Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zum Fliegerhorst ein

Das ehemalige Fliegerhorst-Gelände in Oldenburg: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Abfallentsorgung eingestellt.

Das ehemalige Fliegerhorst-Gelände in Oldenburg: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Abfallentsorgung eingestellt.
Foto: Archiv

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat die Ermittlungen im Umweltverfahren wegen des Verdachts illegaler Abfallentsorgung am ehemaligen Schießstand auf dem Fliegerhorst-Gelände eingestellt. Nach Angaben der Stadt bestand kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe gegen Unbekannt.

Hintergrund waren Vorwürfe, die ein Baggerfahrer im Zusammenhang mit einem Korruptionsverdacht erhoben hatte. Seit Frühjahr 2024 stand der Vorwurf im Raum, auf dem Gelände sei illegal mit Abfällen umgegangen worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte sich: Die Ermittlungen im Umweltverfahren wurden eingestellt, ein hinreichender Tatverdacht bestand nicht. Die Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts dauern unterdessen an.

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Ministerium hatte bereits Entwarnung gegeben

Das Niedersächsische Umweltministerium hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass keine Hinweise auf illegale Abfallablagerungen vorliegen. Es bewertete die Sanierungsmaßnahme als ordnungsgemäß und schloss den Vorgang fachaufsichtlich ab. Grundwasseruntersuchungen ergaben ebenfalls keine Auffälligkeiten.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann erklärte: „Die Entscheidung bestätigt die Einschätzung unserer Fachleute sowie des Niedersächsischen Umweltministeriums. Es gibt keine Hinweise darauf, dass auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes illegal Abfälle eingebaut wurden.“

Ratsbeschluss verliert Grundlage

Die Verwaltung sieht mit der Einstellung auch den Ratsbeschluss vom 25. August 2025 als hinfällig an. Eingriffe in das bestehende Sicherungsbauwerk seien aus umweltrechtlicher Sicht nicht geboten. Baggerschürfungen würden die Integrität des Bauwerks gefährden und damit den Schutz von Boden und Grundwasser beeinträchtigen. Das weitere Verfahren will die Verwaltung in den zuständigen Gremien abstimmen.

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

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