Landesregierung in Hannover erleichtert Quereinstieg in den Lehrerberuf

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung der Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) zugestimmt. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.
Ziel der Anpassung ist es, bestehende Regelungen zu aktualisieren und den Quereinstieg zu erleichtern. Für den Erwerb einer Lehrbefähigung ist künftig nur noch eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit erforderlich.
Die NLVO-Bildung regelt in Niedersachsen die Voraussetzungen für den Erwerb einer Lehr- und Laufbahnbefähigung in der Fachrichtung Bildung.
Sie legt fest, welche Qualifikationen sowohl für den klassischen Ausbildungsweg als auch für den Quereinstieg nötig sind und unter welchen Bedingungen Lehrbefähigungen aus anderen Bundesländern anerkannt werden. Die wesentliche Neuerung liegt nach Angaben der Staatskanzlei nicht im Einstieg selbst, sondern im weiteren Berufsweg.
Bislang war für eine vollwertige Lehrbefähigung eine mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit erforderlich. Diese Vorgabe wird um ein Jahr verkürzt.
Außerdem können berufliche Tätigkeiten im Schuldienst stärker angerechnet werden, etwa wenn Quereinsteiger bereits unterrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erwerb der Lehrbefähigung dadurch beschleunigt werden.
Das Land reagiert damit auf den hohen Bedarf an Lehrern.
Erstmals wird der Umgang mit Lehrbefähigungen aus anderen Bundesländern eigenständig geregelt. Lehrer im Bereich Fachpraxis müssen künftig keinen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand mehr nachweisen.
Wegen ihres beruflichen Werdegangs verfügen diese Bewerber in der Regel bereits über entsprechende oder höhere Qualifikationen. Nicht mehr benötigte Übergangsvorschriften werden gestrichen, wodurch das Regelwerk übersichtlicher und einfacher anwendbar wird.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagte, die Anpassung erleichtere und beschleunige den Erwerb einer vollwertigen Lehrbefähigung für Quereinsteiger.
Die Anpassung sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der 1.000 Schritte, den Lehrermangel wirksam zu bekämpfen, die Unterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen nachhaltig zu sichern und Kollegien und Schulen weiter zu entlasten. Im zuletzt abgeschlossenen Schuljahr wurden in Niedersachsen 169 Lehrer im Quereinstieg eingestellt.
Zusätzlich wurden 392 Lehrer übernommen, die ihre Lehramtsausbildung in anderen Bundesländern absolviert haben. Im Lehrkräfteaustauschverfahren wurden außerdem 111 Lehrer nach Niedersachsen versetzt, für die jeweils ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden musste.
In den vergangenen drei Jahren wurden durchschnittlich rund 330 Anträge pro Jahr zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehrerqualifikationen gestellt. Diese Zahlen zeigen, dass Quereinstieg und Anerkennung bereits heute zentrale Elemente der Lehrergewinnung sind.
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