Oldenburg

Name „Haus für Medienkunst“ rechtlich unbedenklich

Aus dem Edith-Ruß-Haus wird das „Haus für Medienkunst“.

Aus dem Edith-Ruß-Haus wird das „Haus für Medienkunst“.
Foto: Haus für Medienkunst Oldenburg

Oldenburg (am/ki/pm) Die Umbenennung des Edith-Ruß-Hauses für Medienkunst in „Haus für Medienkunst“ ist laut Kommunalaufsicht zulässig. Das Niedersächsische Innenministerium sieht keinen Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften. Zwar entspreche der neue Name nicht mehr vollständig den testamentarischen Vorgaben der Stifterin, dies sei aber eine zivilrechtliche Frage. Der Stiftungszweck sei weiterhin erfüllt.

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Zweck bleibt gewahrt

Laut Ministerium wird die Nutzung als öffentliches Haus für Kunst auch unter dem neuen Namen fortgeführt. Die rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergab keine Beanstandungen. Die Stadt habe die Situation laut Ministerium angemessen behandelt. Lediglich die Satzung müsse redaktionell an den neuen Namen angepasst werden. Eine entsprechende Änderung sei bereits eingeleitet worden.

Entscheidung des Rates

Die Ratsentscheidung zur Umbenennung fiel am 24. Februar. Vorausgegangen war eine wissenschaftliche Untersuchung zur Rolle der Namensgeberin während der NS-Zeit. Die Stadt hatte Historiker/innen beauftragt, die Biografie von Edith Ruß aufzuarbeiten. Das Ergebnis: Ruß war NSDAP-Mitglied und hatte dies nach 1945 stets geleugnet.

Recherche der taz als Auslöser

Den Anstoß für die öffentliche Debatte gab ein taz-Bericht im Oktober 2024. Darin machte der Journalist Alexander Diehl erstmals die NSDAP-Mitgliedschaft von Edith Ruß öffentlich. Die Stadt reagierte später mit einer offiziellen Aufarbeitung.

Historische Bewertung

Für Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ist das nachgewiesene Verschweigen der Parteimitgliedschaft ein Vertrauensbruch. Der Name stelle eine Belastung für die Kultureinrichtung dar. Die Ratsmehrheit folgte dieser Einschätzung und votierte für die Umbenennung.

Weitere Informationen

Die Stadt informiert unter www.oldenburg.de/museen über das „Haus für Medienkunst“ und andere Museen, Informationen zu Stiftungen finden sich unter www.oldenburg.de/stiftungen.

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3 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    3. September 2025 um 17.24 — Antworten

    Spätestens nachdem auch dem Verleger Unseld die gleichen Vorwürfe gemacht wurden – seine „Tat“ aus dem selben Jahr, auch 1942 – hätte im Rat mal etwas klingeln müssen. Der „Fall Günter Grass“ paßt auch hier hin. Solchen Menschen vor zu werfen, daß sie freiwillig der NSDAP, bzw SS, beitraten, ist mehr als fragwürdig. Aber, so mancher Schlauberger hat naturlich keine Zweifel, er weiß genau, daß es Zwang bei den Nazis natürlich nie gab.
    Man könnte ……. .

    • Markus
      3. September 2025 um 21.12 — Antworten

      Zweierlei Mass ist doch Standard in unserem „Schland“:
      – Ein aktiver SS-Verbrecher (Hauptsturmführer, entspricht Hauptmann, also SS-Offizier), der von seinem Umfeld (aus ähnlich braunen Kreisen) vor Strafverfolgung geschützt wurde und der erst später von der RAF verhaftet, vor Gericht gestellt und seiner gerechten Strafe zugeführt wurde, so einer wurde versucht uns als aufrechter Mensch zu verkaufen und der wurde gross betrauert.
      – Ein anderer Mensch, der als Sanitätssoldat eingezogen und als einfacher Soldat (unterster bzw. ohne Dienstgrad, vulgo „Schulterglatze“ genannt) in eine SS-Einheit gepresst wurde, sieht sich als „Täter“ verunglimpft und zur Strafe werden keine der wunderbaren FIlme mit ihm wiederholt.
      Ersterer war aktiver Täter, letzterer konnte sich nicht ohne Gefahr für Leib und Leben wehren.

  2. Markus
    3. September 2025 um 21.03 — Antworten

    Das Geld nahm man gerne, um danach den Namen der Spenderin verschwinden zu lassen.
    Wer sein Vermögen der Stadt vererben wollte sollte sich das vielleicht noch einmal gut überlegen.

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