Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung am 22. Februar

In Oldenburg kommt es zum Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung.

Foto: GreensandBlue

Oldenburg (am/pm/ki) Das Bürgerbegehren gegen die Baumschutzsatzung war erfolgreich. Der entsprechende Bürgerentscheid soll am 22. Februar angesetzt werden. Das lässt sich der Tagesordnung für den Allgemeinen Ausschuss am 1. Dezember entnehmen.

Abstimmung ohne Briefwahl vor Ort

Abweichend von Kommunalwahlen gibt es bei dem Bürgerentscheid keine Möglichkeit zur Briefabstimmung in Gebäuden der Stadtverwaltung geben. Stattdessen können wie üblich Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Die Stadt begründet diese Entscheidung mit dem geringen Andrang bei früheren Bürgerentscheiden und dem hohen organisatorischen Aufwand.

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Zusammenlegung von Abstimmungsbezirken

Einzelne Abstimmungsbezirke werden zusammengelegt, um den Einsatz von Wahlhelfer/innen effizienter zu gestalten. Für die Stimmberechtigten ergeben sich dadurch kaum Änderungen. Sie können ihre Stimme in der Regel wie gewohnt in den bekannten Räumlichkeiten abgeben.

Benachrichtigungen im Januar

Mitte Januar 2026 erhalten alle Abstimmungsberechtigten eine schriftliche Benachrichtigung. Das Ergebnis des Entscheids wird vom Wahlausschuss festgestellt und anschließend öffentlich bekannt gemacht.

Verbindlichkeit bei 20 Prozent Beteiligung

Der Entscheid ist nur verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ stimmt und diese mindestens 20 Prozent der rund 135.000 Wahlberechtigten entspricht. Das wären 27.035 Stimmen.

Hintergrund

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Baumschutzsatzung, die seit dem Sommer in Kraft ist. Die Initiatorinnen und Initiatoren hatten rund 14.000 Unterschriften eingereicht – mehr als die nötigen 10.138. Sie kritisieren die Satzung als bürokratisch und belastend für Grundstückseigentümer/innen. Befürworter/innen sehen darin ein wichtiges Instrument zum Schutz des Stadtklimas und der Biodiversität.

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