Merz für gestaffelte Impfpflicht ab 50 Jahren

Impfampulle von Moderna, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU-Chef Friedrich Merz plädiert für eine gestaffelte Impfpflicht ab 50 Jahren, die nur für eine mögliche nächste Welle gelten soll. Eine solche Regel müsse dann bei Bedarf mit einem weiteren Bundestagsbeschluss scharfgestellt werden, sagte er dem Fernsehsender „Welt“.

Dabei sei keine Impfpflicht gemeint, die man morgen einführe, um die aktuelle Welle zu brechen. „Sondern wir sprechen jetzt über eine Impfpflicht, die sozusagen statuiert wird, für die die Voraussetzungen geschaffen werden, und das wird unser Vorschlag sein: Die nicht heute am Tag in Kraft tritt, sondern die durch eine gesetzliche Grundlage ermöglicht wird“, so Merz. Damit wolle man vor die Kurve kommen. Diese Impfpflicht wolle man dann durch einen neuen Bundestagsbeschluss auslösen und sie nicht heute schreiben, „sondern alle Voraussetzungen zu schaffen, um zu sagen: Also, die über 50-Jährigen, die über 60-Jährigen, die über 70-Jährigen haben jetzt in dieser Lage – in der wir vielleicht im August, September, Oktober sind – eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen“, so der Christdemokrat.

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Er glaube, das sei „der beste Weg, auch aus diesem Dilemma herauszukommen“. Einen Entwurf für diesen Impfpflicht-Vorschlag will Merz in der nächsten Sitzungswoche vorlegen. Wenn man schon den Weg Richtung Impfpflicht gehe, dann müsse man wohl auch ein Impfregister einführen: „Wir werden wahrscheinlich in der nächsten Sitzungswoche dazu ein Eckpunktepapier vorlegen. Wir diskutieren über diese Frage sehr intensiv, wir haben ja auch die Länder, die das umsetzen müssen.“

In den Ländern gebe es eine weitverbreitete Auffassung, es zu machen und die teile er weitgehend. „Aber nochmal: Wir alle stellen die Frage: Wie wird das dann auch umgesetzt, wie wird das dann auch möglicherweise sanktioniert? Was machen wir mit denen, die sich einer allgemeinen Impfpflicht entziehen? Wie erfassen wir die eigentlich?“ Man habe in Deutschland Einwohnermeldeämter bei den Kommunen, man habe kein zentrales Melderegister und sei „weit entfernt“ von einem zentralen Impfregister. „Die anderen Länder, die das machen oder die das erwägen – es sind ja gar nicht so viele, haben wenigstens die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten geschaffen, zum Beispiel Impfregister oder auf die Einwohnermeldeämter zurückzugreifen, das können wir bisher in Deutschland nicht. Wollen wir das? Meine Antwort ist: Ja, wenn wir in die Richtung einer allgemeinen Impfpflicht gehen würden, dann müssten wir wahrscheinlich auch diese Voraussetzungen schaffen“, so der CDU-Vorsitzende.

Foto: Impfampulle von Moderna, über dts Nachrichtenagentur

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