Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung: Was „Ja“ und „Nein“ bedeuten

Die Baumschutzsatzung regelt, wann Bäume gefällt werden dürfen. Am 22. Februar 2026 stimmen die Bürger/innen über ihre Aufhebung ab.
Foto: GreensandBlues
Oldenburg (am/ki/pm) In Oldenburg stimmen die Bürger/innen am Sonntag, 22. Februar 2026, über die Zukunft der Baumschutzsatzung ab. Von 8 bis 18 Uhr sind 48 Abstimmungslokale geöffnet, zusätzlich ist Briefwahl möglich. Die Frage auf dem Stimmzettel lautet: „Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?“
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Das Ergebnis ist verbindlich, wenn die Mehrheit mit „Ja“ stimmt und mindestens 27.035 gültige Ja-Stimmen erreicht werden. Das amtliche Endergebnis stellt der Wahlausschuss am Dienstag, 24. Februar, fest.
Ablauf und rechtliche Wirkung
Abstimmungsberechtigt sind Bürger/innen ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten in Oldenburg gemeldet sind. Grundlage ist das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl mit 135.173 Wahlberechtigten.
Der Bürgerentscheid ist nur erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Mehrheit der gültigen Stimmen entfällt auf „Ja“ und diese Mehrheit erreicht mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten. Das entspricht 27.035 Ja-Stimmen. Wird dieses Quorum erreicht, steht das Ergebnis einem Ratsbeschluss gleich.
Das vorläufige Ergebnis liegt vor, sobald alle 78 Abstimmungslokale – 48 Urnen- und 30 Briefwahlbezirke – ihre Zahlen gemeldet haben. Erste Meldungen werden ab etwa 18.30 Uhr erwartet. Verbindlich wird das Ergebnis erst nach der Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, 24. Februar.
Was nach dem Entscheid gilt
Wird die Aufhebung beschlossen, muss das Ergebnis wie ein Ratsbeschluss im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht werden. Erst am Tag nach dieser Veröffentlichung tritt die Satzung außer Kraft. Da das Amtsblatt freitags erscheint, wäre eine Veröffentlichung frühestens am 6. März möglich.
Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht oder überwiegen die Nein-Stimmen, bleibt die Baumschutzsatzung unverändert in Kraft.
Unabhängig vom Ausgang gelten ab 1. März die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zur Brut- und Setzzeit. Gehölzschnitte sind dann nur eingeschränkt zulässig.
Worum es inhaltlich geht
Der Rat der Stadt Oldenburg hatte die Baumschutzsatzung am 30. Juni 2025 beschlossen. Sie gilt seit 19. Juli 2025. Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Fällungen oder erhebliche Eingriffe sind genehmigungspflichtig. Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen können vorgeschrieben werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Ein Bürgerbegehren wandte sich gegen die Satzung. 13.068 gültige Unterschriften wurden anerkannt. Die Kosten des Bürgerentscheids beziffert die Stadt mit rund 160.000 Euro.
Pro: Satzung beibehalten
Befürworter/innen der Baumschutzsatzung sehen in ihr ein Instrument zum Schutz des Stadtklimas und der Artenvielfalt. Bäume spendeten Schatten, verbesserten die Luftqualität und wirkten Hitzeperioden entgegen. Die Genehmigungspflicht stelle sicher, dass Fällungen geprüft und Ersatzpflanzungen angeordnet werden können.
Nach ihren Angaben würden viele Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet. Die Regelung solle vor allem verhindern, dass größere oder alte Bäume ohne nachvollziehbaren Grund entfernt werden. Die städtische Baumüberschirmung liegt nach Angaben der Stadt bei 15,9 Prozent und damit unter Werten anderer Großstädte.
Wichtig: Wer möchte, dass die Baumschutzsatzung erhalten bleibt, muss am Sonntag mit „Nein“ stimmen.
Contra: Satzung aufheben
Gegner/innen der Satzung kritisieren einen Eingriff in Eigentumsrechte. Sie verweisen auf Genehmigungspflichten, Gebühren, Ersatzpflanzungen und mögliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Das führe zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit bei Grundstückseigentümer/innen.
Aus ihrer Sicht gibt es keinen belegten Rückgang des Baumbestands in Oldenburg. Viele Eigentümer/innen gingen verantwortungsvoll mit ihren Bäumen um. Baumschutz solle auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung setzen, nicht auf verbindliche Vorgaben.
Wichtig: Wer möchte, dass die Baumschutzsatzung aufgehoben wird, muss am Sonntag mit „Ja“ stimmen.
Ergebnis der Abstimmung
Wer das Ergebnis direkt verfolgen möchte, kann sich am Sonntag ab 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Alten Rathauses, Markt 1, informieren. Dort werden die eingehenden Ergebnisse präsentiert. Erste Zahlen werden ab etwa 18.30 Uhr erwartet. Nach der Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, 24. Februar, veröffentlicht die Stadt das amtliche Endergebnis zusätzlich auf ihrer Website.





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