Süssmuth will Bundesverfassungsgerichts-Entscheid zu Paritätsgesetz

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Scheitern des Brandenburger und des Thüringer Paritätsgesetzes vor den Landesverfassungsgerichten hält die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nötig. „Es muss nun grundsätzlich geklärt werden, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes zu bewerten ist. Da ist das Bundesverfassungsgericht gefragt“, sagte Süssmuth dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Es müsse deutlich machen, welche Spielräume der Gesetzgeber für die Herstellung von Chancengerechtigkeit hat. „Dass Frauen und Männer nicht die gleichen Chancen haben, sehen wir auf allen Ebenen – nicht nur, aber eben auch in der Politik“, so Süssmuth. Das Urteil des Brandenburger Gerichts sei ebenso wie die im Juli ergangene Thüringer Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hier wird der verbindliche Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes verkannt“, sagte Süssmuth. Es habe sich gezeigt, dass es nicht ausreiche, bei der Herstellung von Gleichberechtigung auf Freiwilligkeit zu setzen. „In bestimmten Parteien hat sich seit 30 Jahren nichts verändert. Der Anteil der Frauen in den Parlamenten ist sogar wieder gesunken – es gibt also Rückschritte statt Fortschritte.“ Dieser Zustand sei für eine parlamentarische Demokratie nicht akzeptabel, sagte die CDU-Politikerin. „Der grundgesetzliche Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung hat langanhaltende Auswirkungen auf die Politik.“

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Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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