Oldenburg

Frauenmobil: Nachtfahrservice wird wieder angeboten

Die Stadt Oldenburg stellt auch in diesem Jahr Mittel für einen Nachtfahrservice für Frauen zur Verfügung: das Frauenmobil.

Das „Frauenmobil“ fährt auch in diesem Jahr.
Foto: GörlitzPhotography; Lizenz: CC BY-SA 2.0

Oldenburg (pm) Viele Frauen befürchten Belästigungen, Übergriffe oder Gewalt in der Dämmerung und Dunkelheit. Sie sind unsicher und nehmen Umwege in Kauf, um sicher nach Hause zu kommen. Deshalb stellt die Stadt Oldenburg auch in diesem Jahr Mittel für einen Nachtfahrservice für Frauen zur Verfügung: Das „Frauenmobil“ ermöglicht es Oldenburgerinnen, das Veranstaltungs- und Freizeitangebot in der Stadt ohne Angst zu nutzen.

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Mit den beteiligten Taxi- und Mietwagenunternehmen ist ein Verhaltenskodex vereinbart, der beispielsweise beinhaltet, dass die Frauen von Tür zu Tür gefahren werden und die Fahrer und Fahrerinnen warten, bis die Nutzerin das Haus betreten hat.

So funktioniert das Frauenmobil: Frauen und Mädchen ab zwölf Jahren mit erstem Wohnsitz in Oldenburg, die den Service nutzen möchten, erwerben im Vorfeld in den Stadtteilbibliotheken oder in den Bürgerbüros einen Gutschein im Wert von 3,50 Euro zu einem Preis von 1 Euro. Maximal zehn Gutscheine können zu den jeweiligen Öffnungszeiten gekauft werden. Das Frauenmobil sollte möglichst telefonisch bei einem der zwölf auf den Gutscheinen vermerkten Taxi- und Mietwagenunternehmen angefordert werden. Die Gutscheine können für eine Fahrt zwischen 19 und 5 Uhr innerhalb der Stadtgrenzen Oldenburgs genutzt werden.

Die Anzahl der einlösbaren Gutscheine und damit die Ermäßigung sind abhängig vom Fahrpreis: Bei Fahrkosten bis 7,49 Euro kann ein Gutschein eingelöst werden, bei einem Fahrpreis ab 7,50 Euro sind maximal zwei Gutscheine einsetzbar. Pro Fahrt ergibt sich so eine Ersparnis von bis zu 5 Euro auf den regulären Fahrpreis. Die Gutscheine sind bis einschließlich 1. Januar 2020 gültig.

An folgenden Verkaufsstellen sind die Gutscheine – so lange der Vorrat reicht – erhältlich:

  • im Bürgerbüro Mitte (Pferdemarkt 14), montags bis mittwochs, jeweils von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr;
  • im Bürgerbüro Nord (Stiller Weg), montags bis mittwochs, jeweils von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr;
  • in der Stadtteilbibliothek Eversten (Brandsweg 50), montags und mittwochs, jeweils von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr;
  • in der Stadtteilbibliothek Flötenteich (Hochheider Weg 169), dienstags und donnerstags, jeweils von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr;
  • in der Stadtteilbibliothek Kreyenbrück (Ewigkeit 20), dienstags und donnerstags, jeweils von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr;
  • in der Stadtteilbibliothek Ofenerdiek (Lagerstraße 39), montags und mittwochs, jeweils von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, sowie freitags von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

Die Vorlage eines Personalausweises oder Schülerinnenausweises ist erforderlich, damit die Berechtigung zur Nutzung des Frauenmobils festgestellt werden kann.

Weitere Informationen gibt es unter www.oldenburg.de/gleichstellung.

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