Polizeidirektion prüft Berufung nach AfD-Urteil

Foto: Wirestock
Oldenburg (am/pm/ki) Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass Äußerungen des früheren Polizeipräsidenten Johann Kühme über die AfD Niedersachsen teilweise rechtswidrig waren.
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Die Polizeidirektion Oldenburg sieht sich dennoch in Teilen bestätigt. Der aktuelle Präsident Andreas Sagehorn kündigte an, das Urteil sorgfältig zu prüfen und eine mögliche Berufung zu prüfen.
Reaktion der Polizeidirektion
Das Gericht hatte am Freitag entschieden, dass Kühmes Aussagen in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen. Die Polizei sei jedoch berechtigt, sich zu Gefahren für die demokratische Grundordnung zu äußern, hieß es weiter. Sagehorn erklärte: „Als Polizeidirektion Oldenburg fühlen wir uns durch das Urteil bestätigt, soweit wir obsiegt haben. Im Übrigen nehmen wir das Urteil zur Kenntnis und respektieren natürlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.“
Er betonte zugleich, dass die mündliche Urteilsbegründung nicht in allen Punkten nachvollziehbar sei. Die schriftliche Urteilsbegründung werde man sorgfältig prüfen. Erst danach solle entschieden werden, ob eine Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werde.
Polizei verweist auf demokratische Verantwortung
Sagehorn wies auf die besondere Rolle der Polizei hin: „Als gewichtige Hüterin unserer Demokratie ist es geradezu die Pflicht der Polizei darauf hinzuweisen, wenn wir eine Gefahr für unsere demokratischen Grundwerte und auch für die Innere Sicherheit in diesem Land sehen.“ Er verteidigte die Äußerungen seines Vorgängers, die das Gericht als teils überzogen einstufte, als sachlich gerechtfertigt. Auch für die Zukunft kündigte Sagehorn ein klares Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung an.





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