NLWKN warnt vor Gefahren an niedersächsischen Gewässern
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) warnt vor den Risiken an Flüssen und anderen Gewässern. Anlässlich des „World Drowning Prevention Day“ am 25. Juli und der aktuellen Sommer- und Ferienzeit wies der Landesbetrieb besonders auf die Gefahr des Ertrinkens hin. „Ein Fluss ist kein Freizeitpark“, betonte Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN.
Besondere Gefahren bestehen demnach an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken.
Zwar sei das Baden in natürlichen fließenden Gewässern grundsätzlich erlaubt, der NLWKN rate jedoch dringend davon ab. Strömungen, Hindernisse und Müll unter Wasser könnten schnell zur tödlichen Gefahr werden.
Der Landesbetrieb empfiehlt stattdessen bewachte Badestellen und Freibäder.
Der NLWKN wies zudem darauf hin, dass der Gemeingebrauch an Gewässern aus Sicherheitsgründen oder zum Naturschutz lokal eingeschränkt oder verboten sein kann. Für Seen, Talsperren und Kanäle gelte grundsätzlich ein Badeverbot, Ausnahmen regeln Gemeingebrauchsverordnungen.
Der Landesbetrieb rief zu verantwortungsvollem Verhalten und zur Einhaltung von Verboten auf.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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