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Rentenkommission will über Einführung der Rente mit 70 beraten

via dts Nachrichtenagentur

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) zur Reform der gesetzlichen Rente will auch über eine Ausweitung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre beraten. Das meldet „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf Kommissionskreise.

Demnach soll beim nächsten Treffen des 13-köpfigen Expertengremiums am 23. Februar in Berlin diskutiert werden, wie eine mögliche Ausweitung erfolgen könnte. Unter anderem werde es um die Frage gehen, wie hoch die Abschläge bei einem Renteneintritt vor dem 70. Lebensjahr ausfallen sollen, heißt es demnach laut „Bild“ in den Kreisen.

Zugleich wollen die Experten prüfen, wie ein längeres Arbeiten auch über das 70. Lebensjahr hinaus attraktiver gestaltet werden kann. Dem Vernehmen nach ist eine „sehr großzügige“ finanzielle Belohnung für einen späteren Renteneintritt im Gespräch.

Eine Empfehlung könnte bereits im Frühjahr vorliegen. Wie „Bild“ weiter schreibt, soll auch darüber diskutiert werden, ob künftig Beamte und Politiker ebenfalls verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. Tyler
    16. Februar 2026 um 11.08 — Antworten

    Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters setzt voraus, dass ältere Arbeitnehmer realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das ist nicht der Fall. Unternehmen stellen Menschen ab 60 selten ein. Wer in diesem Alter arbeitslos wird, kehrt kaum in stabile Beschäftigung zurück. Ein höheres Rentenalter führt daher nicht zu mehr Beitragszahlern, sondern zu mehr Langzeitarbeitslosigkeit, Frühverrentung mit Abschlägen und höherem Risiko der Altersarmut. Die Last wird auf Betroffene und Sozialkassen verschoben, ohne dass das Rentensystem stabiler wird.

    Damit ein höheres Renteneintrittsalter funktioniert, muss gleichzeitig die Produktion gesteigert werden. Deswegen müssen Arbeitgeber ebenso in die Pflicht genommen werden. Konkret: Der Staat sollte vorschreiben, wie viele Menschen über 60 ein Unternehmen mindestens beschäftigen muss, abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter und der Altersstruktur in der Gesellschaft. Unternehmen, die zu wenige ältere Arbeitnehmer beschäftigen, müssen entweder aktiv einstellen oder einen finanziellen Ausgleich in die Rentenkasse zahlen. Ohne eine solche Regelung zahlen am Ende nur die Arbeitnehmer den Preis für eine Reform, während Unternehmen keine Verantwortung tragen müssen. Das wäre ungerecht gegenüber jenen, die das System jahrzehntelang finanziert haben, und würde politischen Extrempositionen Auftrieb geben.

    Das grundlegende Problem liegt jedoch nicht im Rentenalter selbst, sondern in niedrigen Löhnen, prekärer Beschäftigung und fehlenden Beitragszahlern. Wer das System nachhaltig stabilisieren will, muss die strukturellen Ursachen angehen. Ein zusätzlicher Ansatz wäre die Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, auch Beamte, Politiker und Selbständige. Es ist schwer vermittelbar, dass Steuerzahler neben ihrer eigenen Rente zusätzlich Pensionen finanzieren, für die keine Beiträge geleistet werden. Im Durchschnitt kostet jeder Pensionär den Staat fast zehnmal so viel wie ein Rentner.

    • Markus
      16. Februar 2026 um 22.12 — Antworten

      Eine vorgeschriebene Quote wird nicht funktionieren – was sollen Gerüstbauer, Dachdecker, Strassenarbeiter und Maurer (nur um mal ein paar Berufe zu nennen) mit körperlich ausgebrannten Menschen jenseits der 50 anfangen? Einfach Soda-Stellen wie in der DDR schaffen?

    • Manfred Murdfield
      16. Februar 2026 um 22.46 — Antworten

      Nicht nur der Staat (Bund) finanziert Pensionen über Steuergeld. Es sind ebenso die Kommunen, deren Pensionskassen von den BürgerInnen durch kommunale Abgaben finanziert werden. Oder das Land als Dienstherr von LehrerInnen. Usw., eine vielschichte Alimentation. Leider werden immer aber die Frösche gefragt, wenn der Sumpf trockengelegt werden soll. Das Beamtentum sollte auf das begrenzt sein, wofür es entwickelt wurde, für tatsächlich hoheitliche Aufgaben.

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