie weitere Fehlbeträge in den Folgejahren. Vor diesem Hintergrund sei eine Beteiligung privater Investoren notwendig.

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Finanzierung über städtische Gesellschaft geplant

Der Rat der Stadt Oldenburg hat für den Stadionneubau eine Kostenobergrenze von rund 50,4 Millionen Euro beschlossen. Die Umsetzung soll über eine städtische Gesellschaft erfolgen. Private Investoren sind bislang nicht benannt. Für den laufenden Betrieb rechnet die Stadt je nach Szenario mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rund 1,7 bis gut 2 Millionen Euro.

Hürden für ein Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren folgt festen rechtlichen Vorgaben. Üblicherweise wird ein Antrag zunächst formal geprüft. Erst danach kann eine Unterschriftensammlung beginnen.

Wie hoch die konkrete Hürde im aktuellen Fall ist, ist bislang offen. Beim jüngsten Bürgerbegehren in Oldenburg waren nach Angaben der Stadt mindestens 10.138 gültige Unterschriften erforderlich. Grundlage war die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl.

Wird die erforderliche Zahl erreicht, entscheidet entweder der Rat oder es kommt zu einem Bürgerentscheid. Dabei stimmen die Bürger/innen direkt ab. Das Ergebnis ist verbindlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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