Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse zurück

Notbremse, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, die von April bis Juni die Grundlage für harte Corona-Maßnahmen war, zurückgewiesen. Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar“ gewesen, hieß es zur Begründung.

Insbesondere waren sie demnach trotz des Eingriffsgewichts „verhältnismäßig“. Die Beschränkungen seien als Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers zu betrachten. Dieses habe in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als „überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen“ gedient, so die Karlsruher Richter. Auch Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Schulschließungen richteten, wurden zurückgewiesen.

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Auch diese seien „nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage“ zulässig gewesen, teilte das Verfassungsgericht mit. Die Bundesnotbremse war Ende April in Kraft getreten. Sie sollte für bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sorgen. Bis auf die Homeoffice-Regelung waren dabei alle Maßnahmen abhängig von der Inzidenz.

Besonders umstritten waren dabei die jetzt vom Verfassungsgericht geprüften Maßnahmen. Gegen die Vorschriften waren zahlreiche Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden. Das Verfassungsgericht hatte eine Entscheidung im Eilverfahren allerdings abgelehnt und die Maßnahmen vorerst erlaubt. Mit Spannung wird erwartet, wie die Politik auf die jüngsten Urteile aus Karlsruhe reagieren wird.

Für 13 Uhr ist eine Telefonkonferenz der Länderchefs mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem künftigen Kanzler Olaf Scholz (SPD) angesetzt. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll dabei eine Rolle spielen.

Foto: Notbremse, über dts Nachrichtenagentur

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