Arbeitsgericht Wilhelmshaven weist Klage eines Arztes gegen Friesland Kliniken ab

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat die Klage eines Arztes gegen die Friesland Kliniken gGmbH auf tatsächliche Beschäftigung abgewiesen. Das teilte das Arbeitsgericht Wilhelmshaven am Freitag mit.
Die 1. Kammer wies am 16. September die Klage auf Feststellung ab, dass die Beklagte verpflichtet war, den Kläger vom 9. März bis 12. Juli tatsächlich zu beschäftigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach Auffassung des Gerichts ist eine gerichtliche Feststellung über eine ausschließlich in der Vergangenheit liegende Beschäftigung nur zulässig, wenn daraus noch konkrete rechtliche Folgen für die Gegenwart oder Zukunft entstehen können.
Es reiche nicht aus, dass die Frage möglicherweise später für eine Beurteilung, ein Zeugnis oder Schadensersatzansprüche von Bedeutung sein könne. In solchen Verfahren wäre die frühere Beschäftigung lediglich eine Vorfrage und würde einen weiteren Rechtsstreit nicht abschließend verhindern.
Auch das geltend gemachte Interesse an einer Rehabilitation hat das Gericht nicht als ausreichend angesehen.
Nach seiner Bewertung habe kein derart außergewöhnlich schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorgelegen, der ausnahmsweise ein eigenständiges Feststellungsinteresse begründen würde. Das Gericht berücksichtigte, dass die Beklagte trotz der Freistellung auf die Unschuldsvermutung hingewiesen und auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Bezug genommen hat.
Die bezahlte Freistellung sei gegenüber der ordentlichen Kündigung das mildere Mittel gewesen.
Aus dem Vorbringen des Klägers ergab sich das erforderliche Feststellungsinteresse für die Kammer nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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