Oldenburg

Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung am 22. Februar

In Oldenburg kommt es zum Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung.

Foto: GreensandBlue

Oldenburg (am/pm/ki) Das Bürgerbegehren gegen die Baumschutzsatzung war erfolgreich. Der entsprechende Bürgerentscheid soll am 22. Februar angesetzt werden. Das lässt sich der Tagesordnung für den Allgemeinen Ausschuss am 1. Dezember entnehmen.

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Abstimmung ohne Briefwahl vor Ort

Abweichend von Kommunalwahlen gibt es bei dem Bürgerentscheid keine Möglichkeit zur Briefabstimmung in Gebäuden der Stadtverwaltung geben. Stattdessen können wie üblich Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Die Stadt begründet diese Entscheidung mit dem geringen Andrang bei früheren Bürgerentscheiden und dem hohen organisatorischen Aufwand.

Zusammenlegung von Abstimmungsbezirken

Einzelne Abstimmungsbezirke werden zusammengelegt, um den Einsatz von Wahlhelfer/innen effizienter zu gestalten. Für die Stimmberechtigten ergeben sich dadurch kaum Änderungen. Sie können ihre Stimme in der Regel wie gewohnt in den bekannten Räumlichkeiten abgeben.

Benachrichtigungen im Januar

Mitte Januar 2026 erhalten alle Abstimmungsberechtigten eine schriftliche Benachrichtigung. Das Ergebnis des Entscheids wird vom Wahlausschuss festgestellt und anschließend öffentlich bekannt gemacht.

Verbindlichkeit bei 20 Prozent Beteiligung

Der Entscheid ist nur verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ stimmt und diese mindestens 20 Prozent der rund 135.000 Wahlberechtigten entspricht. Das wären 27.035 Stimmen.

Hintergrund

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Baumschutzsatzung, die seit dem Sommer in Kraft ist. Die Initiatorinnen und Initiatoren hatten rund 14.000 Unterschriften eingereicht – mehr als die nötigen 10.138. Sie kritisieren die Satzung als bürokratisch und belastend für Grundstückseigentümer/innen. Befürworter/innen sehen darin ein wichtiges Instrument zum Schutz des Stadtklimas und der Biodiversität.

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15 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    26. November 2025 um 21.39 — Antworten

    Ein (er-)lebenswertes Stadtbild geht für viele wohl nur mit beherrschenden Betonflächen als Umwelt und vierspurigen Strassen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine naturbewusste Stadt im Grünen, offenbar eine unerträgliche Vorstellung für Baumschutzgegner. Nach mir die Sintflut, und keine Rücksicht auf Klima und nachfolgende Generationen. „Macht euch die Erde Untertan“, so steht es ja wohl schon in der Bibel.

  2. Lars
    28. November 2025 um 11.45 — Antworten

    Sicherlich gibt es Nachbesserungsbedarf bei der Baumschutzsatzung. So sollten Bürger nicht schlechter gestellt sein als Investoren und die Stadt Oldenburg selber. Das müsste doch hinzukriegen sein.Für eine lebenswürdigen Stadt, in Zeiten des Klimawandels. Jeder mögliche Baum ist zu schützen.

  3. Lars
    2. Dezember 2025 um 12.12 — Antworten

    Dann hoffe ich mal für Oldenburg, dass die Menschen am 22.Februar hier mit Verstand und nicht emotional abstimmen.

    • W. Lorenzen-Pranger
      3. Dezember 2025 um 11.26 — Antworten

      Verstand ist in diesem unseren Lande mittlerweile ein rares Gut…

  4. Reiner Fiddicke
    1. Januar 2026 um 17.52 — Antworten

    Alle reden vom Bürokratieabbau, nur keiner macht es. Grundstückseigentümer sind natürlich Umwelfrevler, darum braucht man Beamte, die alles überprüfen. Dafür hat die Stadt 4 Personen eingestellt. Natürlich müssen diese dann vom Antragsteller bezahlt werden. Wer also eine Pflanze beschneiden will, die seine Solaranlage beschattet, braucht eine Genehmigung, die gebührenpflichtig ist und voraussichtlich abgelehnt wird. Der Vorteil ist natürlich, dass die Stadt mehr Personal eingestellt hat und die leitenden Personen eine Gehaltserhöhung fordern können , wenn eine bestimmte Mitarbeiterzahl überschritten wird. Som kann man Deutschland zugrunde richten und alle wundern sich über den Erfolg der AFD.

    • Lars
      3. Januar 2026 um 11.40 — Antworten

      Wenn die Verabschiedung der Baumschutzsatzung ein Grund ist die afd zu wählen……

    • W. Lorenzen-Pranger
      3. Januar 2026 um 13.00 — Antworten

      Seit wann braucht man eine Genehmigung, wenn man vorsorglich vor Sturmschäden einen Baum zurückschneiden läßt? Eine Genehmigung braucht man, zumindest in Zwischenahn, nur, wenn man einen Laubbaum (!) ganz entfernen will. Nadelgehölz ist egal.
      Wie sagte Peter Struck (SPD) mal so schön? „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…!“

    • Manfred Murdfield
      3. Januar 2026 um 14.21 — Antworten

      Antwort zu dem Beitrag weiter unten – leider nicht als Antwort einsortiert.

  5. Markus
    3. Januar 2026 um 0.02 — Antworten

    > Wer also eine Pflanze beschneiden will,
    nehme sich etwas Zeit, einen Forstnerbohrer und walweise Glyphosat oder Säure. Dauert ca. ein Jahr und dann ist das Thema erledigt, aus Sicherheitsgründen MUSS der Baum dann weg.

  6. Manfred Murdfield
    3. Januar 2026 um 8.01 — Antworten

    Genau, wer solch einen Unfug schreibt, hetzt aktiv als Rattenfänger im Namen für die AfD. Denn es gibt leider immer noch viele BürgerInnen, die derartige Verunglimpfungen und falsche Inhalts- und Zusammenhangsdarstellungen für „Kritik“ halten. Im Übrigen beschliesst nicht die Verwaltung, sondern immer noch der Rat als Legislative über die Satzung. Was und wie die Verwaltung dann zu exekutieren hat, ist also Bestandteil des Ratsbeschlusses. Anmerkung: der Stellenplan der Verwaltung ist Bestandteil des Haushaltsplanes der Stadt – auch eine Satzung mit Ratsbeschluss.. Allerdings könnten wohl Politik und Verwaltung etwas deutlicher den Sinn von Satzungen publizieren. Die derzeitige Stadtbaurätin (eine von OB Krogmann vorgeschlagene Landschaftsplanerin) gibt da (und auch sonst) allerdings m.M. nach ein schwaches Bild ab.

    • Manfred Murdfield
      3. Januar 2026 um 14.18 — Antworten

      Das sollte natürlich eine Antwort auf den Beitrag von R. Fiddicke sein. Leider zum Schluss verrutscht.

  7. Rai
    11. Februar 2026 um 13.51 — Antworten

    Nach Erhalten eines Anschreibens, das um eine Ja-Abstimmung (also zur Abschaffung des Baumschutzsatzungsgesetzes) wirbt, habe ich mich mit den Argumenten mal ein wenig befasst und habe ein paar Beobachtungen gemacht:
    Allem voran: Der inhaltliche Teil, der sich tatsächlich um die Argumente für das Ja bemüht, beträgt – sofern man nur die innere beschriftete Doppelseite betrachtet – 1/4 des gesamten Schreibens. (Von diesem Viertel halte ich das erste Argument: „Oh nein, wir Eigentümer müssen uns an Gesetze halten“ (satirisch angehaucht) für inhaltsloses Rumgeheule.)
    Das ist verhältnismäßig wenig, insbesondere, weil sie selbst schreiben, dass sie keinen Platz für 14 Seiten Begründung zur Befürwortung des Gesetzes in diesem Schreiben hätten. Sie arbeiten also mit drei Argumenten gegen 14 Seiten Befürwortung… Okay.
    Die übrigen Argumente lauten Folgendermaßen:

    1. Die Notwendigkeit des Gesetzes sei fragwürdig
    -> Eigener Kommentar (E.K.): Wenn es keine Notwendigkeit für das Gesetz gibt, warum ist man dann so erpicht darauf, es abzuschaffen? Wenn es nicht notwendig ist, dann hieße das im Umkehrschluss, es gäbe keine Verstöße gegen das Gesetz, dabei gibt es sehr offensichtliche Gründe. Die Notwendigkeit des Gesetzes besteht in der Bestandhaltung der Grünpflanzen und ist ein wesentlicher Beitrag gegen den Klimawandel. In ihrem eigenen Rundschreiben steht im übrigen, dass man in den letzten Jahrzehnten „auch so“ Bäume geschützt habe. Das finde ich dahingehend interessant, da in den letzten Jahrzehnten das Gesetz ja bereits bestand (seit 2008. 2025 wurde es lediglich reformiert. Es gab scheinbar eine Lücke zwischen 1998 und 2008, in der das Gesetz schon einmal aufgehoben wurde. Meine Frage wäre an dieser Stelle, wieso es wieder aufgenommen wurde, wenn es in den zehn Jahren keinen Unterschied gemacht hätte und warum hielt das Gesetz dann bis 2025? Fragen über Fragen.
    Tatsächlich scheint es so, dass vom Gesetz hauptsächlich neue Eigentümer betroffen sind, da diese dazu neigen, ihr neues Grundstück einmal kurz vollständig von Bäumen zu befreien. Da das Schreiben von Wohnungseigentümern verfasst wurde, …

    2. Relevanz von Regelverstößen:
    Im Online-Rundbrief geben sie an, dass Unklarheit über die Anzahl an Regelverstößen vorliege und eben auch die Frage gestellt sei, ob einzelne Verstöße so hoch ins Gewicht fallen.
    -> E.K.: Interessant finde ich da den Widerspruch zu ihrem Rundschreiben. Dort heißt es nämlich, dass man sich darum sorge, dass Menschen anfangen würden, Bäume zu beschneiden, bevor sie das Grenzalter/ den Grenzumfang erreichen. Die Sorge besteht also in der Umgehung des Gesetzes, statt der konkreten Verstöße? Aber haben die nicht gerade noch gesagt, dass Eigentümer ihren Bestand auch ohne das Gesetz schützen würden?
    Im übrigen würde das sonst doch eher für eine Verschärfung des Gesetzes sprechen, nicht für dessen Abschaffung?!?!?! Die Verwirrung ist verwirrt, meine sehr geehrten Menschen und Personen.

    3. Umsetzung erfordert Kontrollen und Gelder.
    -> E.K.: Dies halte ich tatsächlich für die einzige relevante Information aus dem gesamten Rundschreiben. Nachdem ich die Gesetzesentwürfe grob überflogen habe, muss ich allerdings sagen, dass ich die geforderten Einschränkungen, eben auch anhand ihrer Ausnahmeregelungen (z.B. bei Sturmbeschädigungen) für machbar und fair halte. Insbesondere, und das ist meiner Meinung nach der wesentlichste Punkt, weil sich die STADT Oldenburg ebenfalls daran halten muss, wenn zum Beispiel neue Straßen gebaut werden. Dazu kommt, dass sie, laut dem Gesetz, selber einer schärferen Gesetzesgrundlage unterliegen (ihre Satzungsvorlagen werden nach Volumen der Baumkronen, nicht wie bei allen anderen nach Baumumfang berechnet). Das Geld und die Kontrollen sind daher meiner Meinung nach äußerst angebracht. Die Gelder selbst werden, so verstehe ich das, durch die Strafen und Behördeneinnahmen abgedeckt. Wer Geld hat, sollte sich das leisten können. Wer Eigentümer ist, hat denke ich genug Geld dafür.
    Interessant finde ich hier, das im Schreiben darauf hingewiesen wird, dass dadurch Personal in vielen Bereichen erforderlich werden und Steuergelder besser in Anreize zum Pflanzen eingesetzt werden sollen.
    Ich finde, das Gesetz wäre demnach eine win-win Situation. Mehr Jobs für Oldenburg und gleichzeitig verpflichtendes Bäume-pflanzen, was verlässlicher ist als freiwillige Basis.

    Meine Konklusion: Man sollte mit Nein Stimmen, weil keine (guten) Gründe dagegen sprechen.

    • Lars
      12. Februar 2026 um 19.11 — Antworten

      Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Es ist erschreckend wieviele Menschen die Satzung ablehnen und überhaupt nicht wissen was drin steht.

      • Manfred Murdfield
        13. Februar 2026 um 16.21 — Antworten

        Wer ein Grundstück (auch ein geerbtes) an einen Investor verkaufen will, den stören natürlich geschützte Bäume. Das drückt den Preis, z.B. wegen eingeschränkter Ausnutzung. Und da ist es egal, was in der Satzung steht. Die Gier auf Betongold ist stärker als ein Schutz von Natur und Umwelt.

        • Markus
          13. Februar 2026 um 17.33 — Antworten

          Wer so ein Grundstück von Bäumen „beräumen“ will benötigt nur eine Bohrmaschine sowie Säure oder RoundUp. Und natürlich etwas Zeit. Weiss man seit Jahrzehnten. Dann hat man ein naturbelassenes Grundstück mit leider umgefallenen Bäumen.
          Da stört so eine Satzung überhaupt nicht.

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