Radfahrerin stirbt nach Verkehrsunfall
Oldenburg (ots) Nach einem tragischen Verkehrsunfall am vergangenen Freitag ist eine 72-jährige Radfahrerin ums Leben gekommen. Die Oldenburgerin war mit ihrem Ehemann mit E-Bikes (Pedelecs) auf dem Geh/Radweg der Straße Am Bahndamm unterwegs, als es zu einem Zusammenstoß mit einem VW-Transporter kam.
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Gegen 11.18 Uhr fuhr das Ehepaar auf dem linksseitigen Radweg Gehweg mit „Radfahrer frei“-Regelung. In Höhe der Einmündung in den Rotschenkelweg kam es zum Zusammenstoß als der 64-jährige Transporter-Fahrer vom Rotschenkelweg in den Bahndamm abbiegen wollte. Wie die Polizei mitteilt, habe der Fahrer nach bisherigen Ermittlungen die beiden Radler übersehen. Bei dem Zusammenstoß stürzte die 72-Jährige und zog sich schwere Kopfverletzungen zu, an denen sie wenige Stunden später im Krankenhaus starb. Der Ehemann der Frau blieb unverletzt.
5 Kommentare
Auch in diesem Fall wäre eine Verurteilung des Autofahrers wegen Mordes zu erwägen…
Also bitte! Um den Tatbestand des Mordes zu erfüllen, bedarf es m.E. eines expliziten Tötungsvorsatzes und außerdem niederer Beweggründe. Nichts davon kann ich in dem Artikel erkennen. Nach meiner Meinung handelt es sich um einen tragischen Unfall, bei dem man es zumindest auf einer Seite sehr an der nötigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen.
Sie kennen das Urteil in dem Raser, die den Tod Unbeteiligter letztlich billigend in Kauf nahmen weil sie nicht mehr in der Lage waren die Situation zu beherrschen, sehr harte Strafen erhielten? Natürlich ist mein Statement provokativ, aber gar so weit weg von diesem Urteil ist es nun auch wieder nicht. Worum gehts denn im Straßenverkehr? Um möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Verluste ans ZIel zu kommen oder um umsichtige Kommunikation unter Verkehrsteinehmern damit niemand zu Schaden kommt? Zumindest sollte Letzteres eine der Voraussetzungen sein, ein Fahrzeug zu führen. Und der Tod hat nun mal sowas ziemlich Endgültiges – oder?
Ja, ich kenne das Urteil, und soweit ich mir das als juristischer Laie überhaupt anmaßen kann, habe ich etwas Mühe, es mit dem Gesetztestext in Einklang zu bringen. Ich bin ausdrücklich der Meinung, dass grob fahrlässiges Gefährden oder Auslöschen von Menschenleben im Straßenverkehr mit Mord gleichgesetzt werden sollte. Das müsste dann aber über die Gesetzgebung geschehen und nicht über die Rechtssprechung.
Im vorliegenden Fall kann ich allerdings keine Parallelen sehen zu einem illegalen Rennen in der Innenstadt. Bis zum Beweis des Gegenteils will ich zugunsten des Transporterfahrers annehmen, dass er einen Augenblick nicht aufgepasst hat. Das reicht leider schon in manchen Situationen. Dass die Folgen endgültig sein können, ist sicher richtig.
Als alltäglicher, (leider) immer noch an Erfahrungen und gefährlichen Erlebnissen reicher werdender Radfahrer gehe ich davon aus, dass es nicht wenige Autoführer gibt, die ohne Rücksicht aus niederen Beweggründen ihre Stärke oder ihren persönlichen Frust demonstrieren und ausleben müssen, gleichgültig zu wessen Lasten. Für einen Vorsatz bedarf es allerdings des Denkens, und das entlastet leider viele, zu Lasten anderer. Die „Handlungsanweisung nach Vorschrift“, sprich Führerschein, greift, wenn der Zwang der Ablenkung oder der Druck zur Achtlosigkeit zu gross wird, nicht mehr.