Kabinett in Hannover gibt Entwurf zur Änderung des Fischereigesetzes frei

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Landeskabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit.
Damit sollen das Fischereigesetz modernisiert und die fischereirechtlichen Verwaltungsverfahren digital weiterentwickelt werden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Einführung des digitalen Fachverfahrens „DigiFischDok“, zu dem auch ein bundesweit einheitliches Fischereiregister gehört. Beantragung, Bearbeitung, Dokumentation und Kontrolle fischereirechtlicher Vorgänge sollen künftig vollständig digital, fälschungssicher und effizient ausgestaltet werden, ohne den analogen Zugang auszuschließen.
Bürger können künftig auch ohne Behördengang einen Fischereischein beantragen.
Der Entwurf stärkt zudem den Tierschutz und die Rechtssicherheit bei der Ausübung der Fischerei. Vorgesehen ist eine grundsätzliche Fischereischeinpflicht als Nachweis der erforderlichen Sachkunde, vor allem im Hinblick auf das tierschutzgerechte Betäuben und Töten von Fischen.
Die Pflicht soll zur flächendeckenden Vereinheitlichung und Sicherstellung der Sachkunde in Küsten- und Binnengewässern beitragen. Bürger legen künftig verpflichtend Fischerprüfungen bei den anerkannten Landesfischereiverbänden ab und beantragen anschließend den Fischereischein online oder vor Ort.
Für Personen mit Behinderungen enthält das Vorhaben eine Verbesserung.
Wer aufgrund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann, soll eine Fischereierlaubnis erhalten, um in Begleitung eines Fischereischeininhabers die Fischerei auszuüben. Fischereiministerin Miriam Staudte sagte: „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das Fischereirecht in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen, die nachhaltige Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände stärken und die Abläufe für die Fischer durch Digitalisierung des Fischereischeinwesens deutlich vereinfachen.“
Darüber hinaus werden die Regelungen zu den anerkannten Landesfischereiverbänden präzisiert.
Klargestellt wird, dass eine Anerkennung nur für Verbände mit Sitz in Niedersachsen und Bedeutung für Niedersachsen möglich ist. Mit der Anerkennung wird zugleich die Beleihung zur Durchführung der Fischerprüfung verbunden.
Die Regelung der Beteiligung der Fischereiverbände soll neu gefasst werden. Bislang waren nur nach § 54 Abs.
3 Nds. FischG anerkannte Landesfischereiverbände besonders berücksichtigt, obwohl Belange der Fischerei- und Aquakultur auch von weiteren landesweit tätigen Fischereiverbänden vertreten werden.
Künftig holen die Landesbehörden bei allen grundsätzlichen Fragen zur Fischerei und Aquakultur Stellungnahmen aller landesweit tätigen Fischereiverbände ein.
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