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Streit um Kabelfernseh-Verträge geht in die nächste Runde

Dosen für Kabel und Telefon, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Widerstand gegen die Abschaffung pauschaler Kabel-TV-Verträge gegen wächst: Bei der Bundesratssitzung an diesem Freitag will sich eine Mehrheit gegen die Pläne der Bundesregierung stellen, die das sogenannte Umlage-Privileg abschaffen will. Das schreiben die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgaben) unter Berufung auf „Länderkreise“.

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Die Länder wollen demnach einen Kompromiss vorschlagen: Die Bestimmungen sollten befristet bestehen bleiben, wenn die Anschlüsse für eine schnelle Datenübertragung modernisiert werden, so die Forderung. Derzeit müssen mehr als zwölf Millionen Mieter die Kosten für pauschale Kabelfernsehverträge über die Nebenkostenabrechnung tragen – egal, ob sie das Kabelangebot nutzen wollen oder nicht. Befürworter argumentieren, dass so preiswerte Kabelsammelanschlüsse möglich sind, die für TV-Empfang und auch für schnelles Internet genutzt werden. Das Wirtschafts- sowie das Verkehrs- und Infrastrukturministerium haben einen Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt, laut dem diese Regelung mit einer Übergangsfrist ersatzlos gestrichen werden soll, da sie die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerbs im Telekommunikationssektor hemme.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag hatte sich auch die SPD-Fraktion gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit ausgesprochen. Dem haben sich in den vergangenen Tagen mehrere namhafte Akteure aus den Bundesländern angeschlossen. So betonte Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin in NRW, es sollten „keine Veränderungen an der mietrechtlichen Umlagefähigkeit vorgenommen werden“. Auch Heike Raab, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, sprach sich für eine Beibehaltung der Regelungen aus.

Ein Wegfall der Umlagefähigkeit habe negative Folgen – in sozialer und medienpolitischer Hinsicht. Die dts Nachrichtenagentur erfuhr, dass in der Sache ganz offensichtlich auch Lobbyvertreter sehr aktiv waren, und nicht nur bei Politikern, sondern auch bei Journalisten ein positives „Wording“ etabliert haben. Für manchen Kabelanbieter geht es um viele Millionen Euro. Die RND-Zeitungen schreiben unterdessen unter Berufung auf „Länderkreise“, eine Mehrheit des Bundesrats habe sich auf einen Antrag aus Schleswig-Holstein geeinigt.

Diesem Kompromissvorschlag zufolge sollen künftig nur noch Gebühren für Anschlüsse an ein Netz „mit sehr hoher Kapazität“ über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Damit würden Investitionen in Gigabit-Anschlüsse mit Glasfaserkabel ausgelöst, die ein Vielfaches der bislang üblichen Übertragungsgeschwindigkeiten für Internetanschlüsse erlauben. Zudem soll diese Regelung auf den „für die Refinanzierung notwendigen, befristeten Zeitraum“ begrenzt werden. Nach dem Votum des Bundesrats ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag für Mitte April vorgesehen.

Anfang Mai soll es dann im Bundesrat endgültig beschlossen werden. Einigen sich die beiden Kammern auf keinen Kompromiss, könnte das TKG nebst Umlageprivileg im Vermittlungsausschuss landen.

Foto: Dosen für Kabel und Telefon, über dts Nachrichtenagentur

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