Linke wirft Innenministerium Rechtsbruch bei Afghanen vor

Linke wirft Innenministerium Rechtsbruch bei Afghanen vor

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Linksfraktion im Bundestag wirft dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium die Missachtung des Bundesverfassungsgerichts vor. „Ausnahmslos alle bislang überprüften Fälle wurden negativ entschieden. Von einer ernsthaften Berücksichtigung der individuellen Interessen, wie von Karlsruhe gefordert, kann keine Rede sein. Der Skandal um die gebrochenen Aufnahmezusagen setzt sich fort“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Laut einer Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage, über die die Zeitung berichtet, wurden seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli bis zum 18. September alle 25 bis dahin überprüften Fälle mit der Begründung abgelehnt, es bestehe kein politisches Interesse an einer Aufnahme. Die konkreten Zahlen hatte das Ministerium erst nach einer Beschwerde der Linkspartei herausgegeben. Die anhaltende Praxis sei eines Rechtsstaats unwürdig und in Kenntnis der dramatischen Schicksale der Betroffenen einfach nur zum Schämen, sagte Bünger.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am 22. Juli entschieden, dass der pauschale Widerruf früherer Aufnahmezusagen ein Verstoß gegen das Willkürverbot ist (Az. 2 BvR 319/26). Karlsruhe forderte eine ernsthafte Berücksichtigung individueller Umstände, die mit politischen Interessen abzuwägen seien. Die entsprechenden Entscheidungen müssten nachvollziehbar sein und unterlägen der politischen Kontrolle; sie seien gegenüber dem Parlament zu verantworten und gegebenenfalls in der öffentlichen Debatte zu rechtfertigen.

In dem Ministeriumsschreiben, über das die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, heißt es, in mindestens 40 weiteren Fällen stehe die Einzelfallprüfung noch aus. Bünger forderte die Bundesregierung auf, „die gut 500 Menschen, um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ In vielen Fällen gehe es um Personen, die bereits eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestanden und ein Visum erteilt bekommen hätten.

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