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Neue EU-Verordnung gegen Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

IS-Logo auf einer Internetseite, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die EU hat sich auf eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von terroristischen Online-Inhalten (TCO) geeinigt. Das teilte das Bundesinnenministerium am Donnerstag mit.

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„Im Kampf gegen den Terrorismus steht Europa Schulter an Schulter. Die Verbreitung von Terror wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Diese Verantwortung treffe nicht nur den Staat. „Wir sorgen dafür, dass sich auch kein Internet-Unternehmen seiner Verantwortung entziehen kann.“

Die Verordnung ermöglicht, dass terroristische Inhalte im Internet auf behördliche Anordnung von den Internet-Unternehmen innerhalb einer Stunde zu löschen sind. Zudem können Unternehmen zu Maßnahmen verpflichtet werden, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz zu verhindern. Über die Wahl der Maßnahmen entscheiden die Unternehmen. Mit der Verordnung werden nationale Behörden ermächtigt, die Löschung terroristischer Inhalte anzuordnen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU, hieß es.

Die Behörden des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, werden hierbei einbezogen.

Foto: IS-Logo auf einer Internetseite, über dts Nachrichtenagentur

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