EU-Asylpolitik: Union knüpft Solidaritätsmechanismus an Bedingungen

via dts Nachrichtenagentur

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich skeptisch zum geplanten Solidaritätsmechanismus in der EU-Asylpolitik geäußert. „Wir können keine Asylbewerber aus anderen EU-Staaten übernehmen, solange sich nicht alle EU-Staaten an ihre Pflichten halten“, sagte der innenpolitische Sprecher, Alexander Throm (CDU) der „Welt am Sonntag“.

„Seit Jahren nehmen unsere EU-Partner die illegal weitergereisten Asylbewerber nicht zurück, obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind. Diese sogenannten Dublin-Überstellungen funktionieren nicht.“ Das Ergebnis sehe man in Deutschland unmittelbar: „Wer illegal zu uns weiterreist, der bleibt in aller Regel auch hier. In keinem anderen EU-Land halten sich auch nur annähernd so viele Asylmigranten auf wie in Deutschland.“ Erst wenn Dublin-Überstellungen „reibungslos laufen“, so Throm, „können wir uns an einem Solidaritätsmechanismus beteiligen“.

Die EU-Kommission wird am 15. Oktober einen Bericht zur Migrationslage in der EU vorstellen. Hier wird sie auch eine Bewertung vornehmen, welche Mitgliedstaaten im bisherigen Jahr unter „Migrationsdruck“ stehen. Diese Mitgliedstaaten können unter dem neuen europäischen Asylsystem Solidarität von anderen Mitgliedstaaten erhalten, etwa im Rahmen von Umsiedlungen von Asylbewerbern. Der Solidaritätsmechanismus ist verpflichtend.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede sagte der „Welt am Sonntag“: „Uns ist völlig klar, dass wir die komplexen Herausforderungen der Migration nur gemeinsam mit unseren Partnerstaaten bewältigen können.“ Man setze auf die Solidarität unter den Mitgliedstaaten, die nun mit dem neuen Solidaritätsmechanismus des gemeinsamen europäischen Asylsystems fest verankert werde. „Die Mitgliedstaaten werden vor diesem Hintergrund detailliert verhandeln und festlegen, wie dieser Mechanismus ausgestaltet wird. Solidarität ist nie eine Einbahnstraße, es muss ein Geben und Nehmen für alle Seiten sein.“

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte: „Deutschland erwartet die Bewertung der Kommission mit Interesse.“ Die Bundesregierung werde den Vorschlag der Kommission prüfen „und sodann auf dieser Grundlage mit anderen Mitgliedstaaten im Dezember 2025 über den Umfang des Solidaritätspools 2026 entscheiden“. Grundsätzlich gelte: „In Deutschland besteht eine starke Belastung der Aufnahme- und Integrationskapazitäten – die aus den dauerhaft hohen Zugangszahlen seit 2015 resultiert und weit über das letzte Jahr zurückreicht. Dies gilt es aus Sicht des Bundesinnenministeriums im Kontext etwaiger Bewertungen zu berücksichtigen.“

dts Nachrichtenagentur

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