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Lieferkettengesetz: Heil und Müller entschärfen Haftungsregeln

Container, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unternehmen in Deutschland müssen nicht fürchten, für Menschenrechtsverstöße bis ins letzte Glied ihrer Lieferkette haftbar gemacht zu werden. Das von den Firmen verlangte Risikomanagement werde „verhältnismäßig und zumutbar“ ausgestaltet, heißt es in den Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums für ein „Sorgfaltspflichtengesetz“, über die das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichten. Die Bundesregierung will Unternehmen per Gesetz verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass es in ihren Geschäftsbeziehungen nicht zu Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise Kinderarbeit kommt.

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Ursprünglich wollten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) die Eckpunkte für das Gesetz im März vorlegen, der Termin war aber verschoben worden. Die Wirtschaft hatte vor überzogenen Haftungsregeln gewarnt. Laut den Eckpunkten sollen knapp 7.300 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig prüfen, „ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen“. Einmal im Jahr müssen sie öffentlich berichten, welche Maßnahmen sie ergreifen. Die Haftung wird dabei gestaffelt: „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten“, heißt es in den Eckpunkten. Haften soll ein Unternehmer nur im Falle einer Beeinträchtigung, „die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war“. Unternehmen, gegen die Bußgelder wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht verhängt werden, sollen zeitweise von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.

Foto: Container, über dts Nachrichtenagentur

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