Oldenburg (zb) – Am 24. Oktober ist die Stadt mit der Presseanfrage konfrontiert worden, ob auch die Nutzer der bisherigen Blauen Tonne der ARGE Duales System Oldenburg eine Gebühr bezahlen müssten, sollte die städtische Papiersammlung nicht kostendeckend sein. Bis heute hat die Stadtverwaltung keine Antwort gegeben. Selbst FDP-Ratsherr Hans-Richard Schwartz, der die Frage in der Ratssitzung am 28. Oktober erneut gestellt hat, wartet noch immer auf die Beantwortung.
Nun kann man mutmaßen, ob die Stadt tatsächlich noch nachdenken muss, weil der Sachverhalt kompliziert ist, oder ob sie kein Interesse daran hat, den Bürgern die ganze Wahrheit über ihre Tonnenwende unverzüglich mitzuteilen. Für CDU-Ratsfraktionschef Olaf Klaukien ist klar, dass die Stadt nur die halbe Wahrheit sagt, wenn sie behauptet, die Nutzung der städtischen Altpapier-Tonne würde zu einer Gebührenentlastung führen.
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„Geht die Rechnung der Stadtverwaltung und Ratsmehrheit – aus welchen Gründen auch immer – nicht auf, dann zahlen ausnahmslos die Nutzer der städtischen Altpapier-Tonne die Zeche“, erklärt er in einer Pressemitteilung. „Die Nutzer der ARGE-Tonne müssen für solche Verluste nicht zahlen, dies gibt das geltende Gebührenrecht nicht her. Denn sie nehmen keine städtische Dienstleistung in Anspruch und können daher auch nicht für Verluste aus dem Altpapierbereich herangezogen werden“, erläutert Klaukien die geltende Rechtslage. Für sie bleibe die Altpapierentsorgung in jedem Fall kostenfrei.
Bereits 2013 werde der Altpapierbereich im AWB vermutlich Verluste einfahren, sagt der CDU-Politiker weiter. Mangels des Willens der Stadt mit der ARGE vernünftige Verabredungen zu treffen, müssten die AWB-Mitarbeiter bereits jetzt einige wenige Abfuhrstellen anfahren. „Das wird sicherlich nicht kostendeckend sein. Hier stellt sich Frage, wer für die Kosten der Fehlplanung aufkommt.“
CDU und Freie Wähler halten an ihrer Kritik zur Neuregelung der Papiersammlung fest. „Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken/Piraten haben sich verrannt“, meint Klaukien. Spätestens im Frühjahr hätte aufgrund der im Rat der Stadt Oldenburg unsicheren Rechtslage die Notbremse gezogen werden müssen. Dass es ab 2014 zwei parallele Altpapiersammlungen in Oldenburg geben wird, sei sehr unglücklich und führe zu unnötigen Verunsicherungen in der Bevölkerung, auch angesichts der katastrophalen Kommunikation seitens der Stadtverwaltung, so Klaukien.
Ab sofort ist die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes in Kraft. Damit werden die kommunalen unteren Abfallbehörden wieder für die Bearbeitung der Anzeigen von gemeinnützigen und gewerblichen Abfallsammlungen aus privaten Haushaltungen zuständig.
Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Frühjahr 2013 musste das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als oberste Abfallbehörde vorübergehend einen Teil dieser Fälle bearbeiten. Dabei ging es hauptsächlich um die Bearbeitung der Anzeigen gewerblicher Abfallsammlungen. Rund 130 Vorgänge wurden dem Umweltministerium in den vergangenen Monaten vorgelegt.
Die Erfahrung bei der Bearbeitung zeigt, dass es vernünftig ist, wenn die Kommunen vor Ort wieder über derartige Anzeigen entscheiden, heißt es in einer Stellungnahme der Landesregierung. Mit dem Inkrafttreten der Abfallgesetzänderung werden laufende Vorgänge an die nun wieder zuständigen unteren Abfallbehörden zurückgegeben.
Warum hier nicht das Befangenheitsprinzip gilt, bleibt das Geheimnis der Landtagspolitiker. Übrigens hat hier auch die CDU-Fraktion dem Gesetz zugestimmt. In Oldenburg wird sich an dem Tonnenfiasko dennoch nichts ändern. Sollte die Stadt der ARGE eine Papiersammlung untersagen, ist die Klage der ARGE vorprogrammiert. Mindestens zwei Jahre, so sagen Fachleute, wird sich das Rechtsverfahren hinziehen. Währenddessen gilt der jetzige Zustand. Es wird parallel gesammelt.