Fliegerhorst: Keine Hinweise auf illegale Abfälle

Ehemaliger Fliegerhorst Oldenburg: Das Umweltministerium sieht keine Hinweise auf illegal eingebaute Abfälle.
Foto: Christian Kruse
Oldenburg (am/ki/pm) Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sieht keine Hinweise auf einen illegalen Einbau von Abfällen auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes am Fliegerhorst Oldenburg. Nach Prüfung der Berichte der Stadt und einem Vor-Ort-Termin im Januar 2026 bewertet das Ministerium die bisherigen Sanierungsmaßnahmen als ordnungsgemäß. In seiner Funktion als Obere Bodenschutzbehörde betrachtet es den Vorgang fachaufsichtlich als abgeschlossen. Die jüngsten Grundwasseruntersuchungen zeigen ebenfalls keine Auffälligkeiten.
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In einem Schreiben an die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt teilt das Ministerium mit, dass die ausgewerteten Unterlagen und die Begehung des Geländes keine Anhaltspunkte für unzulässige Abfallablagerungen ergeben haben. Bei dem eingebrachten Material handele es sich um Boden aus dem Sanierungsgebiet, der im Rahmen einer Sicherungsmaßnahme umgelagert worden sei. Grundlage ist Paragraf 13 Absatz 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.
Das rund 193 Hektar große Areal des ehemaligen Fliegerhorstes wird im Altlastenkataster als Altstandort geführt. Das Sanierungsgebiet umfasst die Flächen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg. Gegen die Sanierung im Rechtsrahmen des Bodenschutz- und Altlastenrechts bestehen aus Sicht des Ministeriums keine Einwände.
Der ehemalige Schießstand liegt innerhalb dieses Gebietes. Dort hatte die Stadt eine Sicherungsmaßnahme festgelegt, da von Munitionsresten und Kampfmitteln Gefahren ausgehen können. Für das Sicherungsbauwerk wurde Bodenmaterial aus dem Sanierungsgebiet verwendet. Laut Bericht war bei diesem Material der Altlastenverdacht ausgeräumt. Ein Restrisiko in Bezug auf Kampfmittel- oder Munitionsreste besteht weiterhin, eine weitergehende Abscheidung gilt als technisch nicht verhältnismäßig. Ein Sachverständiger nach Paragraf 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes begleitet die Arbeiten.
Ein Abgleich der Volumenangaben aus dem Jahr 2024 mit den dokumentierten Bodenmengen ergab keine wesentlichen Abweichungen. Auch bei der Inaugenscheinnahme vor Ort fanden sich laut Ministerium keine Hinweise auf einen illegalen Einbau von Abfällen.
Erst am Donnerstag, 12. Februar, stellte die Stadt im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Ergebnisse des zweiten Grundwassermonitorings vor. Untersucht wurden alle nach Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparameter. Auffälligkeiten ergaben sich nicht.
Seit Frühjahr 2024 steht der Vorwurf im Raum, auf dem Gelände sei unerlaubt mit Abfällen umgegangen worden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt in diesem Zusammenhang. Das aktuelle Schreiben des Ministeriums bezieht sich auf die bodenschutzrechtliche Bewertung der Sanierungsmaßnahme. Strafrechtliche Ermittlungen bleiben davon unberührt.





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